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   BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86   

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BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86 (https://dejure.org/1987,19170)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1987 - 7 AZR 65/86 (https://dejure.org/1987,19170)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1987 - 7 AZR 65/86 (https://dejure.org/1987,19170)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3- November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Ur teil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Der Zweite Senat hat im Urteil vom 27. Mai 1982 (aaO) darauf hinge wiesen, daß das Änderungsangebot des Arbeitgebers Auswirkungen auf die Beurteilung der Kündigungsgründe hat, denn Prüfungsmaßstab für die zum Zweck der Änderung erklärte Kündigung ist, ob die vorgeschlagene Änderung der Arbeitsbedingungen nach § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

    Der Kündigungsgrund muß nicht so gewichtig sein, daß er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines iinderungsangebots rechtfertigen könnte (so BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213, 218 ff. = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Ur teil vom 27. Mai 1982, aaO).

    Die somit nicht ordnungsgemäße Mitteilung des Änderungsangebots führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Rechtsunwirksamkeit der Änderungskündigung und nicht lediglich dazu, daß das Änderungsangebot bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht mehr berücksichtigt werden darf (so BAG Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Auch der erkennende Senat ist der Ansicht, die Angabe des Endtermins der Kündigungsfrist könne in der Regel nicht verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64).

    Eine ganz exakte Kenntnis hiervon ist schon deshalb nicht erforderlich, da in vielen Fällen, wegen des noch unbekannten Zeitpunkts des Zugangs der Kündigung, der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, nicht datumsmäßig feststeht (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986, aaO, zu I 2 c aa der Gründe).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3- November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Ur teil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Nur wenn er bei einer Änderungskündigung auch die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen kennt, kann er die Tragweite der Kündigung für den betreffenden Arbeitnehmer beurteilen und insbesondere prüfen, ob er gegebenenfalls der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 BetrVG widersprechen soll (so der Vierte Senat im Urteil vom 10. März 1982, aaO).

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 514/80

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    a) Der erkennende Senat hat im Urteil vom 19. Januar 1983 (- 7 AZR 514/80 - AP Nr. 28 zu § 102 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) die dort streit gegenständliche Kündigung schon deshalb als rechtsunwirksam angesehen, weil der Betriebsrat zu einem KUndigungsgrund, der bei Einleitung des Anhörungsverfahrens objektiv noch nicht Vorgelegen hat, nicht wirksam angehört werden konnte.

    4. Ist mithin im Entscheidungsfall der Betriebsrat zu dem ein zig in Betracht kommenden Kündigungsgrund nicht ordnungsgemäß angehört worden, so ist - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1983 (aaO, zu 2 d der Gründe) festgestellt hat - die streitgegenständliche Kündigung unwirksam, ohne daß es darauf ankommt, ob dieses Ergebnis daraus folgt, daß das Anhörungsverfahren insgesamt unwirksam ist (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG), oder daraus, daß dieser Kündigungsgrund wegen der zu ihm nicht erfolgten Anhörung des Betriebsrats materiell im Kündigungsschutzprozeß nicht verwertet werden darf, wie es im ähnlichen Sachverhalt des Nachschiebens von dem Betriebsrat nicht mitgeteilten Kündigungsgründen der Fall ist (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Nach ständiger Rechtsprechung desâ- Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 32 f. = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 4 b, bb der Gründe und vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe) ist eine Kündigung kraft Gesetzes unwirksam, wenn der Arbeitgeber seinen Mitteilungspflichten gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BetrVG nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist, unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat.

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich und vorbehaltslos zugestimmt hat (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1978, aaO).

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaSt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaSt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaSt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Wegen der noch laufenden Frist des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wäre die Kündigung in diesem Fall vor Abschluß des Anhörungsverfahrens ausgesprochen worden, was eben falls gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zu ihrer Unwirksamkeit führen würde (vgl. BAG Urteil vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 BAGE 28, 81, 82 f. = AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    Sie ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil sich die Revisionsbegründung nicht - wie grundsätzlich zu fordern ist (vgl. BAGE 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO) - mit diesem Teil des angefochtenen Urteils befaSt, da die Begründetheit des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmittelbar von der Begründetheit der Feststellungsklage abhängt (vgl. hierzu BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
  • LAG Köln, 25.11.1985 - 6 Sa 862/85

    Notwendigkeit des Vorliegens eines konkreten Kündigugnsentschlusses des

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Da es sich bei der auf § 15 Abs. 5 KSchG gestützten Kündigung um eine ordentliche Kündigung handelt, hat die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG zu erfolgen (BAG 3. April 1987 - 7 AZR 65/86 - zu B I der Gründe; KR/Etzel 9. Aufl. § 15 KSchG Rn. 95).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 406/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von

    Da es sich bei der auf § 15 Abs. 4 KSchG gestützten Kündigung um eine ordentliche Kündigung handelt (BAG Urteil v. 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - EzA-SD 2010, Nr. 16, 3-5; 03.04.1987 - 7 AZR 65/86 - NV), hatte die Anhörung nach § 102 BetrVG zu erfolgen.
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