Rechtsprechung
BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung
- openjur.de
Vertretungsbefristung; "Abordnungsvertretung"
- Bundesarbeitsgericht
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung" - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Überprüfung wiederholter Befristungen
- hensche.de
Befristung: Vertretung, Befristungskontrollklage
- bag-urteil.com
Befristung, Vertretung
- rewis.io
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Überprüfung wiederholter Befristungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristungskontrolle und Befristungsmißbrauch im Arbeitsrecht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung" - Anforderungen an Rückkehrprognose - vorübergehender betrieblicher Mehrbedarf an der Arbeitsleistung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vertretungsbedarf wegen Abordnung einer Stammkraft kann Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.12.2010 - 8 Ca 11874/09
- LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 69/11
- BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Papierfundstellen
- NZA 2014, 26
- JR 2014, 411
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Dieser vom Senat für die Fälle der vollständigen Abwesenheit der Stammkraft - etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Freistellung - entwickelte Grundsatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) lässt sich nicht uneingeschränkt auf die Fälle der Abordnung übertragen.Diese zusätzliche Prüfung ist nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (ausf. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 37 ff.) .
b) Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (…vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40 ) .
Von besonderer Bedeutung sind die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 44 ) .
Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45 mwN ) .
Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46 ).
aa) Der Senat hat in den beiden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 zur Missbrauchskontrolle keine zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch entwickelt (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43 ) , sondern nur grobe Orientierungshilfen gegeben.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11
Abordnungsvertretung
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Senatsrechtsprechung (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - und - 7 AZR 662/11 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 -) danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertretung vorliegt, die auch bei einer "Abordnung" der Stammkraft einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtfertigen kann, oder ob von einem Fall der sogenannten gedanklichen Zuordnung auszugehen ist, bei dem diese Möglichkeit ausscheidet.Nimmt der Arbeitgeber den Vertretungsfall zum Anlass für eine befristete Beschäftigung, ist aufgrund der Umstände bei Vertragsschluss zu beurteilen, ob der Bedarf für die Beschäftigung des Vertreters auf die Abwesenheit des zeitweilig ausfallenden Arbeitnehmers zurückzuführen ist (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 19 bis 21 mwN, BAGE 136, 17; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 21) .
Dies ergibt die Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 14 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 22 ff.) .
Insbesondere kommt es nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht darauf an, ob der Vertretungsbedarf seinen Grund in der Sphäre des zu vertretenden Arbeitnehmers oder in der Sphäre des Arbeitgebers hat (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 23) .
Vielmehr besteht der Bedarf, die Arbeitsleistung des abgeordneten Arbeitnehmers zu ersetzen, auch bei einer Abordnung im Inland (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 24) .
Der systematische Zusammenhang dieser Sachgründe lässt daher den Schluss zu, dass die den vorübergehenden Vertretungsbedarf begründenden "betrieblichen" Umstände nicht notwendig aus der Sphäre der Stammkraft stammen müssen (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 25) .
Es reicht hingegen nicht aus, wenn die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers lediglich wegen der "gedanklichen Zuordnung" dem vorübergehend im Unternehmen anderweitig eingesetzten Beschäftigten zugeordnet werden kann (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - Rn. 20 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 26) .
Das wäre mit dem aus dem TzBfG folgenden Gebot einer wirksamen Befristungskontrolle unvereinbar (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 29; vgl. zur Haushaltsbefristung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 31 , BAGE 137, 178) .
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Senatsrechtsprechung (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - und - 7 AZR 662/11 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 -) danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertretung vorliegt, die auch bei einer "Abordnung" der Stammkraft einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtfertigen kann, oder ob von einem Fall der sogenannten gedanklichen Zuordnung auszugehen ist, bei dem diese Möglichkeit ausscheidet.Dies ergibt die Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 14 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 22 ff.) .
Dazu wird den Parteien im Hinblick auf die Senatsrechtsprechung vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag einzuräumen sein.
Bei dieser Prüfung sind die vom Senat im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 - Rn. 20 ff.) für die "Abordnungsvertretung" entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen.
Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22) .
Sie hatte hierzu aber auch keine Veranlassung, da der Senat diese Grundsätze erstmals im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) entwickelt hat.
- BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08
Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
a) Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (zu den Anforderungen BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 30; ausf. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 11 ff., BAGE 133, 319) .Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann dagegen nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG gestützt werden, wenn der vom Arbeitgeber zur Begründung angeführte Bedarf an der Arbeitsleistung tatsächlich nicht nur vorübergehend, sondern objektiv dauerhaft besteht (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 11 mwN, BAGE 133, 319).
Die Prognose ist Teil des Sachgrunds für die Befristung (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319) .
Wird die Befristung auf einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf im Bereich der Daueraufgaben gestützt, hat der Arbeitgeber darzulegen, aufgrund welcher Umstände bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags davon auszugehen war, dass künftig nach Ablauf der mit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit das zu erwartende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Stammpersonal würde erledigt werden können (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 13, aaO) .
cc) Die Wirksamkeit einer Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung iSd. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer gerade zur Deckung dieses Mehrbedarfs eingestellt wird (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 15, BAGE 133, 319) .
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
aa) Der Senat hat in den beiden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 zur Missbrauchskontrolle keine zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch entwickelt (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43 ) , sondern nur grobe Orientierungshilfen gegeben.In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 43 mwN) .
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11
Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete …
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Bei einer knapp mehr als fünfeinhalbjährigen Dauer und 13, nach den Angaben der Klägerin überwiegend auf Vertretungsbedarf gestützten, befristeten Verträgen hat der Senat einen Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen, aber auch nicht als indiziert angesehen (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 40) .Allerdings hängt eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung nicht - jedenfalls nicht ausschließlich - davon ab, welcher Sachgrund für die zur gerichtlichen Überprüfung gestellte Befristungsabrede vorliegt (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 36) .
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Das wäre mit dem aus dem TzBfG folgenden Gebot einer wirksamen Befristungskontrolle unvereinbar (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 29; vgl. zur Haushaltsbefristung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 31 , BAGE 137, 178) .Aufgrund der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist eine haushaltsrechtliche Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) .
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11
Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vielmehr ist nach der inzwischen entwickelten Senatsrechtsprechung (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - und - 7 AZR 662/11 -; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 -) danach zu unterscheiden, ob ein Fall der unmittelbaren bzw. mittelbaren Vertretung vorliegt, die auch bei einer "Abordnung" der Stammkraft einen befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtfertigen kann, oder ob von einem Fall der sogenannten gedanklichen Zuordnung auszugehen ist, bei dem diese Möglichkeit ausscheidet.Es reicht hingegen nicht aus, wenn die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers lediglich wegen der "gedanklichen Zuordnung" dem vorübergehend im Unternehmen anderweitig eingesetzten Beschäftigten zugeordnet werden kann (BAG 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - Rn. 20 ff.; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 26) .
- EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
b) Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40 ) . - BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09
Befristungskontrolle - Unionsrecht
Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Dieser vom Senat für die Fälle der vollständigen Abwesenheit der Stammkraft - etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Freistellung - entwickelte Grundsatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) lässt sich nicht uneingeschränkt auf die Fälle der Abordnung übertragen. - BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11
Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum …
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter …
- LAG Köln, 14.09.2011 - 3 Sa 69/11
Unwirksame Befristung zur Vertretung bei befristeter Bereitstellung …
- BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
Befristung - Vertretung
- BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung
- BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Die Anzahl und Dauer etwaiger Unterbrechungen zwischen den befristeten Arbeitsverträgen können gegen einen Rechtsmissbrauch sprechen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) . - BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14
Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch
Zu denken ist dabei etwa an die Zahl und Dauer von Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) .aa) Gegen einen Gestaltungsmissbrauch spricht zunächst der Umstand, dass die Befristungen auf unterschiedlichen Gründen beruhen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 30) .
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15
Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch
Die Anzahl und Dauer etwaiger Unterbrechungen zwischen den befristeten Arbeitsverträgen können gegen einen Rechtsmissbrauch sprechen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) .Unterbrechungszeiten können im Rahmen der Gesamtwürdigung gegen eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Sachgrunds der Vertretung sprechen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 30) .
- BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
Zu denken ist dabei insbesondere an die Zahl und Dauer von Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) sowie an branchenspezifische Besonderheiten, etwa bei Saisonbetrieben. - BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13
Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch
Zu denken ist dabei etwa an die Zahl und Dauer von Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) . - BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15
Befristung - Vertretung - Abordnung
Es reicht hingegen nicht aus, wenn die Einstellung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers lediglich wegen der "gedanklichen Zuordnung" dem vorübergehend im Unternehmen anderweitig eingesetzten Beschäftigten zugeordnet werden kann (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 16; 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 202; 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 26) .(a) Nach den vom Senat für die "Abordnungsvertretung" entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 23; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 193) kann der Arbeitgeber bei der Abordnung einer Stammkraft in der Regel nicht schon dann mit der Rückkehr der Stammkraft rechnen, wenn diese einen Anspruch auf Wiederaufnahme ihrer bisherigen Tätigkeit hat.
Sache des Tatsachengerichts ist die Würdigung, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags berechtigterweise mit der Rückkehr der abgeordneten Stammkraft rechnen durfte (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 23;… 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 22, aaO) .
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15
Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Zu denken ist dabei etwa an die Zahl und Dauer von Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) . - LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14
Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger …
Die Befristung zum 31. Dezember 2013 im Arbeitsvertrag der Parteien vom 20. August 2013 ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht in Konkretisierung der nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (… C 586/10 - Kücük, NJW 2012, S. 989 ff. [EuGH 26.01.2012 - Rs. C-586/10] ) unionsrechtlich gebotenen Missbrauchskontrolle (vgl. Urteile vom 29. April 2015 - 7 AZR 310/13, 24. September 2014 - 7 AZR 987/12, 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11, 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, allesamt zitiert nach Juris) entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht rechtsunwirksam. - BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
Es reicht hingegen nicht aus, wenn die Tätigkeit des befristet beschäftigten Arbeitnehmers lediglich wegen der "gedanklichen Zuordnung" dem vorübergehend im Unternehmen anderweitig eingesetzten Beschäftigten zugeordnet werden kann (…BAG 12. April 2017 - 7 AZR 436/15 - Rn. 21; 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 16;… 16. Januar 2013 - 7 AZR 662/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 202;… 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 26) . - BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14
Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
Das gilt insbesondere für die Zahl und die Dauer der Unterbrechungen zwischen den befristeten Verträgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 - Rn. 27) . - LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 9 Sa 433/19
Wirksamkeit Befristung - Befristungsgrund Projekt - Rechtsmissbrauchskontrolle
- BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
Vertretungsbefristung
- ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
Keine
- BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20
Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung - …
- LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 513/13
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17
Befristung der Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15
Doppelbefristung - Elternzeit
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14
Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung
- LAG Hessen, 12.02.2014 - 2 Sa 938/13
- LAG Hessen, 12.02.2014 - 2 Sa 938/12
Missbrauchskontrolle von sieben befristeten Arbeitsverträgen in rund 5 1/2 Jahren
- LAG München, 11.05.2016 - 8 Sa 541/15
Befristung, Schauspieler, Fernseh-Serie
- LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13
Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13
Lehrkräfte für besondere Aufgaben - Anwendungsbereich WissZeitVG
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 6 Sa 480/13
Befristungskontrolle - staatliche Zuwendung - Projektbefristung - Befristung als …
- LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- LAG München, 13.11.2013 - 8 Sa 444/13
Sachgrund Befristung, Kontinuität der Betriebsratsarbeit
- LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17
Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14
Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 517/16
Befristung - Vertretung - Abordnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1947/14
Befristung - Rechtsmissbrauch
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Köln, 09.11.2016 - 11 Sa 155/16
Befristung; Mehrbedarf; Vertretung; Aufgabenpool
- LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16
Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14
Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten …
- LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 870/13
Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14
Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich, …
- LAG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Sa 35/16
Befristungskontrollklage - Projektbefristung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 2033/14
Befristung - vorübergehender Personalbedarf - kein Rechtsmissbrauch
- LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14
Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 6 Sa 443/13
Befristungskontrolle
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter …
- LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 640/13
Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14
Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen …
- ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16
Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht …