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   BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97   

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BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 (https://dejure.org/1999,50709)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 (https://dejure.org/1999,50709)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1999 - 7 AZR 608/97 (https://dejure.org/1999,50709)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Im Fall der Vertretung hat sich diese Prognose des Arbeitgebers allerdings auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auf den Zeitpunkt dieser Rückkehr zu beziehen (BAG Urteil vom 22. November 1995-7 AZR 252/95 - AP Nr. 178 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe).
  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80

    Zeitlich unbeschränkte Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Prognose über

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Dazu muß die Behebung der Erwerbsminderung nach medizinischen Erkenntnissen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Rentenbeginn wahrscheinlich sein (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 RVO Nr. 6).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Aus diesem Grund besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Arbeitnehmer obliegenden Arbeitsaufgaben durch die Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG Urteile vom 24. September 1997-7 AZR 669/96 - AP Nr. 192 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - AP Nr. 196 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Anzahl der einzelnen Zeitverträge und die bisherige Gesamtbefristungs dauer Indizien für das Fehlen eines Sachgrundes sein (BAG Urteil vom 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Aus diesem Grund besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Arbeitnehmer obliegenden Arbeitsaufgaben durch die Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG Urteile vom 24. September 1997-7 AZR 669/96 - AP Nr. 192 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - AP Nr. 196 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 82/97

    Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnis; Befristung; Erwerbsunfähigkeitsrente;

    Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. September 1997 - 8 Sa 82/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    cc) Die Häufigkeit der Befristungen und die bisherige Gesamtbefristungsdauer können nach der ständigen Senatsrechtsprechung Indizien für das Fehlen eines Sachgrundes sein (BAG 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155, zu 3 der Gründe; 3. März 1999 - 7 AZR 608/97 - nv., zu 3 der Gründe).

    Dies wiederum kann Anlaß dafür sein, vom Arbeitgeber bei der nochmaligen befristeten Verlängerung eines bereits langjährig befristet beschäftigten Arbeitnehmers eine genaue Darlegung der Tatsachen zu verlangen, aufgrund derer er davon ausgehen durfte, diesmal werde der Beschäftigungsbedarf tatsächlich sein Ende finden (BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138, zu II 2 a der Gründe; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155, zu 3 der Gründe; 3. März 1999 - 7 AZR 608/97 - nv., zu 3 der Gründe).

    Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß sich - wie ausgeführt - die Prognose des Arbeitgebers in Vertretungsfällen nur auf den Wegfall des Vertretungsbedarfs durch die zu erwartende Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters, nicht aber auch auf den Zeitpunkt dieser Rückkehr und damit auf die Dauer des Vertretungsbedarfs zu erstrecken braucht (vgl. BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138, zu II 2 b der Gründe; 11. November 1998 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155, zu 3 der Gründe; 3. März 1999 - 7 AZR 608/97 - nv., zu 3 der Gründe).

  • LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04

    Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität,

    Insofern war die erste der beiden vom beklagten Land zu Recht zitierten Befristungsvoraussetzungen im Vertretungsfall erfüllt (vgl. BAG vom 11.11.1998, - 7 AZR 328/97 - BAG vom 03.03.1999, - 7 AZR 608/97 -).
  • LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des

    aa) Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Gewährung einer Rente auf Zeit durchaus einen sachlichen Grund darstellen kann um zur Vertretung des Arbeitnehmers, welcher die Rente auf Zeit erhält, einen weiteren Arbeitnehmer einstellen zu können (vgl. LAG Hamm vom 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 in ZTR 1995 S.375; BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 in juris-Datenbank).

    Dem Rechtsstreit kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zu, insbesondere deshalb nicht, weil zum einen die Bedeutung des Rechtsstreites auf den Zuständigkeitsbereich des LAG Saarland begrenzt bleibt und weil zum anderen lediglich bereits aufgestellte Grundsätze aus Entscheidungen des BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 -, vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - und BAG vom 6.12.2000 - 7 AZR 262/99 - angewandt wurden, um zum Ergebnis zu gelangen.

  • LAG Hamburg, 30.08.2001 - 7 Sa 53/00

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung einer erkrankten

    Schließlich ergibt sich auch kein krasser Wertungswiderspruch daraus, wie die Beklagte meint, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst im Falle einer bewilligten befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente die befristete Einstellung einer Vertretungskraft sachlich gerechtfertigt ist (BAG vom 3. März 1999 ­ 7 AZR 608/97 ­ n.v.).
  • LAG Berlin, 08.11.2002 - 6 Sa 880/02

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Befristung ; Voraussetzung für eine

    Eine Last, sich vorsorglich nach der bisherigen Entwicklung zu erkundigen, bestand dagegen nicht (vgl. BAG, Urteil vom 3.3.1999 - 7 AZR 608/97 - RzK I 9 a Nr. 150 zu 3 a.E. der Gründe).
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