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   BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99   

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https://dejure.org/2000,4896
BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 (https://dejure.org/2000,4896)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 (https://dejure.org/2000,4896)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 (https://dejure.org/2000,4896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes bei Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 9 Nr. 1 § 10 Abs. 1
    Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzliche Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99
    Notwendiger Inhalt dieses Vertrags ist die Verpflichtung des Verleihers, dem Entleiher zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9 zu I 1 der Gründe mwN).

    Diese anspruchsbegründende Voraussetzung hat derjenige darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen, der sich auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes beruft (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO).

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99
    Ohne eine solche Vereinbarung kann der Tatbestand einer Arbeitnehmerüberlassung aber nicht erfüllt sein (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99
    Diese anspruchsbegründende Voraussetzung hat derjenige darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen, der sich auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes beruft (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO).
  • LAG München, 02.12.1998 - 7 Sa 127/98

    Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzliche Fiktion des Zustandekommens eines

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. Dezember 1998 - 7 Sa 127/98 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9, zu I 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 864/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG v. 24.05.2006 aaO; BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG v. 03.12.1997 aaO).

    Grundsätzlich lässt die Beteiligung eines Unternehmens an der Aus- und Fortbildung von Fremdarbeitnehmern nicht auf eine Arbeitnehmerüberlassung schließen (vgl. BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v., unter Ziffer 2. c der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 270/07

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG v. 24.05.2006 aaO; BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG v. 03.12.1997 aaO).

    Grundsätzlich lässt die Beteiligung eines Unternehmens an der Aus- und Fortbildung von Fremdarbeitnehmern nicht auf eine Arbeitnehmerüberlassung schließen (vgl. BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v., unter Ziffer 2. c der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08

    Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 19. Januar 2000, 7 AZR 6/99, zitiert nach juris; BAG 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - a.a.O. m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG vom 24.05.2006 a.a.O.; BAG vom 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG vom 03.12.1997 a.a.O.).
  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21

    Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21

    Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 18/21

    Gesamthafenbetrieb als überbetrieblicher Arbeitgeber für Hafenarbeiter in Bremen

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem

  • ArbG Hamburg, 04.03.2010 - 7 Ca 319/09

    Zustandekommen eines fiktiven Arbeitsverhältnisses bei illegaler

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 3 Sa 16/03

    Verlagerung einer Gemeindeaufgabe auf eine Nachbargemeinde durch

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • ArbG Hamburg, 11.02.2010 - 7 Ca 319/09

    Zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Werk- sowie

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