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   BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08   

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BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08 (https://dejure.org/2010,705)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2010 - 7 AZR 728/08 (https://dejure.org/2010,705)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 (https://dejure.org/2010,705)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21b BetrVG, § 24 Nr 3 BetrVG, § 37 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 37 Abs 3 S 1 BetrVG
    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche für Betriebsratstätigkeit im restmandatierten Betriebsrat; Beendigung der Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat

  • bag-urteil.com

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • hensche.de

    Betriebsrat, Restmandat

  • Betriebs-Berater

    Vergütungsansprüche für Tätigkeit im restmandatierten Betriebsrat

  • rewis.io

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche für Betriebsratstätigkeit im restmandatierten Betriebsrat; Beendigung der Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Abgewickelte Mitbestimmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vergütung für Tätigkeit im Restmandat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütungsansprüche für Tätigkeit im restmandatierten Betriebsrat

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • paluka.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Betriebsratsmitglieder im Restmandat

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Restmandat im Betriebsrat ist unbezahltes Ehrenamt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im stillgelegten Betrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat - Verlangen einer Vergütung für das mit Betriebsratstätigkeit verbundene Freizeitopfer widerspricht Ehrenamtsprinzip

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsanspruch pensionierter Betriebsratsmitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 233
  • NZA 2010, 1025
  • BB 2010, 1275
  • BB 2010, 1979
  • BB 2012, 1804
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Es stärkt maßgeblich das Vertrauen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer darauf, dass die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Betriebsratsmitglieder beeinflussbar sind (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19).

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 85, 224 zu § 37 BetrVG in seiner bis zum 27. Juli 2001 geltenden Fassung; zuletzt zu § 19 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitervertretung in der Evangelischen Kirche in Deutschland idF vom 19. Dezember 2003 BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 20, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Eine entsprechende Prüfung wäre nur veranlasst, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten gewesen wäre (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 16, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24, BAGE 121, 36).

    Die Zulässigkeit der von den Klägern im Berufungsverfahren vorgenommenen Klageänderung unterliegt nach § 268 ZPO ebenso keiner Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2008, 262).

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Eine entsprechende Prüfung wäre nur veranlasst, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten gewesen wäre (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 16, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 23. Januar 2007 - 3 AZR 398/05 - Rn. 24, BAGE 121, 36).

    Die Zulässigkeit der von den Klägern im Berufungsverfahren vorgenommenen Klageänderung unterliegt nach § 268 ZPO ebenso keiner Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2008, 262).

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Es stärkt maßgeblich das Vertrauen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer darauf, dass die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Betriebsratsmitglieder beeinflussbar sind (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19).

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 85, 224 zu § 37 BetrVG in seiner bis zum 27. Juli 2001 geltenden Fassung; zuletzt zu § 19 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitervertretung in der Evangelischen Kirche in Deutschland idF vom 19. Dezember 2003 BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 20, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    (4) Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1982 (- 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72) gebietet keine Anfrage beim Zweiten Senat nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG.
  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Diese Bestimmung dient, ebenso wie das Ehrenamtsprinzip, der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 25. Februar 2009 - 7 AZR 954/07 - Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Die Zulässigkeit der von den Klägern im Berufungsverfahren vorgenommenen Klageänderung unterliegt nach § 268 ZPO ebenso keiner Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - zu II 2 der Gründe, NJW-RR 2008, 262).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Die Betriebsratsmitglieder im Restmandat führen die Geschäfte nach § 22, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG weiter, solange im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung oder Zusammenlegung noch Verhandlungsgegenstände offen sind (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 23 - 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 5).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c aa der Gründe, BAGE 96, 344).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08
    (a) Für die stilllegungsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht das Bundesarbeitsgericht selbstverständlich von der Unanwendbarkeit des § 24 Nr. 3 BetrVG auf den Betriebsrat im Restmandat aus (vgl. BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1992 § 112 Nr. 63 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 60; 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 3; ebenso DKK-Buschmann BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 4, § 24 Rn. 23; ErfK/Koch 10. Aufl. § 21b BetrVG Rn. 4; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 21b Rn. 13 mwN; Auktor NZA 2003, 950, 951).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

  • BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97

    Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei

  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

  • LAG Saarland, 14.05.2008 - 2 Sa 100/07

    Anspruch eines Mitglieds des Betriebsrates auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 21; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

    Bei den Ansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG handelt es sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

    Dies folgt insbesondere aus dem in § 37 Abs. 1 BetrVG normierten Ehrenamtsprinzip, den Regelungen in § 37 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG sowie dem in § 78 Satz 2 BetrVG geregelten Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 27, BAGE 134, 233) .

    Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28, aaO; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c aa der Gründe, BAGE 96, 344) .

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Es stärkt zudem maßgeblich das Vertrauen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer darauf, dass die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Betriebsratsmitglieder beeinflussbar sind (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28, BAGE 134, 233) .

    Die Bestimmung schützt damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 32, BAGE 148, 299) sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn.   29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, aaO) .

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 248/14 - Rn. 37; 28. Mai 2014 - 7 AZR 404/12 - Rn. 20; 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Bei den Ansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG handelt es sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

    Dies folgt insbesondere aus dem in § 37 Abs. 1 BetrVG normierten Ehrenamtsprinzip, den Regelungen in § 37 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG sowie dem in § 78 Satz 2 BetrVG geregelten Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 27, aaO) .

    Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28, aaO; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c aa der Gründe, BAGE 96, 344) .

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Sie zielt vielmehr - wie insbesondere die Monatsfrist des § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BetrVG verdeutlicht - auf einen möglichst zeitnahen und im Zusammenhang mit der Erledigung der Betriebsratsaufgaben stehenden Ausgleich des aus betriebsbedingten Gründen erbrachten Freizeitopfers des Betriebsratsmitglieds (vgl. hierzu auch BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28 f. mwN, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08  - Rn. 29, BAGE 134, 233) .
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Diese Intention läuft nach der Auflösung eines Betriebsrats im Restmandat von vornherein ins Leere, denn mangels (Fort-)Bestehens eines Betriebs kommt eine Neuwahl des Betriebsrats nicht in Betracht (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 22, BAGE 134, 233) .

    Ähnlich wie Gesamt- und Konzernbetriebsrat nicht (amts-)zeitbezogen ausgestaltet sind, sondern an die jeweiligen Errichtungsvoraussetzungen anknüpfen (vgl. zum Gesamtbetriebsrat BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261) , unterliegt auch das Restmandat keiner strikt zeitlichen, sondern einer funktional-aufgabenbezogenen Begrenzung (vgl. die Formulierung von § 21b BetrVG, wonach der Betriebsrat "so lange" im Amt bleibt ...; ausf. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 233; vgl. auch BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 51/14 - Rn. 11) .

    Das gilt für § 24 Nr. 3 und Nr. 4 BetrVG (dazu ausf. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 18 ff., BAGE 134, 233; anders bei § 24 Nr. 2 BetrVG, vgl. hierzu BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B II 2 d dd der Gründe) .

    Ebenso ist für § 24 Nr. 1 BetrVG bei Ablauf der Amtszeit im Restmandat kein Raum (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Der dort geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 134, 233) .

    Ein von dem Grundsatz des unentgeltlichen Ehrenamts abweichender gesetzlicher Regelungsplan, dass Freizeitopfer durch die Zahlung einer angemessenen Vergütung auszugleichen wären, liegt darin nicht (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 29, BAGE 134, 233) .

    Das wäre weder mit dem Ehrenamtsprinzip des § 37 Abs. 1 BetrVG noch mit dem Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG vereinbar (vgl. dazu BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 31, BAGE 134, 233) .

  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Für die Bemessung des Entgelts gilt das Lohnausfallprinzip (BAG, Urteil vom 05. Mai 2010 - 7 AZR 728/08, BAGE 134, 233, Rz. 29; Richardi/Thüsing, 13. Aufl., § 37 BetrVG Rz. 31, Moll/Roebers, NZA 2012, 57).
  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

  • LAG Hamm, 18.06.2021 - 13 TaBV 12/20

    Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten in stillgelegtem Betrieb; Auswirkungen

  • BAG, 16.11.2011 - 7 AZR 458/10

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2022 - 3 TaBV 47/21

    Einigungsstelle; Zeitpunkt der Begründung eines Restmandats bei

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 21 Sa 1386/18

    Begünstigungsverbot - Ehrenamtsprinzip - Personalratstätigkeit außerhalb der

  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16

    Zuschläge

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines

  • LAG Hamburg, 15.07.2015 - 6 Sa 15/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitsbefreiung - Lohnausfallprinzip

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Sonderurlaub -

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • LAG Hessen, 13.07.2015 - 16 TaBVGa 165/14

    Zum Entstehen und Enden des Restmandats des Betriebsrats. Die Mitgliedschaft im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 146/10

    Umfang des Restmandats eines Betriebsrats bei Betriebsstilllegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12

    Differenzierungsgrund - Kürzung - Sozialplanabfindung - Eigenkündigung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - PB 15 S 2128/11

    Personalvertretungsrecht - Abwicklung der Geschäfte einer geschlossenen

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2010 - 11 Sa 1324/09

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Produktionsleiters bei wiederholten Äußerung

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 62 K 10.17

    Besondere Gestaltung der Dienstpläne für Vorstandsmitglieder des Personalrates;

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