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   BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97   

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https://dejure.org/1999,1545
BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97 (https://dejure.org/1999,1545)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1999 - 7 AZR 661/97 (https://dejure.org/1999,1545)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 (https://dejure.org/1999,1545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; BSHG §§ 18 ff.
    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; BSHG §§ 18 ff.
    I. Anstellung beim Sozialhilfeträger: Erfordernis der Abgrenzung von den dort bestehenden regulären Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 125
  • MDR 2000, 773
  • NZA 2000, 542
  • BB 2000, 1299
  • DB 2001, 281
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin, 29.09.1997 - 17 Sa 89/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - § 19 Abs. 2 BSHG

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
    Landesarbeitsgericht Berlin - 17 Sa 89/97 -.

    7 AZR 661/97 17 Sa 89/97 Berlin.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 29. September 1997 - 17 Sa 89/97 - aufgehoben.

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 97, 99) zu einem Fall des § 19 Abs. 2 1. Alternative BSHG für die hier in Betracht kommende 2. Alternative dieser Vorschrift nicht zwingend.
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag i.S.d. Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit der Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG geschaffen hat (BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - zu I 1 der Gründe, n.v.; BAG Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 269/94

    Anspruch auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung in Arbeitsverhältnissen nach § 19

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag i.S.d. Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit der Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG geschaffen hat (BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - zu I 1 der Gründe, n.v.; BAG Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97
    Überdies gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, daß eine dem Bürger zur Verfügung stehende Rechtsschutzmöglichkeit andere Möglichkeiten der Rechtsverfolgung ausschließt (zu den Rechtsschutzmöglichkeiten einer nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vgl. BAG Urteil vom 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - AP Nr. 201 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahme

    Ein Arbeitsvertrag kann wirksam befristet werden, wenn dadurch für den Hilfesuchenden Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit iSv. § 19 Abs. 2 BSHG geschaffen werden soll (Bestätigung Senat 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - zVv.).

    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit für die Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BSHG geschaffen hat (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - EzA-SD 2000 Nr. 7, 13, zu I 1 der Gründe; BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu I 1 der Gründe; BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG 20 Nr. 1, zu B II 2 a der Gründe).

    Dies hindert jedoch nicht, den aufgrund rechtsgeschäftlicher Vereinbarung zustande gekommenen - wenn auch der sozialrechtlichen Obhut unterliegenden (BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu II 3 c der Gründe) - Arbeitsvertrag zwischen dem Hilfesuchenden und dem Arbeitgeber nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen und damit auch seine Befristung der Kontrolle zu unterziehen (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - aaO, zu I 4 b der Gründe).

    Dies bedeutet zugleich, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt., Satz 2 BSHG die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist (ebenso BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - aaO, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Vielmehr gehörte er zu den Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse angesichts der vorübergehenden Natur der Sozialhilfemaßnahmen in Form der "Hilfe zur Arbeit" (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 3 BSHG) befristet abzuschließen waren (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - BAGE 92, 125, 128 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 216, zu I 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - BAGE 94, 138, 141 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 222, zu IV 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher

    Wurde ein arbeitsloser Sozialhilfeempfänger einem kirchlichen Arbeitgeber, dessen Zweck die Schaffung und Förderung von Arbeitsangeboten für Arbeitslose ist, durch einen Träger der Sozialhilfe zugewiesen, schließt dies für den zugewiesenen Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit aus, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen (im Anschluss an BAG vom 07.07.1999, AP Nr. 216 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Selbst wenn es sich bei der Zuweisung um einen Verwaltungsakt handelt, wird diesem dadurch nicht die Möglichkeit genommen, Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen (BAG, Urteil vom 07.07.1999, AP Nr. 216 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag zur Befristungskontrolle).

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99

    Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs 1

    Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 BSHG in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - und vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) sind nicht bereits nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
  • LAG Hessen, 08.05.2000 - 16 Sa 998/99

    Mitgliedschaft in einem Betriebsrat als sachlich rechtfertigender Grund der

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