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   BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92   

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https://dejure.org/1994,2552
BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92 (https://dejure.org/1994,2552)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 7 AZR 640/92 (https://dejure.org/1994,2552)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92 (https://dejure.org/1994,2552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer erteilten Abmahnung gegenüber eines Mitglied des Betriebsrates - Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte - Verletzung der individualrechtlichen arbeitsrechtlichen Pflicht zu loyalem Verhalten

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1; BGB §§ 611, 1004
    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Bei Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, kommt indessen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, a.a.O., zu 5 a der Gründe) keine Kündigung und damit auch keine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall, sondern nur ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG und damit auch nur die Inaussichtstellung eines solchen Antrags für den Wiederholungsfall in Betracht.

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 22.07.1980 - 6 ABR 5/78

    Betriebsverfassungrecht - Friedenspflicht - Betriebsrat - Pflichtverstoß -

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Dies liefe auf ein Rechtsgutachten hinaus, zu dem die Gerichte nicht befugt sind (so auch schon BAGE 34, 75 [BAG 22.07.1980 - 6 ABR 5/78] = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972; BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Bei Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, kommt indessen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, a.a.O., zu 5 a der Gründe) keine Kündigung und damit auch keine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall, sondern nur ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG und damit auch nur die Inaussichtstellung eines solchen Antrags für den Wiederholungsfall in Betracht.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Nach jetzt ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein bestimmte Verhaltensweisen beschreibender Klageantrag (Globalantrag) insgesamt unbegründet, wenn er auch nur eine Fallgestaltung mitumfaßt, in der er unbegründet wäre (vgl. z.B. BAGE 62, 192 = AP Nr. 5 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 28/88

    Mitarbeiterversammlung: Zulässigkeit der Information der Belegschaft durch den

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Nach jetzt ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein bestimmte Verhaltensweisen beschreibender Klageantrag (Globalantrag) insgesamt unbegründet, wenn er auch nur eine Fallgestaltung mitumfaßt, in der er unbegründet wäre (vgl. z.B. BAGE 62, 192 = AP Nr. 5 zu § 42 BetrVG 1972; Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Dies liefe auf ein Rechtsgutachten hinaus, zu dem die Gerichte nicht befugt sind (so auch schon BAGE 34, 75 [BAG 22.07.1980 - 6 ABR 5/78] = AP Nr. 3 zu § 74 BetrVG 1972; BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    aa) Verletzt ein Betriebsratsmitglied ausschließlich betriebsverfassungsrechtliche Amtspflichten, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92 - zu A II 2 der Gründe mwN; 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 a der Gründe; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - zu 2 b aa der Gründe, BAGE 71, 14) vertragsrechtliche Sanktionen wie der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung oder einer individualrechtlichen Abmahnung, mit der kündigungsrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt werden, ausgeschlossen.
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Insoweit ist lediglich die Durchführung eines Ausschlußverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG möglich (Urteil vom 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92 -, n. v.).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Da die Abmahnung somit zu Unrecht erteilt ist, ist die Beklagte verpflichtet, ihr Schreiben vom 17.3.1983 aus den Personalakten des Klägers zu entfernen"; 26.1.1994 - 7 AZR 640/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.4.

    Da die Abmahnung somit zu Unrecht erteilt ist, ist die Beklagte verpflichtet, ihr Schreiben vom 17.3.1983 aus den Personalakten des Klägers zu entfernen"; 26.1.1994 - 7 AZR 640/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.4.

    Da die Abmahnung somit zu Unrecht erteilt ist, ist die Beklagte verpflichtet, ihr Schreiben vom 17.3.1983 aus den Personalakten des Klägers zu entfernen"; 26.1.1994 - 7 AZR 640/92 - n.v. (Volltext: "Juris") [A.II.4.

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