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   BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00   

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BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 (https://dejure.org/2001,2922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag; Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG; Gesetzliche Fiktion der Rechtswirksamkeit der Befristung; Vertrauensschutz; Konkludenter Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher; Gewerbsmäßige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag; Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann in diesen Fällen weder allein auf § 1 Abs. 2 AÜG noch auf eine entsprechende Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG gestützt werden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - AP AÜG § 13 Nr. 3 = EzA AÜG § 1 Nr. 10, zu III der Gründe).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Mit der Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG werden nach der Rechtsprechung des Senats alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Juli 2000 - 16a Sa 581/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Erst zu diesem Zeitpunkt kommt der Arbeitsvertrag mit Wirkung für die Zukunft zustande (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu I der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu A der Gründe).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    § 625 BGB setzt die tatsächliche Fortführung der Tätigkeit im unmittelbaren Anschluß an den Ablauf der Dienstzeit voraus (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Unter "gewerbsmäßig" im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit zu verstehen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 = AP AÜG § 1 Nr. 15, zu I 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 AÜG trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige, der die sich aus der Vorschrift ergebende Rechtsfolge geltend macht (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 - nv., zu II 1 der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP AÜG § 10 Nr. 8, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 AÜG trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige, der die sich aus der Vorschrift ergebende Rechtsfolge geltend macht (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 - nv., zu II 1 der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP AÜG § 10 Nr. 8, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00
    Erst zu diesem Zeitpunkt kommt der Arbeitsvertrag mit Wirkung für die Zukunft zustande (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu I der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu A der Gründe).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Diese erfolgt nach § 888 Abs. 1 ZPO und ist von dem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zu unterscheiden (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 21; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

    Die Klagefrist, die alle Unwirksamkeitsgründe einschließlich des vorliegend geltend gemachten Mangels im Mitbestimmungsverfahren nach §§ 75 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 1 LPVG erfasst (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - NZA 2002, 464 zu I. der Gründe = Rn. 16), wurde auch durch die bereits vor dem Befristungsende am 22.05.2013 beim Arbeitsgericht eingegangene und dem beklagten Land am 28.02.2013 zugestellte Befristungskontrollklage gewahrt (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - AP Nr. 359 zu § 613a BGB zu B I. der Gründe = Rn. 25).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Daher kann mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung kein Wiedereinstellungsanspruch verfolgt werden (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - aaO; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 7; ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).

    Ein daraus resultierender Wiedereinstellungsanspruch ist durch Klage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ( vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 28, AiB 2002, 637 ).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 622/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Dabei werden nach der Rechtsprechung des Senats mit der Versäumung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu a der Gründe; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - nv., zu I der Gründe).

    Die Fiktion der Rechtswirksamkeit ist nicht auf bestimmte Unwirksamkeitsgründe beschränkt (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - aaO, zu I der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08

    Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der

    Die Versäumung der Klagefrist, die alle Unwirksamkeitsgründe erfasst (vergleiche BAG, Urteil vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - AiB 2002, 637 f., zu I der Gründe; die Entscheidung ist zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 ergangen, jedoch gilt für § 17 TzBfG nichts anderes; vergleiche KR-Bader, 8. Auflage, § 17 TzBfG Randnummer 5), mit ihrer materiell-rechtlichen Wirkung der Abweisung der Klage als unbegründet (vergleiche zum Beispiel HaKo-Gallner, 3. Auflage, § 4 Randnummer 110), ergibt sich nicht etwa aus dem Umstand, dass der Entfristungsantrag entgegen dem Wortlaut des § 17 Satz 1 TzBfG nicht beim Arbeitsgericht, sondern beim Landesarbeitsgericht angebracht worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15

    Befristung - Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

    Entscheidend ist die tatsächliche Erbringung einer Arbeitsleistung (vgl. BAG 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 22; BAG 02.12.1998 - 7 AZR 508/97 - Rn. 14; ErfK/A.-Glöge 16. Aufl. TzBfG § 15 Rn. 27a mwN).
  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 868/10

    Konkludenter Widerspruch gegen Verlängerung eines befristeten

    Zudem muss die tatsächliche Fortführung im unmittelbaren Anschluss an den Ablauf der Dienstzeit erfolgen (so zu § 625 BGB : BAG, Urteil vom 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 -, juris, Rn. 22).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

    Mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung kann keine Wiedereinstellung verfolgt werden; eine Umdeutung scheidet aus (BAG v. 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 -, unter Ziffer II. 4. der Entscheidungsgründe, AP Nr. 152 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 -, unter Ziffer II. der Entscheidungsgründe, EzA § 620 BGB Nr. 182; BAG v. 19.09.2001 - 7 AZR 574/00 -, unter Ziffer III. der Entscheidungsgründe, EzA § 1 BeschFG 1985 Klagefrist Nr. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen - positive Kenntnis - grob fahrlässige

  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

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