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   BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88   

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BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88 (https://dejure.org/1989,7383)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88 (https://dejure.org/1989,7383)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 (https://dejure.org/1989,7383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags im Anschluß an ein Beamtenverhältnis auf Zeit - Anspruch aus nachvertraglicher Fürsorgepflicht - Anpruch aus Art. 33 Abs. 2 GG - Geltendmachung des Anspruchs aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87

    Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Der rechtlichen Beurteilung ist dabei der Sachverhalt zugrunde zu legen, den der Kläger dem Gericht zur Begründung seines Klageanspruchs unterbreitet hat (BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I 1 der Gründe).

    Die Aufgabe des wissenschaftlichen Angestellten sollte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden, und die Verwaltung der beklagten Universität bewegte sich bei ihrer Entscheidung, mit welchem Stellenbewerber ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen werden sollte, auf dem Boden des Privatrechts (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 -, aaO, unter I 2 der Gründe).

    Wenn sich bei Abwägung aller Umstände unter Beachtung der genannten Auswahlkriterien jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist, so kann sich der Anspruch auf sachgerechte Beurteilung ausnahmsweise sogar zu einem Anspruch eines bestimmten Bewerbers auf Übertragung des betreffenden öffentlichen Amtes und damit - wenn die Besetzung des Amtes privatrechtlich erfolgen soll - auf Eingehung eines entsprechenden Arbeitsvertrages verdichten (BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 53, 137, 149 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 -, aaO, unter I 2 der Gründe).

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Einer weiteren Konkretisierung des Antrags bedarf es nicht, weil es sich bei der beklagten Universität um eine Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes handelt (vgl. BAGE 53, 137, 142 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I 2 der Gründe).

    Wenn sich bei Abwägung aller Umstände unter Beachtung der genannten Auswahlkriterien jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist, so kann sich der Anspruch auf sachgerechte Beurteilung ausnahmsweise sogar zu einem Anspruch eines bestimmten Bewerbers auf Übertragung des betreffenden öffentlichen Amtes und damit - wenn die Besetzung des Amtes privatrechtlich erfolgen soll - auf Eingehung eines entsprechenden Arbeitsvertrages verdichten (BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 53, 137, 149 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 -, aaO, unter I 2 der Gründe).

  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Unter dem Gesichtspunkt nachvertraglicher Fürsorgepflicht hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung ausnahmsweise für gegeben erachtet, wenn der Umstand, den der Arbeitgeber zunächst als Kündigungsgrund in Anspruch genommen hat, im Nachhinein wieder wegfällt (vgl. BAGE 3, 332, 339 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Wenn sich bei Abwägung aller Umstände unter Beachtung der genannten Auswahlkriterien jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist, so kann sich der Anspruch auf sachgerechte Beurteilung ausnahmsweise sogar zu einem Anspruch eines bestimmten Bewerbers auf Übertragung des betreffenden öffentlichen Amtes und damit - wenn die Besetzung des Amtes privatrechtlich erfolgen soll - auf Eingehung eines entsprechenden Arbeitsvertrages verdichten (BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 53, 137, 149 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 -, aaO, unter I 2 der Gründe).
  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83

    Grundsätze der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Unter dem Gesichtspunkt nachvertraglicher Fürsorgepflicht hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung ausnahmsweise für gegeben erachtet, wenn der Umstand, den der Arbeitgeber zunächst als Kündigungsgrund in Anspruch genommen hat, im Nachhinein wieder wegfällt (vgl. BAGE 3, 332, 339 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Maßgebend ist vielmehr allein die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Beschluß des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974 - GmS - OGB 2/73 - BSGE 37, 292 = AP Nr. 3 zu § 405 RVO).
  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 311/84

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung - Soziale Auswahl bei

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Ähnliche Erwägungen werden nach betriebsbedingten Kündigungen angestellt (vgl. BAG Urteil vom 21. Februar 1985 - 2 AZR 311/84 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76

    Einstellungsanspruch - Fürsorgepflicht - Gleichbehandlung - Fortbildungslehrgang

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88
    Unter dem Gesichtspunkt nachvertraglicher Fürsorgepflicht hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung ausnahmsweise für gegeben erachtet, wenn der Umstand, den der Arbeitgeber zunächst als Kündigungsgrund in Anspruch genommen hat, im Nachhinein wieder wegfällt (vgl. BAGE 3, 332, 339 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZB 93/20

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Anspruch auf Fortsetzung abgebrochenes

    Es bewegt sich somit bei seiner Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen es mit einem Stellenbewerber ein Arbeitsverhältnis begründet, auf dem "Boden des Privatrechts" (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe; 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - zu I 2 der Gründe) .

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Klägerin geltend macht, durch den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens in ihrem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt worden zu sein (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 21.08.2020 - 3 Ta 202/20

    Rechtswegzuständigkeit bei Konkurrentenstreitverfahren im öffentlichen Dienst;

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll oder wie hier der Verfügungskläger sich sogar aktuell bereits in einem Arbeitsverhältnis zur Verfügungsbeklagten befindet und sich auf eine im fortzusetzenden Arbeitsverhältnis angestrebte andere Stelle bewirbt und der öffentliche Arbeitgeber ihm daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22).
  • BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens -

    Es bewegt sich somit bei seiner Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen es mit einem Stellenbewerber ein Arbeitsverhältnis begründet, auf dem "Boden des Privatrechts" (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe; 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - zu I 2 der Gründe) .

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Klägerin geltend macht, durch den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens in ihrem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt worden zu sein (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe) .

  • OVG Bremen, 18.03.2020 - 2 B 50/20

    Verwaltungsrechtsweg bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle im öffentlichen

    Diese Norm ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, denn sie verpflichtet ausschließlich Träger staatlicher Gewalt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.01.2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.03.2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; a.A. BAG, Urt. v. 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschl. v. 07.04.2014 - 7 C 14.408, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.12.1997 - 2 E 12965/97, juris Rn. 3; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.01.1996 - 2 EO 497/95, NVwZ-RR 1997, 138 ).

    Der Senat weicht mit dem vorliegenden Beschluss von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.1989 ( 7 AZR 546/88, juris Rn. 22) ab.

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 3 Ta 375/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier ausschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber der Klägerin daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber dem Verfügungskläger daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Bremen, 14.10.2020 - 3 Ta 16/20

    Kriterien für die Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg; Zuständigkeit der

    bb) Umstritten ist die Zuordnung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG (für die Zuordnung zum öffentlichen Recht z.B. LAG Düsseldorf 21. August 2020 - 3 Ta 202/20; OVG Bremen 18. März 2020 - 2 B 50/20 - OVG Rheinland-Pfalz 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; 25. März 2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; für eine Zuordnung zum Arbeitsrecht z.B. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz, 15. August 2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff).

    (3) Art. 33 Abs. 2 GG ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, denn er verpflichtet ausschließlich Träger staatlicher Gewalt (LAG Düsseldorf 21. August 2020 - 3 Ta 2020; OVG Bremen 18. März 2020 - 2 B 50/20 -, Rn. 41 - 136, juris; OVG Rheinland-Pfalz 19. Januar 2018 - 2 E 10045/18, juris Rn. 4; 25. März 2019 - 2 B 10139/19, juris Rn. 15; a.A. BAG, 23. August 1989 - 7 AZR 546/88, juris Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz 15. August 2018 - 2 Ta 77/18, juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen 27. April 2010 - 1 E 404/10, juris Rn. 10 ff.; BayVGH 7. April 2014 - 7 C 14.408, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz 10. Dezember 1997 - 2 E 12965/97, juris Rn. 3; OVG Thüringen 30. Januar 1996 - 2 EO 497/95, NVwZ-RR 1997, 138 ).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2020 - 3 Ta 317/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier ausschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber der Verfügungsklägerin daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2018 - 2 Ta 77/18

    Einstweilige Verfügung - Bewerbungsverfahrensanspruch - Rechtsweg

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 c ArbGG für einen solchen Bewerbungsverfahrensanspruch gegeben, wenn das betreffende öffentliche Amt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und die öffentliche Verwaltung sich daher bei ihrer Entscheidung, mit welchem Stellenbewerber ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, auf dem Boden des Privatrechts bewegt ( BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - Rn. 21 und 22, juris; BAG 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - Rn. 21, NJW 1989, 2909 ).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    34 Daran ändert sich nicht etwa dadurch etwas, dass das angestrebte öffentliche Amt wie hier im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden soll und der öffentliche Arbeitgeber dem Verfügungskläger daher nicht in seiner Funktion als Hoheitsträger und Dienstherr, sondern als privatrechtlicher Arbeitgeber gegenüber stünde (so aber OVG NRW vom 27.04.2010 - 1 E 404/10, juris, Rz. 21; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2018 - 2 Ta 115/18, juris, Rz. 14; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2018 - 2 Ta 77/18, juris, Rz. 16; im Ergebnis ebenso wohl BAG vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09, juris, Rz. 24; BAG vom 23.08.1989 - 7 AZR 546/88, juris, Rz. 22; BAG vom 14.12.1988 - 7 AZR 773/87, juris, Rz. 21).
  • ArbG Düsseldorf, 15.10.2020 - 10 Ca 5830/20

    Rechtsweg - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahren - öffentlich-rechtliche

  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2020 - 10 Ga 44/20

    Rechtsweg, Rechtswegbestimmungsverfahren, Konkurretenklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 2 Ta 115/18

    Konkurrentenklage - Rechtsweg

  • LAG Bremen, 09.09.2020 - 1 Ta 19/20

    Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher

  • ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ga 14/20
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 S 202/20

    Streitwert bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle - Angestellte;

  • ArbG Köln, 06.11.2020 - 6 Ga 91/20
  • ArbG Köln, 13.01.2021 - 2 Ga 2/21

    Konkurrentenstreit, Rechtsweg

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