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   BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 677/96   

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https://dejure.org/1998,2892
BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 677/96 (https://dejure.org/1998,2892)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96 (https://dejure.org/1998,2892)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 (https://dejure.org/1998,2892)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 362
  • NZA 1998, 1120
  • BB 1998, 1748
  • JR 1999, 132
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 10.05.1996 - 5 Sa 1656/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Hochschulbereich

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 677/96
    Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 1656/95 -.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Mai 1996 - 5 Sa 1656/95 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    bb) Studentische Hilfstätigkeiten in wissenschaftsunterstützenden Bereichen der Hochschule, die für die organisatorischen Grundlagen zuständig sind, auf denen Wissenschaft überhaupt erst betrieben werden kann (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 AZR 295/07 - Rn. 16; 28. Januar 1998 - 7 AZR 667/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 87, 362) stellen daher regelmäßig keine "wissenschaftliche" Hilfstätigkeit iSv. § 6 WissZeitVG dar.
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    a) Nach der ständigen Rechtssprechung des Senats folgte die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Vorschriften der §§ 57a ff. HRG aF aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - BAGE 87, 362 = AP HRG § 57a Nr. 3 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 15, zu II 5 der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 = AP HRG § 57c Nr. 4 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 4, zu I 2 der Gründe; 30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - BAGE 76, 204 = AP HRG § 57a Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 124, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 423/18

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich

    Umgekehrt können Aufgaben im Bereich des sog. Wissenschaftsmanagements der wissenschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen sein, soweit die konkret zugewiesenen Arbeiten, wie zB die Entwicklung von Projektideen, wissenschaftlicher Art sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 87, 362) .

    cc) Mischtätigkeiten sind bei der Stufenzuordnung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SächsBesG zu berücksichtigen, wenn die wissenschaftlichen Dienstleistungen überwiegen oder der Gesamttätigkeit des Betroffenen an der Forschungseinrichtung das Gepräge geben (ebenso zur Wirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen nach dem WissZeitVG BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 79/17 - Rn. 24, BAGE 164, 381; zur Befristung nach dem HRG vgl. BAG 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 87, 362) .

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 618/07

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliche Hilfskraft

    Beide erbringen Dienstleistungen in Forschung und Lehre, für die in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist (BAG 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 87, 362 = AP HRG § 57a Nr. 3 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 15).

    Entsprechende Landesgesetze können nur Regelungen für die den Ländern zugewiesenen hochschulrechtlichen Regelungsgegenstände treffen (zu § 60 UG NW: BAG 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - zu II 5 der Gründe, BAGE 87, 362 = AP HRG § 57a Nr. 3 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 15).

  • LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

    Die für die Organisation einer Forschungseinrichtung notwendige Verwaltungsarbeit gehört nicht dazu, auch wenn sie von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter wahrgenommen wird (vgl. für den Hochschulbereich BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96; LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14).

    Eine Erleichterung für Befristung von Verträgen mit Verwaltungsmitarbeitern war hingegen nicht beabsichtigt und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96 zu §§ 53, 57a ff. HRG).

  • LAG Thüringen, 10.05.2011 - 7 Sa 300/10

    Unwirksame Befristung einer Vertragsprofessur bei landesrechtlicher

    Dazu gehören auch Regelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich (BVerfG vom 24.06.1996, 1 BvR 712/86, AP Nr. 2 zu § 57 a HRG; BAG vom 28.01.1998,7 AZR 677/96, BAGE 87, 362).

    Den Ländern verbleibt keine subsidiäre Gesetzgebungskompetenz zur Schaffung weitergehender Befristungsmöglichkeiten (BAG vom 28.01.1998, a. a. O.; ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl. 2011, § 1 WissZeitVG Rz. 10, KR-Lipke, a. a. O., Rz. 86; Preis, WissZeitVG, 1. Aufl. 2009, § 1 Rz. 33).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 295/07

    Befristung - Hochschule - Drittmittel

    Hingegen gehören Hochschulmitarbeiter, die für die organisatorischen Grundlagen zuständig sind, auf denen Wissenschaft und Forschung überhaupt erst betrieben werden können, nicht zum Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter (BAG 28. Januar 1998 - 7 AZR 667/96 - BAGE 87, 362 = AP HRG § 57a Nr. 3 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 15, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 656/96

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistent

    Diese Aufgaben haben nach ihrem vom Landesarbeitsgericht festgestellten Umfang und Inhalt seine Tätigkeit nicht geprägt (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1998 - 7 AZR 677/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16

    Künstlerisches Personal

    Für die Zuordnung zum wissenschaftlich-künstlerischen Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG müssten die wissenschaftlichen Tätigkeiten - soweit sie auch neben anderen (organisatorischen) Tätigkeiten erbracht werden - zeitlich überwiegen oder zumindest der Tätigkeit ihr Gepräge geben (BAG, Urteil vom 29.04.2015 - 7 AZR 519/13, DB 2015, 2338; BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96, NZA 1998, 1120; Preis, WissZeitVG, § 1 Rn. 17).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2005 - 15 Sa 323/05

    Unwirksamkeit von Befristungen nach HRG 2002, Rückwirkende Heilung nach HdaVÄndG

    In Abgrenzung zu den sonstigen Mitarbeitern der Hochschule ist es für eine Einordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter erforderlich, dass die wissenschaftlichen Dienstleistungen überwiegen bzw. zumindest der Gesamttätigkeit eines Mitarbeiter das Gepräge geben (BAG vom 28.01.1998 - 7 AZR 677/96 - AP Nr. 3 zu § 57 a HRG; ErfK, Müller-Glöge, § 57 a HRG Rdnr. 19).
  • LAG Hessen, 10.10.2007 - 2 Sa 995/07

    Befristeter Arbeitsvertrag im Hochschulbereich - Lektor - wissenschaftlicher

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 Ca 308/15

    Berufen einer Universität im Fall eines nicht-promovierten Leiters eines

  • BAG, 28.01.1998 - 7 AZR 136/97
  • VG Köln, 26.01.2012 - 6 K 33/11

    Hochschulwahlen, Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter

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