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   BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00   

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BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 (https://dejure.org/2002,589)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 (https://dejure.org/2002,589)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 (https://dejure.org/2002,589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vergütung - Teilzeitbeschäftigung - Beurlaubung - Stammarbeitnehmer - BAT - Bundesangestelltentarif - Rechtfertigung - Vertretung - Sachgrund - Zeitangestellter

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; ; BAT SR 2 y Nr. 1; ; BAT SR 2 y Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Befristeter Arbeitsvertrag; Abgrenzung der Sachgründe zeitlich nur begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel und der Vertretung; Abgrenzung der Befristungsgrundformen Zeitangestellter und Aushilfsangestellter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; BAT SR 2y Nrn. 1 und 2
    Abgrenzung der Befristungsgrundformen Zeitangestellte und Aushilfsangestellte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 84
  • MDR 2002, 1376
  • BB 2002, 2236
  • DB 2002, 2329
  • JR 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90

    Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Dieser Normzweck hat zur Folge, daß der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT SR 2 y § 2 Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3, zu 3 der Gründe; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 137 = EzA BGB § 620 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).

    Vielmehr ist jeweils durch Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln, welche Befristungsgrundform die Parteien vereinbart haben (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - aaO, zu 3 der Gründe mwN; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - aaO, zu II 1 a der Gründe).

    Ob dies im Einzelfall geschehen ist, haben grundsätzlich die Tatsachengerichte durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen festzustellen (BAG 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - aaO, zu II 1 d der Gründe).

    a) Dem Änderungsvertrag vom 5. Mai 1997 liegen sog. nichttypische Willenserklärungen zugrunde, deren Auslegung durch das Gericht der Tatsacheninstanz revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Dieser Normzweck hat zur Folge, daß der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT SR 2 y § 2 Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3, zu 3 der Gründe; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 137 = EzA BGB § 620 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).

    Vielmehr ist jeweils durch Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln, welche Befristungsgrundform die Parteien vereinbart haben (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - aaO, zu 3 der Gründe mwN; 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - aaO, zu II 1 a der Gründe).

    Die Befristungsgrundformen der Nr. 1 a bis c SR 2 y BAT stehen selbständig nebeneinander (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - aaO, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will, ob er im Wege der Umverteilung die von dem zeitweilig verhinderten Arbeitnehmer zu erledigenden Arbeitsaufgaben anderen Mitarbeitern zuweist oder ob er dessen Aufgaben ganz oder teilweise von einer Vertretungskraft erledigen läßt (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 107/00 - EzA BGB § 620 Nr. 176, zu 3 der Gründe mwN).

    Es muß sichergestellt sein, daß die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 107/00 - aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Die befristete Beschäftigung zur Vertretung läßt nämlich die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 76, zu II 4 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu II 1 c der Gründe).

    Dieses Erfordernis hat der Senat auch in der Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu II 1 c der Gründe) vorausgesetzt.

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89

    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation erfordern, die dazu führt, daß ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, in dem die Aufgaben des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben nunmehr eine Vertretungskraft eingestellt wird (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu III 1 c aa der Gründe).

    Notwendig, aber auch ausreichend ist, daß zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung von Aushilfsarbeitnehmern ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - aaO, zu III 1 c aa der Gründe).

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Der Senat hat den Sachgrund der nur vorübergehenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wiederholt der Befristungsgrundform des Zeitangestellten zugeordnet (vgl. 13. März 1991 - 7 AZR 37/90 - nv., zu II 2 b der Gründe; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 - nv., zu II der Gründe; 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B I 2 der Gründe).

    Während sich diese beim Sachgrund der Vertretung darauf zu beziehen hat, ob der Vertretene seine Tätigkeit wieder aufnimmt (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147, zu II 3 der Gründe), muß sie bei der Befristung aus Haushaltsgründen darauf gerichtet sein, ob die Haushaltsmittel voraussichtlich entfallen werden (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe; 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - aaO, zu B I 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Während sich diese beim Sachgrund der Vertretung darauf zu beziehen hat, ob der Vertretene seine Tätigkeit wieder aufnimmt (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147, zu II 3 der Gründe), muß sie bei der Befristung aus Haushaltsgründen darauf gerichtet sein, ob die Haushaltsmittel voraussichtlich entfallen werden (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - BAGE 92, 121 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, zu II 1 der Gründe; 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - aaO, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Die befristete Beschäftigung zur Vertretung läßt nämlich die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 13. April 1983 - 7 AZR 51/81 - BAGE 42, 203 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 76, zu II 4 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 619/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Volljuristen im

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Der Senat hat den Sachgrund der nur vorübergehenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wiederholt der Befristungsgrundform des Zeitangestellten zugeordnet (vgl. 13. März 1991 - 7 AZR 37/90 - nv., zu II 2 b der Gründe; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 - nv., zu II der Gründe; 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
    Damit ist jedoch entgegen der Revision nicht gemeint, daß es für den Sachgrund der Vertretung ausreicht, wenn der Arbeitgeber den vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters zum Anlaß nimmt, zeitweilig frei werdende Mittel dazu zu verwenden, andere Aufgaben durch den befristet eingestellten Arbeitnehmer erledigen zu lassen, die in keiner, auch nur mittelbaren Beziehung zu denjenigen des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters stehen (vgl. dazu bereits BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 83 = EzA BGB § 620 Nr. 71, zu III 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 18.08.2000 - 4 (3) Sa 618/00

    Befristung des Arbeitsverhältnis; Annex-Verträge mit lediglich verhältnismäßig

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90
  • OLG Köln, 25.08.2014 - 6 W 123/14

    Streitwert einer Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts

    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Stammmitarbeiters und der befristeten Einstellung des Vertreters ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG v. 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 - EzA § 620 BGB Nr. 194).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Der Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG kann auch gegeben sein, wenn der Vertreter nicht die Aufgaben des vertretenen Mitarbeiters übernimmt (zum alten Recht vgl. BAG 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu II 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 107/00 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 228 = EzA BGB § 620 Nr. 176, zu 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Dabei erfordert die Tarifvorschrift zwar nicht die Vereinbarung des sachlichen Befristungsgrundes, wohl aber die Vereinbarung der Befristungsgrundform, nämlich Zeitangestellter, Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer bzw. Aushilfsangestellter (BAG, Urteil vom 29.10.1998, 7 AZR 477/97, AP Nr. 17 zu § 2 BAT SR 2y, m.w.N., Urteil vom 17.04.2002, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y).

    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG, Urteil vom 13.10.2004, 7 AZR 654/03, AP Nr. 13 zu § 14 TzBfG, Urteil vom 10.03.2004, 7 AZR 402/03, AP Nr. 11 zu § 14 TzBfG, Urteil vom 17.04.2002, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y).

    Zur Darstellung dieser haushaltsrechtlichen Abhängigkeit muss aber sicher gestellt sein, dass die Vergütung des Angestellten aus den Mitteln einer konkreten, nur vorübergehend freien Planstelle erfolgt (BAG, Urteil vom 17.04.2001, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y, Urteil vom 17.04.2002, 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y, Urteil vom 27.06.2001, 7 AZR 157/00, Urteil vom 03.11.1999, 7 AZR 579/98).

    M.a.W.: Es muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses damit zu rechnen sein, dass nach dem vereinbarten Vertragsende Haushaltsmittel zur Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers nicht mehr zur Verfügung stehen werden (BAG, Urteil vom 17.04.2002, Az: 7 AZR 665/00, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2y).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auf den Sachgrund zeitlich nur begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel kann sich die Beklagte schon deshalb nicht berufen, weil dieser Sachgrund nicht der nach Nr. 2 Abs. 1 SR 2 y BAT im Arbeitsvertrag vereinbarten Befristungsgrundform des Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dauer gemäß Nr. 1 b SR 2 y BAT, sondern ausschließlich der Befristungsgrundform des Zeitangestellten nach Nr. 1 a SR 2 y BAT zuzuordnen ist (st. Rspr., vgl. dazu BAG 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - aaO, zu I 3 der Gründe, mwN).
  • LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03

    Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher

    Dieser Normzweck hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 -, Leitsatz 2, NZA 2003, S. 232 m. w. N.; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter I. 1. der Gründe m. w. N.).

    Es muss aber sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe m. w. N.).

    Soweit das beklagte L3xx in der mündlichen Berufungsverhandlung die Rechtsauffassung vertreten hat, aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y - sei im Falle der mittelbaren Vertretung eine weitergehende Darlegung des Kausalzusammenhangs zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung von Aushilfsarbeitnehmern nicht mehr im Einzelnen darzulegen, weil es allein auf die "Gleichwertigkeit der Vertretung" ankomme, teilt die Berufungskammer diese Auffassung nicht.

    Nach der genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts reicht es für den Sachgrund der mittelbaren Vertretung gerade nicht aus, wenn der Arbeitgeber - wie hier - den vorübergehenden Ausfall eines Mitarbeiters zum Anlass nimmt, zeitweilig freiwerdende Mittel dazu zu verwenden, andere Aufgaben durch den befristet eingestellten Arbeitnehmer erledigen zu lassen, die in keiner, auch nur mittelbaren Beziehung zu denjenigen des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters stehen (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

    Auf den Sachgrund zeitlich nur begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel kann sich das beklagte Land schon deshalb nicht berufen, weil dieser Sachgrund nicht der nach Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT im Arbeitsvertrag vereinbarten Befristungsgrundform des Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dauer gemäß Nr. 1b SR 2y BAT, sondern ausschließlich der Befristungsgrundform des Zeitangestellten nach Nr. 1a SR 2y BAT zuzuordnen ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

    Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

    Der Sachgrund der nur vorübergehenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ausschließlich der Befristungsgrundform der Nr. 1a SR 2y BAT (Zeitangestellter) zuzuordnen (4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Denn der Arbeitgeber muss rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y).

    Auch rechtlich bestand für das beklagte L1xx die Möglichkeit, die ausfallenden Mitarbeiterinnen B2xxxxxx und S3xxxxxx in den Arbeitsbereich der Klägerin umzusetzen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 5 Sa 1396/03

    Befristungsvereinbarung; Schachgrund der Vertretung

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 - (AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y) ausdrücklich entschieden.

    Es muss aber sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenen Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe m. w. N.).

    Der erforderliche zumindest mittelbare Zusammenhang zwischen dem Ausfall des Stammarbeitnehmers und der Beschäftigung der Vertretungskraft fehlt hier nämlich bereits deswegen, weil das beklagte L2xx den vorübergehenden Ausfall der Mitarbeiterin bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld lediglich zum Anlass genommen hat, zeitweilig frei werdende Mittel dazu zu verwenden, andere Aufgaben durch den befristet eingestellten Kläger erledigen zu lassen, ohne dass es diese auch der Stammarbeitnehmerin S4xxxxx hätte zuweisen können (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y unter II. 1. der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 255/06

    Befristung, haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmte

    Liegen bei Vertragsschluss mehrere Sachgründe vor, die verschiedenen tariflichen Befristungsgrundformen zuzuordnen sind, so müssen die verschiedenen Grundformen im Arbeitsvertrag vereinbart sein, damit die Befristungsgründe bei der gerichtlichen Befristungskontrolle Berücksichtigung finden können (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y m.w.N.).

    Der Sachgrund begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel ist nicht der Befristungsgrundform des Aushilfsangestellten (Nr. 1 c SR 2 y BAT), sondern derjenigen des Zeitangestellten (Nr. 1 a SR 2 y BAT) zuzuordnen (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 - AP Nr. 21 zu § 2 BAT SR 2 y, unter I. 3. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - AP Nr. 24 zu § 2 BAT SR 2 y, unter A. II. 3. der Entscheidungsgründe).

    Dies widerspräche dem tariflichen Normzweck der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 7 AZR 665/00 -, a.a.O. unter I. 3. der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • LAG Hamm, 15.05.2003 - 11 (5) Sa 705/02

    Sachlicher Grund für Befristung des Arbeitsverhältnisses - Direktionsrecht des

  • LAG Hamm, 15.02.2005 - 12 (5) Sa 282/04

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung, Personalratsbeteiligung

  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 Sa 1735/02

    Befristung im öffentlichen Dienst

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Hamm, 15.05.2003 - 11 Sa 705/02

    Befristung wegen Vertretung, Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 03.11.2005 - 11 Sa 98/05

    Wirksame Doppelbefristung zur Vertretung - Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2012 - 9 Sa 719/12

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fallgruppe der "gedanklichen Zuordnung";

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06

    Befristung - Haushalt

  • LAG Hessen, 17.01.2007 - 2 Sa 1632/06

    Befristung - Lehrer - Vergütung

  • LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02

    Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2006 - 17 Sa 613/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 390/03

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Sachgrund der Vertretung

  • LAG Niedersachsen, 07.02.2006 - 13 Sa 1005/05

    Wirksamkeit einer Befristung als sachgrundlose Befristung; Pflicht zur Festlegung

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 121/05

    Befristung zur Vertretung

  • LAG Köln, 11.05.2005 - 7 Sa 1629/04

    Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität,

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04

    Befristung Justizangestellte NW

  • LAG Berlin, 01.04.2003 - 3 Sa 51/03

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 8 Sa 243/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Elternzeit - Kausalzusammenhang

  • LAG Köln, 17.07.2003 - 5 (3) Sa 401/03

    Eingruppierung: Nicht nur vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

  • LAG Köln, 29.03.2004 - 2 Sa 1320/03

    Zitiergebot, Befristung

  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
  • LAG Hamm, 20.03.2003 - 11 (5) Sa 1265/01

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit (Sachgründe: Vertretung, Haushaltsmittel)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 4 Sa 48/14

    Schriftformgebot der Befristungsabrede - Wirksamkeit der Befristung: unmittelbare

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05

    Befristung Justizangestellte NW

  • LAG Köln, 07.07.2003 - 5 (3) Sa 401/03

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

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