Rechtsprechung
BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleich für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit - Terminierung von Betriebsratstätigkeiten - Bezahlte Arbeitsfreistellung für Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG (1972) § 37 Abs. 3
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG 1972 § 37 Abs. 3
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit: Freizeitausgleichsanspruch nur bei Einflußnahme des Arbeitgebers auf die Termingestaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Freizeitausgleich
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.06.1991 - 5 Ca 448/90
- LAG Hessen, 06.07.1992 - 10 Sa 1054/91
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Papierfundstellen
- NZA 1994, 765
- BB 1994, 1215
- DB 1994, 1244
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85
Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte …
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte.Die Entscheidung darüber, ob betriebsbedingte Gründe so gewichtig sind, daß sie eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit geboten erscheinen lassen, obliegt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 3. Dezember 1987, aaO, zu II 3 a der Gründe) nicht dem Betriebsrat, sondern - gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - dem Arbeitgeber.
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Der Kläger reiste am 5. Oktober 1990 gemeinsam mit einem weiteren Betriebsratsmitglied (dem Kläger des Parallelverfahrens 7 AZR 594/92) in dessen Pkw zurück zum Betrieb in F -. - BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte. - BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88
Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 593/92
Derartige betriebsbedingte Gründe liegen nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BAG Urteile vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1987, BAGE 57, 96 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972) nur vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte.
- BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04
Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit
Betriebsbedingte Gründe iSd. Vorschrift liegen vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit erledigt werden konnte (st. Rspr., vgl. BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu I der Gründe; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1, zu I 1 der Gründe zVv.). - BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds
Betriebsbedingte Gründe iSd. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen nur vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, daß die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte (BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 118, zu I der Gründe). - LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11
Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsbefreiung bei Betriebsratstätigkeit nach …
Es muss ein durch den Betrieb selbst verursachter Sachzwang verhindern, dass die Tätigkeit während der Arbeitszeit ausgeübt werden kann (BAG 21.05.1974 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 14; 15.02.1989 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 70; 26.01.1994 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93).
- LAG Hessen, 29.06.2006 - 9 TaBV 197/05
Erstattung von Fahrtkosten und Tagegeld bei der Teilnahme an …
Die Erforderlichkeit der Ausschusssitzungen ergibt sich nicht aus § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da betriebsbedingte Gründe im Sinne dieser Vorschrift mangels Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Termine ausscheiden (vgl. BAG Beschluss vom 10.Nov. 2004 - 7 AZR 131/04 - EzA § 37 BetrVG 2001 Nr. 3 zu II 1 d. Gr.; BAG Beschluss vom 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - EzA § 37 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 26. Jan. 1994 - 7 AZR 593/92 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 118). - LAG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - 17 Sa 70/03
Reisezeit als Betriebsratstätigkeit - Besonderheiten der betrieblichen …
(1) Betriebsbedingte Gründe liegen vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann (BAG, Urteil v. 16.04.2003, 7 AZR 423/01 unter Bezug auf BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92, AP Nr. 93 zu § 37 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 19.07.2000 - 3 Sa 2201/99
Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Eine solche Ausnahme bildet die Bestimmung des § 37 Abs. 3 BetrVG ; abweichend von der Grundregel des § 37 Abs. 1 BetrVG begründet diese Vorschrift einen Freizeitausgleichsanspruch für aufgewandte Freizeit, allerdings beschränkt auf den Fall einer auf betriebsbedingten Gründen beruhenden Unmöglichkeit, die Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit durchzuführen (BAG, Urteil vom 07.06.1989, DB 1990, Seite 995 ; BAG, Urteil vom 26.01.1994, DB 1994, Seite 1244; BAG…, Urteil vom 05.03.1997, a.a.O.). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 675/10
Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied
Eine Durchführung dieses Teils der Betriebsratstätigkeit der Klägerin kam während ihrer Arbeitszeit von vornherein nicht in Betracht ( zu diesem Aspekt BAG, Urteil vom 26.01.1994 - 7 AZR 593/92 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93 zu II 2 der Gründe ). - LAG München, 25.09.2008 - 4 Sa 347/08
Betriebsratsmitglied, Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Des Weiteren besteht nach dem Wortlaut dieser gesetzlichen Regelung ein Anspruch auf "Gutschrift" dieser außerhalb der individuellen Regelarbeitszeit aufgewandten mandatsbedingten Reisezeiten nur dann, wenn diese durch "betriebsbedingte Gründe" (§ 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) verursacht wurden, also vom Arbeitgeber vorgegebene betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit und damit notwendig verbundene Reisezeiten nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnten, somit in die Sphäre des Betriebes fallende Gründe vorliegen (etwa Schichtfestsetzungen u. ä.; vgl. BAG, U. v. 26.01.1994, 7 AZR 593/92, AP Nr. 93 zu § 37 BetrVG 1972 - I. der Gründe -). - LAG Hamm, 31.05.2000 - 3 Sa 2201/99
Anspruch auf Zahlung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 262/96
Ausgleichsansprüche eines Betriebsratsmitglieds bei nichtiger Betriebsratswahl - …
Das setzt voraus, daß das Betriebsratsmitglied außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratsarbeit geleistet hat und der Freizeiteinsatz auf betriebsbedingten und damit dem Arbeitgeber zurechenbaren Sachzwängen beruht (BAG Urteil vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 593/92 - AP Nr. 93 zu § 37 BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung). - BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 594/92