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   BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89   

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https://dejure.org/1990,10424
BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89 (https://dejure.org/1990,10424)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 7 AZR 621/89 (https://dejure.org/1990,10424)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 7 AZR 621/89 (https://dejure.org/1990,10424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Prognose des Arbeitgebers zur Dauer einer Befristung - Sachliche Rechtfertigung der Befristung und von deren Dauer - Vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften - Umgehung des kündigungsschutzrechtlichen Bestandsschutzes - Auswirkung falscher Einschätzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, m.W.N.).
  • BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 529/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Nachprüfbarkeit -

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Vielmehr ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 37, 283, 295 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß ein vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften als sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages anzuerkennen ist, wenn im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs mit dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages zu erwarten ist.
  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Das Landesarbeitsgericht hat auch rechtsfehlerfrei angenommen, daß die vereinbarte Befristung durch einen sachlichen Grund (vgl. dazu grundlegend BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; zuletzt etwa BAG Urteil vom 27. Januar 1988, BAGE 57, 256, 263 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, m.w.N.) gerechtfertigt ist.
  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 3. Dezember 1986, BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) sind Unsicherheiten in der künftigen Entwicklung des Arbeitsanfalls für sich allein nicht geeignet, die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich zu rechtfertigen.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Vielmehr ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 37, 283, 295 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 2 der Gründe; Urteil vom 15. November 1989 - 7 AZR 529/88 -, n.v.) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß ein vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften als sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages anzuerkennen ist, wenn im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Mehrbedarfs mit dem Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages zu erwarten ist.
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Senatsurteil vom 26. August 1988 (BAGE 59, 265 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bedarf es zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages außer einem sachlichen Grund für die Befristung selbst nicht noch zusätzlich einer eigenen sachlichen Rechtfertigung auch der gewählten Dauer der Befristung.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
    Das Landesarbeitsgericht hat auch rechtsfehlerfrei angenommen, daß die vereinbarte Befristung durch einen sachlichen Grund (vgl. dazu grundlegend BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; zuletzt etwa BAG Urteil vom 27. Januar 1988, BAGE 57, 256, 263 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, m.w.N.) gerechtfertigt ist.
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Etwaige Mängel der Prognose hinsichtlich der Befristungsdauer führten danach nur zur Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung, wenn sie auf den Sachgrund der Befristung selbst durchschlagen (BAG 11. Dezember 1990 - 7 AZR 621/89 - RzK I 9f Nr. 33, zu II 3 b der Gründe).
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