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   BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84   

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BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Mißverständliches Verhalten des Arbeitgebers im Anschluß an eine Abmahnung - Duldung der Unterschreitung der Mindestuntersuchungszeit bei der Fleischbeschau - Kennenmüssen der Pflichtwidrigkeit des eigenen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 418
  • BB 1987, 1252
  • DB 1987, 1303
  • JR 1987, 440
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Dies läßt sich jedoch nicht anhand einer bestimmten Regelfrist (z.B. zwei Jahre), sondern nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (entgegen LArbG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 = LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2).

    Der Senat folgt jedoch nicht der gelegentlich vertretenen Ansicht (vgl. z.B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2 = DB 1986, 1628 = BB 1986, 1296 (Leitsatz), jetzt auch NZA 1987, 26), daß sich hierfür - und sei es auch nur für den Regelfall - eine bestimmte Frist aufstellen ließe.

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Durch die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig nicht mehr hinzunehmen gewillt ist (vgl. insbesondere das bereits angeführte Senatsurteil vom 18. Januar 1980, aaO).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen erfolglosen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    aa) Es hat angenommen, eine Abmahnung könne nach längerem einwandfreien Verhalten des Arbeitnehmers ihre Wirkung verlieren, wofür die Umstände des Einzelfalls maßgeblich seien (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4) .

    So kann es nach einer längeren Zeit einwandfreier Führung einer erneuten Abmahnung bedürfen, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung wegen einer erneuten gleichartigen Pflichtverletzung gerechtfertigt wäre (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - aaO) .

    Auch wenn sich eine Abmahnung noch in der Personalakte befindet, ist im Rahmen eines möglichen Kündigungsrechtsstreits stets zu prüfen, ob ihr noch eine hinreichende Warnfunktion zukam (vgl. etwa BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4) .

    Ebenso wenig wie für das Fortbestehen der Warnfunktion einer Abmahnung (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4) gibt es eine fest bemessene Frist für die Dauer, für welche ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an ihrem Verbleib in der Personalakte des Arbeitnehmers anzuerkennen ist.

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Abmahnung neben der Rüge eines genau zu bezeichnenden Fehlverhaltens (Rügefunktion) der Hinweis auf die Bestands- oder Inhaltsgefährdung des Arbeitsverhältnisses für den Wiederholungsfall (kündigungsrechtliche Warnfunktion) (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nicht pauschal beurteilen (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4; 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367; 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Dauer seines Wohlverhaltens, annehmen darf, die zur Abmahnung führenden Vorgänge hätten sich für die Gemeinschaft erledigt (so für den insoweit vergleichbaren Fall der verhaltensbedingten Kündigung: BAG, DB 1987, 1303 und 2367; NZA 1987, 418, 419).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Die Beklagte konnte bei Ausspruch der zweiten Abmahnung berechtigterweise annehmen, der Zeitablauf mache es erforderlich, dem Kläger die möglichen Folgen einer Missachtung des Rauchverbots nochmals vor Augen zu führen (vgl. zum Verlust der Warnfunktion einer Abmahnung nach längerer Zeit einwandfreier Führung des Arbeitnehmers BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 20, NZA 2013, 91; 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4 ) .
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zum Beispiel Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/9O - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ferner, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter I der Gründe und BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - BAGE 79, 176, 182 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter B III 1 der Gründe).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Durch das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe).

    Dort wurde (zu II 2 der Gründe) ausgeführt, im individualrechtlichen Bereich fordere der Arbeitgeber mit der Abmahnung in kündigungsrechtlicher Hinsicht für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten und stelle für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtlich Konsequenzen in Aussicht (Warnfunktion); durch das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung solle der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (ebenso BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Ohne näheren Sachvortrag des Klägers in den Tatsacheninstanzen, daß und warum die Abmahnungen aufgrund Zeitablaufs wirkungslos geworden seien, sieht der Senat angesichts der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - RzK Abmahnung Nr. 19) keine Veranlassung, hierauf weiter einzugehen.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Durch das Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung, insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich, soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 234; Stahlhacke, aa0, Rz 334).

    Die Warnfunktion ist damit unabdingbare Voraussetzung einer Abmahnung (BAG Urteil vom 18. November 1986, aaO).

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

  • LAG Hessen, 23.10.1987 - 2 Sa 675/87

    Anspruch auf Entfernung berechtigter Abmahnungen aus der Personalakte wegen einer

  • LAG Hessen, 25.09.1987 - 5 Sa 150/87

    Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen verhaltensbedingten

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines

  • ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07

    Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09

    Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.06.1999 - 6 Ca 7219/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte;

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

  • OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17

    Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis -

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 98/96

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines Redakteurs wegen Leistungsmängel -

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

  • LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05

    verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung,

  • LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99

    Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße

  • LAG Hamburg, 02.09.1991 - 5 Sa 110/90

    Kündigung; Kündigungsgrund; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Anhörung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 13 B 482/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer rettungsrechtlichen

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89

    Kündigung einer Angestellten im Schreibdienst bei unbefugter Einsicht in

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95

    Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung -

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

  • LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
  • LAG München, 02.04.1996 - 8 Sa 1165/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Alkoholkonsum eines Piloten als wichtiger

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 3 Sa 568/94

    Politische Demonstrationen; Arbeitszeit; Arbeitsunterbrechung

  • LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung;

  • BVerwG, 17.07.1989 - 5 B 38.89

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nichtigkeit

  • LAG Hamburg, 13.12.1991 - 8 Sa 18/91

    Personalakte; Abmahnung; Funktion; Zweck; Notiz; Leistungsmangel; Entfernung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 Sa 65/21

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnungserfordernis -

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit -

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 6 Sa 65/21

    Änderungskündigung, verhaltensbedingt, Abmahnungserfordernis,

  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
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