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   BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99   

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https://dejure.org/2001,718
BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99 (https://dejure.org/2001,718)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 7 AZR 662/99 (https://dejure.org/2001,718)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 (https://dejure.org/2001,718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinstellungsanspruch - Krankheitsbedingte Kündigung - Kündigungsfrist - Kündigung - Krankheit

  • Judicialis

    KSchG § 1 Wiedereinstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinstellungsanspruch nach kranhkeitsbedingter Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher Prognoseänderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wiedereinstellungsanspruch krankheitsbedingter Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wiedereinstellungsanspruch krankheitsbedingter Kündigung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zu späte Genesung

  • 123recht.net (Pressemeldung und Pressemitteilung und Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung - und Sitzungsbericht, 27.6.2001)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch nach langer Krankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 141
  • NJW 2001, 3429
  • MDR 2001, 1414
  • NZA 2001, 1135
  • BB 2001, 1586
  • DB 2001, 2201
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99
    Dies wäre auch nicht möglich (vgl. zuletzt BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I B der Gründe mwN).

    Er hat diesen Anspruch hergeleitet aus einer vertraglichen, den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG Rechnung tragenden Nebenpflicht des Arbeitgebers (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu II B 2 der Gründe).

    Für den Fall der betriebsbedingten Kündigung hat dies der Senat ausdrücklich entschieden (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu II B 3 b der Gründe mit zahl. Nachw.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99
    Der Zweite Senat hat sie im Urteil vom 17. Juni 1999 (- 2 AZR 639/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4, zu II 3 der Gründe) ausdrücklich offen gelassen.

    Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (so auch BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4, zu II 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 28.07.1999 - 18 Sa 2523/97

    Wiedereinstellungsanspruch nach personenbedingter Kündigung wegen langandauernder

    Auszug aus BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 662/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Juli 1999 - 18 Sa 2523/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Das Landesarbeitsgericht wird zu beachten haben, daß zwar fortbestehende nachvertragliche Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis ausnahmsweise einen Wiedereinstellungsanspruch auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können (vgl. zuletzt BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 - BB 2002, 343; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171), daß jedoch die Frage, ob ein Wiedereinstellungsanspruch im Fall einer auf Krankheitsgründe gestützten Kündigung bejaht werden kann, bisher vom Bundesarbeitsgericht offengelassen wurde (BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 6; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

    Denn insoweit handelte es sich um eine Prozeßbeschäftigung zur Vermeidung etwaiger Annahmeverzugsansprüche, mit der die Beklagte keinen zu Gunsten des Klägers wirkenden Vertrauenstatbestand schuf (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - aaO).

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Bei einer Prognoseänderung nach Ablauf der Kündigungsfrist kommt ein Wiedereinstellungsanspruch danach - systemkonform - grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 98, 141) .

    Es bestehen bereits grundsätzliche Bedenken, ob die wesentlich schwächer ausgestalteten nachvertraglichen Pflichten einen Wiedereinstellungsanspruch überhaupt jemals begründen können (vgl. BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 194 [keine "nachwirkende Fürsorgepflicht"]; vgl. auch BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 662/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 98, 141 ["nur in besonderen Ausnahmefällen"]) .

  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

    Nur dann, wenn eine Kündigung der Notwendigkeit der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG als betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte unterliegt, ergibt sich die genannte Nebenpflicht des Arbeitgebers (zur methodischen Ableitung vgl. auch BAG, Urteil vom 27.06.2001 - 7 AZR 662/99 -, NZA 2001, S. 1135 unter B. II. 1. der Entscheidungsgründe betreffend die krankheitsbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

    Nur dann, wenn eine Kündigung der Notwendigkeit der sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG als betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte unterliegt, ergibt sich die genannte Nebenpflicht des Arbeitgebers (zur methodischen Ableitung vgl. auch BAG, Urteil vom 27.06.2001 - 7 AZR 662/99 -, NZA 2001, S. 1135 unter B. II. 1. der Entscheidungsgründe betreffend die krankheitsbedingte Kündigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01

    Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit

    Ob ein Wiedereinstellungsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung überhaupt gegeben ist, ist noch nicht entschieden (offen gelassen von BAG Urteil vom 27.6.2001 - 7 AZR 662/99 - Pressemitteilung des BAG Nr. 43/01).
  • LAG Niedersachsen, 11.04.2008 - 3 Sa 91/07
    Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt bei einer krankheitsbedingten Kündigung nur in Betracht, wenn sich noch vor Ablauf der Kündigungsfrist herausstellt, dass die gesundheitliche Zukunftsprognose entgegen der ursprünglichen Annahme positiv ist ( BAG, Urteil vom 27.06.2001 - 7 AZR 662/99 - AP 10 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung = NZA 2001, 1135 [BAG 27.06.2001 - 7 AZR 662/99] ).
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