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   BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87   

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https://dejure.org/1988,6627
BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87 (https://dejure.org/1988,6627)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 7 AZR 525/87 (https://dejure.org/1988,6627)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 (https://dejure.org/1988,6627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der staatlichen Schulaufsichtsbehörde für Tätigkeit eines Lehrers an Ersatzschulen im Lande Nordrhein-Westfalen - Ablehnung der angebotenen Arbeitsleistung - Befristete Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87
    Unmöglichkeit der Leistung und Annahmeverzug des Gläubigers schlössen sich gegenseitig aus (BAG Urteil vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB, zu I 1 der Gründe).

    Sie habe demnach die angebotene Arbeitsleistung ablehnen dürfen, ohne in Annahmeverzug zu geraten (vgl. BAGE 9, 300, 301 = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB, zu I 1 der Gründe).

    Es liegt ein Fall des § 297 BGB vor, so daß der Arbeitgeber, der die angebotenen Dienste ablehnt, nicht in Annahmeverzug gerät (BAG aaO; BAG Urteil vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB).

  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 96/58

    Verbot der Mehrarbeit - Werdende Mütter - Stillende Mütter - Gesamtarbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87
    Sie habe demnach die angebotene Arbeitsleistung ablehnen dürfen, ohne in Annahmeverzug zu geraten (vgl. BAGE 9, 300, 301 = AP Nr. 1 zu § 8 MuSchG, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB, zu I 1 der Gründe).

    Ebenso wie die arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbote (vgl. BAGE 9, 300, 301 = AP, aaO) richtet sich daher auch das Beschäftigungsverbot des § 41 Abs. 2 SchOG NW gegen beide Parteien des Arbeitsvertrages.

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 592/84
    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 525/87
    Siehe auch die frühere Entscheidung des BAG vom 26.03.1986 - 7 AZR 592/84 = nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

    Der erkennende Senat hat durch (unveröffentlichtes) Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 592/84 - in einem Rechtsstreit zwischen denselben Parteien und bei völlig gleichgelagertem Sachverhalt die ebenfalls auf Annahmeverzug gestützten Vergütungsansprüche der Klägerin für die Zeit vom 1. August 1982 bis 7. Oktober 1983 abgewiesen.

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Nach Entzug der Einsatzgenehmigung war er - ähnlich wie im Fall eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots - außerstande, die vertraglich vereinbarte Leistung zu bewirken (vgl. BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 1 der Gründe bei fehlender Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde; 15. Juni 2004 - 9 AZR 483/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 111, 97, bei fehlender bergrechtlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 17 bei Entzug der Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen nach SÜG; LAG Rheinland-Pfalz 31. August 2006 - 11 Sa 323/06 - Rn. 35 bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung) .

    Eine vertragliche Übernahme des bei subjektiven Leistungshindernissen an sich den Arbeitnehmer treffenden Vergütungsrisikos durch den Arbeitgeber ist zwar möglich und besonders dann naheliegend, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Kenntnis des Leistungshindernisses einstellt (BAG 31. August 1988 - 7 AZR 525/87 - zu 2 e der Gründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 11 Sa 323/06

    Kein Annahmeverzug bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung

    Eine solche fehlende Leistungsfähigkeit liegt z. B. vor, wenn einem angestellten Arzt die Approbation entzogen worden ist und insofern ein Beschäftigungsverbot besteht (vgl. BAG 06.03.1974, 5 AZR 313/73) oder wenn eine Lehrerin keine Unterrichtsgenehmigung nach § 41 SchulO Nordrhein-Westfalen erhält (vgl. BAG 31.08.1988, 7 AZR 525/87) oder auch dann nicht, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für den Einsatz eines Arbeitnehmers ist, nicht vorliegt (vgl. BAG 15.06.2004, 9 AZR 483/03; GK KSchG 2. Auflage, § 11 RZ 9; Tschöpe u. a., Anwaltshandbuch 4. Auflage, § 615 RZ 29; HWK-Krause, 2. Auflage § 615 RZ 55).
  • LAG Hamm, 11.10.2007 - 11 Sa 817/07

    Befristung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, Befristete

    Das Fehlen der Genehmigung steht der Beschäftigung der Lehrkraft entgegen, das Unterrichten ohne Genehmigung ist verboten (BAG 31.08.1988 -7 AZR 525/87 - RzK I 13a Nr. 30; BAG 26.03.1986 - 7 AZR 592/84 - ).
  • ArbG Köln, 24.04.2013 - 2 Ca 47/13

    Rechtliches Unvermögen eines fremdsprachliches Vorauswerters für den russischen

    Eine solche fehlende Leistungsfähigkeit liegt z. B. vor, wenn einem angestellten Arzt die Approbation entzogen worden ist und insofern ein Beschäftigungsverbot besteht (vgl. BAG v. 06.03.1974 -5 AZR 313/73-) oder wenn eine Lehrerin keine Unterrichtsgenehmigung erhält (vgl. BAG v. 31.08.1988 -7 AZR 525/87-) oder auch dann nicht, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für den Einsatz eines Arbeitnehmers ist, nicht vorliegt (vgl. BAG v. 15.06.2004 -9 AZR 483/03-) .
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