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   BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96   

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https://dejure.org/1997,8292
BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96 (https://dejure.org/1997,8292)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 7 AZR 599/96 (https://dejure.org/1997,8292)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 (https://dejure.org/1997,8292)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Senat hat bereits in seinem angeführten Urteil vom 24. Januar 1996 (aaO) ausgeführt, die Anerkennung eines außergerichtlichen Vergleichs als Befristungsgrund setze zumindest voraus, daß ein offener Streit der Parteien über die Rechtslage hinsichtlich des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses bestehe.

    Diese Voraussetzungen sind im Streitfall ebensowenig wie bei der Senatsentscheidung vom 24. Januar 1996 (aaO) gegeben.

  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990 (7 AZR 125/89 - BAGE 65, 16 = AP Nr. 1 zu § 57 b H RG), vom 19. August 1992 (7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG) und vom 14. Dezember 1994 (7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG) dem Zitiergebot des § 57 b Abs. 5 HRG ausreichend Rechnung getragen wurde.
  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990 (7 AZR 125/89 - BAGE 65, 16 = AP Nr. 1 zu § 57 b H RG), vom 19. August 1992 (7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG) und vom 14. Dezember 1994 (7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG) dem Zitiergebot des § 57 b Abs. 5 HRG ausreichend Rechnung getragen wurde.
  • BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94

    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990 (7 AZR 125/89 - BAGE 65, 16 = AP Nr. 1 zu § 57 b H RG), vom 19. August 1992 (7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 = AP Nr. 2 zu § 57 b HRG) und vom 14. Dezember 1994 (7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG) dem Zitiergebot des § 57 b Abs. 5 HRG ausreichend Rechnung getragen wurde.
  • BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95

    Befristung nach dem HRG; Nichtanrechnung von Zeiten einer Gremienzugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Der Senat hat bereits in seinem angeführten Urteil vom 24. Januar 1996 entschieden, daß § 4 Hochschulpersonal-Übernahmegesetz schon seinem Inhalt nach keinen Befristungsgrund enthält, so daß es nicht mehr darauf ankommt, daß es dem Landesgesetzgeber auch nicht gestattet wäre, im Hochschulbereich gesetzliche Befristungsgründe einzuführen (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - AP Nr. 4 zu § 57 c HRG).
  • LAG Berlin, 28.05.1996 - 11 Sa 102/95

    Wirksamkeit einer nachträglichen Befristungsabrede; Unbefristeter Fortbestand

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. Mai 1996 - 11 Sa 102/95 - aufgehoben.
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 349/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 -, n.v.; zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 656/96 - und vom 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 -) bedarf grundsätzlich auch die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    An dieser Rechtsprechung, die der Senat mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 599/96 -, n.v.; vgl. neuerdings auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 656/96 -) auch für den Fall bestätigt hat, daß der Befristungsvereinbarung eine Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vorausgegangen war, hält der Senat fest.
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis - gerichtlicher Vergleich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich wirksam, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsverfahrens oder eines Feststellungsstreits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung eine Einigung erzielen (BAG Urteile vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 - n.v.).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf zwar die nachträgliche Befristung eines bereits unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes, um eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes auszuschließen (Urteile vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 - n. v.; vom 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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