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   BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85   

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https://dejure.org/1987,2214
BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85 (https://dejure.org/1987,2214)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1987 - 7 AZR 790/85 (https://dejure.org/1987,2214)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 (https://dejure.org/1987,2214)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 737
  • BB 1988, 913
  • DB 1988, 1068
  • JR 1988, 308
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85
    Nach Zugang einer außerordentlichen Knderungskündigung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer unverzüglich zu er klären, ob er das Änderungsangebot ablehnt oder es mit oder ohne den in § 2 KSchG bezeichneten Vorbehalt annimmt (im Anschluß an BAG Urteil vom 19« Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).

    Denn § 2 und § 4 Satz 2 KSchG sind auf die außerordentliche Änderungskündigung entsprechend anwendbar (BAG Urteile vom 17 Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT und vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).

    Dies bedeutet, daß der Arbeitnehmer bei einer fristlos ausgesprochenen außerordentlichen Änderungskündigung jedenfalls die Erklärung, ob er das Änderungsangebot ablehnt oder (wenn auch unter Vorbehalt) annimmt, unverzüglich nach Zugang der Änderungskündigung abgeben muß (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1986, aaO).

    Mit dieser Auffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19- Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - (AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969), nach der in der Widerspruchs- und vorbehaltlosen Weiterarbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen dann eine Annahme des Änderungsangebots gesehen werden kann, wenn sich die neuen Arbeitsbedingungen alsbald auf das Arbeitsverhältnis auswirken.

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85
    Denn § 2 und § 4 Satz 2 KSchG sind auf die außerordentliche Änderungskündigung entsprechend anwendbar (BAG Urteile vom 17 Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT und vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85
    Denn auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ist der Arbeitnehmer bis zur rechtskräftigen Entscheidung im KUndigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet (BAG Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO, zu B II 4 c aa der Gründe).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Fall einer fristlosen Änderungskündigung entschieden (27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 20 = EzA KSchG § 2 Nr. 10).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso Urteil des Siebten Senats vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden hat, ist der Arbeitnehmer auch bei einer Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • LAG Köln, 21.06.2002 - 11 Sa 1418/01

    Änderungskündigung; Sanierungsbedarf; Kündigungsfrist; Annahmefrist; zwingendes

    Zur Verkürzung der Annahmefrist ist der Arbeitgeber nicht berechtigt (BAG, Urteil vom 27.03.1987 - 7 AZR 790/85 in AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 284/02

    Direktversicherung; Vertragsänderung durch widerspruchslose Weiterarbeit

    Setzt er seine Tätigkeit widerspruchslos fort, darf der Arbeitgeber daher dieser Weiterarbeit das Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Vertragsänderung entnehmen (so zuletzt ausdrücklich BAG vom 01.08.2001, 4 AZR 129/00, EzA § 315 BGB Nr. 50 unter I.1.b.bb.(2) der Entscheidungsgründe; schon BAG vom 08.07.1960, 1 AZR 72/60, AP Nr. 2 zu § 305 BGB; BAG vom 02.05.1976, 2 AZR 202/75, EzA § 305 BGB Nr. 4; BAG vom 30.07.1985, 3 AZR 405/83, EzA § 87 HGB Nr. 9; BAG vom 27.03.1987, 7 AZR 790/85, EzA § 2 KSchG Nr. 10; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2003, § 611 BGB Rn. 473; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl. 2002, § 32 Rn. 27).
  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 15 Sa 922/12

    Betriebsbedingte Kündigung - betriebsbedingte Änderungskündigung - Anwendung des

    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

    Zum anderen geht das Bundesarbeitsgericht auch bei dem Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung durch den Arbeitgeber davon aus, dass die sofortige widerspruchslose Weiterarbeit des Arbeitnehmers auf dem ihm mit der fristlosen Kündigung angebotenen neuen Arbeitsplatz in der Regel nur so lange nicht als vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots und damit als Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Änderungskündigung zu verstehen ist, wie der Arbeitnehmer noch rechtzeitig, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einen Vorbehalt entsprechend § 2 KSchG erklären kann (BAG, Urteil vom 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 -, AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 27.03.1987 - 7 AZR 790/85 -, AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

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  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Demgegenüber hat der Senat bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso Urteil des Siebten Senats vom 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    Zum anderen geht das Bundesarbeitsgericht auch bei dem Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung durch den Arbeitgeber davon aus, dass die sofortige widerspruchslose Weiterarbeit des Arbeitnehmers auf dem ihm mit der fristlosen Kündigung angebotenen neuen Arbeitsplatz in der Regel nur so lange nicht als vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots und damit als Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der außerordentlichen Änderungskündigung zu verstehen ist, wie der Arbeitnehmer noch rechtzeitig, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, einen Vorbehalt entsprechend § 2 KSchG erklären kann (BAG, Urteil vom 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 -, AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 27.03.1987 - 7 AZR 790/85 -, AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969).
  • LAG Hessen, 02.09.2013 - 7 Sa 1510/12

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 548/83 - AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; ebenso BAG 27. März 1987 - 7 AZR 790/85 - AP Nr. 20 zu § 2 KSchG 1969 ) entschieden, der Arbeitnehmer sei auch bei einer Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren zur Weiterarbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen verpflichtet.
  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • LAG Nürnberg, 13.03.2001 - 6 Sa 768/00

    Außerordentliche Änderungskündigung; Anspruch auf Beschäftigung zu bisherigen

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