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   BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96   

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BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96 (https://dejure.org/1997,949)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 7 AZR 660/96 (https://dejure.org/1997,949)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 (https://dejure.org/1997,949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersgrenze bei Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Befreiende Lebensversicherung

  • Judicialis

    SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3; ; AVG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; AVG ... § 5 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 1967 geltenden Fassung;; ; AnVNG Art. 2 § 1 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 1965 (BGBl. I, 476); ; AnVNG Art. 2 § 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 1965 (BGBl. I, 476)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersgrenze bei Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer sog. befreienden Lebensversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres aufgrund einer Altersgrenzenvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres aufgrund einer Altersgrenzenvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 380
  • NJW 1998, 1973 (Ls.)
  • MDR 1998, 422
  • NZA 1998, 652
  • BB 1997, 2274
  • BB 1998, 321
  • DB 1997, 2182
  • DB 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Das verstößt ebensowenig gegen § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI RRG 1992 wie eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres und Bezug einer Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Senatsurteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).

    Die Rechtswirksamkeit solcher Befristungsvereinbarungen, die auf einen Zeitpunkt abstellen, in dem der Arbeitnehmer wegen Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Anspruch auf Altersrente, sondern auf eine Altersversorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist daher nicht an § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI RRG 1992 zu messen (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Dieses Ziel wird durch besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen bei individuell vereinbarten Regelungen und durch die Unwirksamkeit kollektivrechtlicher Altersgrenzenregelungen erreicht (BAG Urteil vom 1. Dezember 1993 - 7 AZR 428/93 - BAGE 75, 166 = AP Nr. 4 zu § 41 SGB VI).
  • ArbG Köln, 28.11.1995 - 1 Ca 3020/94

    Beendigung eines Arbeitsverhätnisses auf Grund einer einzelvertraglichen

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 1995 - 1 Ca 3020/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 01.08.1996 - 10 Sa 63/96

    Beschäftigungszeit: Vereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. August 1996 - 10 Sa 63/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Die Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Vorschriften der §§ 133, 157 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgesetze verstoßen worden ist oder ob tatsächliches Vorbringen der Parteien vollständig bewertet und eine gebotene Auslegung auch vorgenommen worden ist (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
    Ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit des Klägers liegt nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    In diesen Fällen liegt entweder eine anderweitige Altersversorgung mit einer gleichwertigen wirtschaftliche Absicherung vor (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BAGE 86, 380 = AP SGB VI § 41 Nr. 10 = EzA SGB VI § 41 Nr. 6, zu II 1 b der Gründe) oder es ist ein Sachverhalt gegeben, bei dem der Gesetzgeber den Aufbau einer Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung für entbehrlich halten durfte.
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    An dem von § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Altersgrenze und Sozialversicherungsrente fehlt es nach dem Zweckgedanken dieser Regelung, wenn der für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgegebene Zeitpunkt auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellt (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - BAGE 74, 363 = AP Nr. 3 zu § 41 SGB VI, zu B II 1 der Gründe; zuletzt Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321, auch zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

    Der Kläger ist als Mitglied in der Ärzteversorgung aber gerade von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit (vgl. dazu auch BAG v. 14.10.1997 - 7 AZR 660/96, juris zur befreienden Lebensversicherung).

    Entscheidend ist, das der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine Altersversorgung erwerben kann, wobei dies auch eine private Versorgungseinrichtung sein kann (vgl. dazu auch BAG v. 14.10.1997 - 7 AZR 660/96, juris zur befreienden Lebensversicherung).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X -

    Diese Regelung findet nur für Arbeitnehmer Anwendung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, (BAG, Urteil vom 14.10.1997, 7 AZR 660/96 Rn. 19).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 660/96 -) wies das Bundesarbeitsgericht die Revision des jetzigen Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. August 1996 zurück, hob dieses Urteil auf die Revision des jetzigen Klägers auf und wies die Berufung des jetzigen Beklagten gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 1995 zurück.

    bb) Nach der Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 660/96 -) entstand der Erstattungsanspruch des Klägers auf die für die Zeit nach dem 1. August 1994 erbrachten Vergütungszahlungen.

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Sie erfaßt nach ihrem Zweckgedanken keine Beendigungsregelungen, die nichts mit einem Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Rente wegen Alters zu tun haben, weil sie etwa auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellen (Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 1 der Gründe; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Die Leistungen einer befreienden Lebensversicherung, die auf das 65. oder ein niedrigeres Lebensjahr abgeschlossen ist, stehen einer Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleich (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BAGE 86, 380 = AP SGB VI § 41 Nr. 10 = EzA SGB VI § 41 Nr. 6, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 21 Sa 55/00

    Entreicherungseinrede des Vollstreckungsgläubigers nach Zwangsvollstreckung aus

    Dieses entschied im Urteil vom 14.10.1997 (Aktenzeichen 7 AZR 660/96, ArbG-Akte Blatt 51 ff.): .
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines

    Sie erfaßt nach ihrem Zweckgedanken keine Beendigungsregelungen, die nichts mit einem Anspruch auf eine sozialversicherungsrechtliche Rente wegen Alters zu tun haben, weil sie etwa auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellen (Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 1 der Gründe; Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321 [BAG 14.10.1997 - 7 AZR 660/96]).
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