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   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02   

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https://dejure.org/2003,7347
BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 534/02 (https://dejure.org/2003,7347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Einhaltung der Drei-Wochen-Frist bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung; Voraussetzungen einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages; Anwendbarkeit und Abdingbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG (1996) § 1 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3
    Befristungsrecht - Rechtfertigung einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz; Sachgrundbefristung; Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 BeschFG 1996; Abbedingung der Rechtfertigungsmöglichkeit nach § 1 Abs. 1 BeschFG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Da diese Vorschrift kein Zitiergebot enthält, kann eine Befristung auch dann als sachgrundlose Befristung gerechtfertigt sein, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund genannt ist (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13, zu II 1 der Gründe).

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzlich Umstände hinzutreten (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Bei der Vereinbarung vom 20. Januar 2000 handelt es sich nicht um eine nur verhältnismäßig geringfügige an dem Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Ferner setzt die wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Vertragsbedingungen geändert werden (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Bei der Vereinbarung vom 20. Januar 2000 handelt es sich nicht um eine nur verhältnismäßig geringfügige an dem Sachgrund der bisherigen Befristung orientierte Anpassung der Vertragslaufzeit an unvorhergesehene Umstände (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe).
  • LAG München, 18.07.2002 - 2 Sa 931/01

    Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung von Arbeitsverträgen; Abbedingung

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 534/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juli 2002 - 2 Sa 931/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Schließlich wird die Annahme, dass eine Sachgrundbefristung gewollt war, durch den Umstand bestätigt, dass die Beklagte bei der Gestaltung von Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung explizit zwischen der Befristung mit und ohne Sachgrund sowie zwischen § 14 Abs. 1 TzBfG und § 14 Abs. 2 TzBfG zu differenzieren pflegt und die streitgegenständliche Befristungsabrede selbst formuliert hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2003, 7 AZR 534/02, AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1996).
  • ArbG Berlin, 21.07.2011 - 33 Ca 4761/11

    Sachgrundlose Befristung - Unionsrechtskonformität von § 14 Abs 2 TzBfG -

    Die Verlängerung erfolgte jeweils schriftlich vor Ablauf des letzten Befristungszeitraums und beschränkte sich ausschließlich auf die Verlängerung der Vertragslaufzeit; weitere vertragliche Änderungen wurden nicht vorgenommen (vgl. zu diesen Anforderungen nur BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1996; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 534/02 - AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1996).
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