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   BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17   

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https://dejure.org/2019,25492
BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 (https://dejure.org/2019,25492)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 (https://dejure.org/2019,25492)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 (https://dejure.org/2019,25492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift; Vorübergehender Beschäftigungsbedarf als Befristungsgrund; Abgrenzung zwischen Daueraufgabe und Zusatzaufgabe zur Beurteilung einer Befristung mit Sachgrund

  • bag-urteil.com

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • Betriebs-Berater

    Befristung wegen vorübergehendem Bedarf an Arbeitskräften

  • rewis.io

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Befristungsrecht - Befristung; vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung; Projekt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1
    Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn statt des Landes als Arbeitgeber verklagte Behörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung - bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung für ein Projekt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristungskontrollklage - und der Klageantrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrages wegen vorübergehenden Arbeitsbedarfs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätze einer Befristung bei Projektarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, z.B. für die Dauer eines Projektes, befristen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung, vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 98
  • NZA 2019, 1709
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf in dem Betrieb oder der Dienststelle kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (vgl. etwa BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 16; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17 mwN) , oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird (vgl. hierzu BT-Drs. 14/4374 S. 19) .

    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

    (1) Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden soll, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 14; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 20) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf in dem Betrieb oder der Dienststelle kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (vgl. etwa BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 16; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17 mwN) , oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird (vgl. hierzu BT-Drs. 14/4374 S. 19) .

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (st. Rspr. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 16; 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 28; 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12 f., BAGE 133, 319; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 339) .

    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14

    Befristung - Vorübergehender Bedarf

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Das Landesarbeitsgericht wird - ggf. nach weiterem Sachvortrag der Parteien - zu prüfen haben, ob der Beklagte bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrags davon ausgehen durfte, dass künftig nach Ablauf der mit der Klägerin vereinbarten Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2015 das zu erwartende Arbeitspensum im Bereich der Daueraufgaben im Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem vorhandenen Stammpersonal würde erledigt werden können (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 688/14 - Rn. 13) .

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, dass ein die Befristung rechtfertigender vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung nicht vorliegt, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die von dem beschäftigten Stammpersonal wegen einer von vornherein unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt werden können (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 688/14 - Rn. 13) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Klagebegründung sowie der Klageschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar mit der Parteibezeichnung gemeint ist (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

    (1) Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden soll, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 14; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 20) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (st. Rspr. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 16; 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 28; 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12 f., BAGE 133, 319; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 109, 339) .

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 28; 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 21) .

  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 753/08

    Befristung - Hochschule - Abgeschlossene Promotion

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Klagebegründung sowie der Klageschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar mit der Parteibezeichnung gemeint ist (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 146/07

    Projektbefristung

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Für eine solche Prognose des Arbeitgebers bedarf es ausreichend konkreter Anhaltspunkte (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 17; 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 15; 7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - zu II 2 a aa der Gründe) .

    (1) Die Beurteilung, ob der Arbeitnehmer in einem Projekt oder im Rahmen von Daueraufgaben des Arbeitgebers beschäftigt werden soll, obliegt den Tatsachengerichten (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 AZR 146/07 - Rn. 14; 7. November 2007 - 7 AZR 484/06 - Rn. 20) .

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Klagebegründung sowie der Klageschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar mit der Parteibezeichnung gemeint ist (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

  • LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16

    Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund -

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 212/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16

    Befristung - Hochschule - Drittmittel

  • BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 234/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht in der Berufungsverhandlung ohne Einwände der Parteien das Passivrubrum berichtigt (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15 mwN) .
  • ArbG Münster, 25.03.2021 - 3 Ca 391/20

    Schmerzensgeld wegen Fotoveröffentlichung

    (BAG, Urteil vom 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 -, Rn. 21 - 25, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2020 - 8 Sa 433/19

    Auslegung von Klageanträgen - Sachgrund vorübergehender Bedarf -

    Die Auslegung des Klageantrags ging deshalb im übrigen dahin, dass mit dem Klageantrag allein die Befristungsvereinbarung vom 8. August 2018 angegriffen wurde, auch wenn diese im Klageantrag selbst nicht erwähnt wird (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 10).

    Mit der Vereinbarung vom 8. August 2018 wurde das Arbeitsverhältnis der Parteien allerdings auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt, weshalb es auf eine mögliche Unwirksamkeit der Befristungsabrede aus dem Jahr 2013 - auch mit Blick auf § 17 Satz 1 TzBfG - nicht mehr ankommt (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 18; BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 429/17 - Rn. 10; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 9 ["Den Streitgegenstand bestimmt auch im Befristungskontrollprozess der Kläger."]; Müller-Glöge in: ErfKo 20. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 9 mwN).

    Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf in dem Betrieb oder der Dienststelle kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht, oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 21 mwN; BT-Drs. 14/4374, S. 19).

    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 21 mwN; BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 16).

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Diese Auslegung obliegt auch dem Rechtsbeschwerdegericht (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 15, BAGE 147, 227) .

    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Antragsbegründung sowie der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19

    Befristungskontrolle - Bereich Hochschule - Projektbefristung -

    Die Projektbefristung i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG erfordert die Darlegung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer in einem Projekt, also mit einer auf vorübergehende Dauer angelegten und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbaren Zusatzaufgabe beschäftigt worden ist (so BAG, Urteil vom 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - juris, Rn. 32 = NZA 2019, 1709 - 1713 = AP Nr. 182 zu § 14 TzBfG).

    Kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Betriebszwecks einen im Wesentlichen unveränderten Personalbedarf prognostizieren und einschätzen, ist es ihm regelmäßig verwehrt, den entsprechenden Arbeitsanfall unter Berufung auf die Grundsätze der Projektbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG mit befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu bewältigen (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 24).

    Dazu gehört bei einer Projektbefristung auch die Darlegung, dass der Arbeitnehmer in einem Projekt, also mit einer auf vorübergehende Dauer angelegten und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbaren Zusatzaufgabe beschäftigt worden ist (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 32).

    Es ist unerheblich, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf auf Grund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG Urteil vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17 -, Juris, Rn. 25).

  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 151/21

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung

    Bei diesem Vertrag handelt es sich nicht um einen unselbständigen Annex zum Dienstvertrag vom 8. Mai 2013 (zu den Maßgaben vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 18) .
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2020 - 3 Ta 319/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Jedoch sind ungenaue und unrichtige Parteibezeichnungen in Klage- und Antragsschriften der Auslegung zugänglich und können jederzeit - und mithin auch noch im Beschwerderechtszug - von Amts wegen berichtigt werden, wenn über die Identität der Partei kein Zweifel besteht und diese gewahrt bleibt (vgl. BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Auflage, vor § 50 Rn. 7).

    Für die Auslegung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Klagebegründung sowie der Klageschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; BAG vom 20.01.2010 - 7 AZR 753/08, juris, Rz. 13; BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, juris, Rz. 13; BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 20).

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar mit der Parteibezeichnung gemeint ist (BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; BAG vom 20.01.2010 - 7 AZR 753/08, juris, Rz. 13; BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, juris, Rz. 12; BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 19).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2021 - 3 Ta 319/20

    Welches Gericht ist für ein Konkurrentenstreitverfahren um eine Stelle im

    Jedoch sind ungenaue und unrichtige Parteibezeichnungen in Klage- und Antragsschriften der Auslegung zugänglich und können jederzeit - und mithin auch noch im Beschwerderechtszug - von Amts wegen berichtigt werden, wenn über die Identität der Partei kein Zweifel besteht und diese gewahrt bleibt (vgl. BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Auflage, vor § 50 Rn. 7).

    Für die Auslegung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Klagebegründung sowie der Klageschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; BAG vom 20.01.2010 - 7 AZR 753/08, juris, Rz. 13; BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, juris, Rz. 13; BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 20).

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar mit der Parteibezeichnung gemeint ist (BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 572/17, juris, Rz. 15; BAG vom 20.01.2010 - 7 AZR 753/08, juris, Rz. 13; BAG vom 01.03.2007 - 2 AZR 525/05, juris, Rz. 12; BGH vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, juris, Rz. 19).

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21

    Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021

    Der vorübergehende betriebliche Bedarf kann durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens etwa im Bereich der Daueraufgaben oder durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe entstehen, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG vom 21.08.2019, 7 AZR 572/17).

    Die Prognose ist Teil des Sachgrunds (BAG vom 21.08.2019, a.a.O.).

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21

    Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses

    Der vorübergehende betriebliche Bedarf kann durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens etwa im Bereich der Daueraufgaben oder durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe entstehen, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG vom 21.08.2019, 7 AZR 572/17).

    Die Prognose ist Teil des Sachgrunds (BAG vom 21.08.2019, a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2023 - 7 AZR 88/22

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG -

  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
  • LAG Thüringen, 18.11.2020 - 6 Sa 288/19

    Sachlicher Befristungsgrund gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ; Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 2 Sa 195/20

    Arbeitsvertragliche Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Arbeitnehmerwunsch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.09.2019 - 3 Sa 304/18

    Sachgrundbefristung - Änderungsvereinbarung - vorübergehender

  • LAG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 Sa 828/20

    Überprüfung der jüngsten Befristung im Rahmen einer Befristungskontrollklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - 15 Sa 42/20

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Prognose -

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