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   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02   

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https://dejure.org/2003,6319
BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02 (https://dejure.org/2003,6319)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 642/02 (https://dejure.org/2003,6319)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 (https://dejure.org/2003,6319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund Befristung; Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach Inkrafttretens des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG); Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG); Einhaltung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des § 14 Abs. 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
    Diese Vertragsverlängerung ist ein Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit sich nach der bei seinem Abschluß bestehenden Rechtslage richtet (vgl. BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2002 - 12 Sa 1028/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
    Eine Verlängerung setzt voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu III 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 Seite 14; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 - EzA TzBfG § 14 Nr. 3).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 S. 14; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 - EzA TzBfG § 14 Nr. 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2016 - 3 Sa 8/16

    Befristung - zeitlich uneingeschränktes Anschlussverbot - kein Vertrauensschutz

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 Seite 14; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 - EzA TzBfG § 14 Nr. 3).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 S. 14; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 - EzA TzBfG § 14 Nr. 3).
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Daher ist nach herrschender und zutreffender Rechtsmeinung (BAG, Urteil vom 13.05.2004, 2 AZR 426/03, n.v.; vgl. Urteil vom 15.01.2003, 7 AZR 642/02, EzA § 14 TzBfG Nr. 3, Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Rz. 526) die an eine Sachgrundbefristung anschließende sachgrundlose Verlängerung unzulässig.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 13 Sa 2170/08

    sachgrundlose Befristung; Anschlussverbot

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 S. 14; BAG 15.01.2003 - 7 AZR 642/02 - EzA § 14 TzBfG Nr. 3; BAG 06.11.2003, a.a.O., zu B I 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 21/03

    Kündigung; Befristung - Keine Wirksamkeit einer sachgrundlosen

    Auf diese Weise sollten Befristungsketten verhindert werden, die durch einen mehrfachen Wechsel von Befristungen mit und ohne Sachgrund entstehen konnten (BT-Drucks. 14/4374 S. 14; BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 642/02 - EzA TzBfG § 14 Nr. 3).
  • LAG Sachsen, 27.02.2004 - 2 Sa 739/03

    der Annahme einer bloßen "Verlängerung" i.S.d. § 14 Abs. 2 TzBfG steht nicht

    Anderenfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, der ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig ist, weil mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG vom 15.01.2003 - 7 AZR 642/02 -, EzA § 14 TzBfG Nr. 3 m. w. N.).
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