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   BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13   

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BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13 (https://dejure.org/2015,48507)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 7 AZR 851/13 (https://dejure.org/2015,48507)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 7 AZR 851/13 (https://dejure.org/2015,48507)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters - Zusatzurlaub

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 15 Abs 2 TzBfG, § 7 Halbs 1 KSchG, § 41 S 2 SGB 6 vom 20.04.2007
    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters - Zusatzurlaub

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters - Zusatzurlaub

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Altersgrenze in Betriebsvereinbarungen zur Vollendung des Regelrentenalters

  • bag-urteil.com

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters

  • rewis.io

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters - Zusatzurlaub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösende Bedingung; Klagefrist; Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters

  • rechtsportal.de

    Sachlicher Geltungsbereich der Klagefrist gem. §§ 21 , 17 S. 1 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösende Bedingung: Klagefrist und Frist für Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze - vor Vollendung des Regelrentenalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze - und die Frist für die Bedingungskontrollklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsverfall - und Urlaubsabgeltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und das erforderliche Arbeitsangebot des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des Regelrentenalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 634
  • BB 2016, 1594
  • DB 2016, 1263
  • JR 2017, 319
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 23; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357; 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 20) .

    Die umfassende Fiktionswirkung entspricht dem Zweck des Erfordernisses der fristgebundenen Klage, die Interessen des Arbeitgebers und des Rechtsverkehrs an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schützen (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 21, BAGE 137, 292) .

    Das Arbeitsverhältnis wird bis dahin fortgesetzt, ohne dass ein Fall der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG gegeben wäre (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Für eine Bedingungskontrollklage bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses (BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 13) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357; 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 20) .

    Die Klagefrist und die Fiktion nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gelten nicht für die Einhaltung der Auslauffrist des § 15 Abs. 2 TzBfG (BAG 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 33; 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Entscheidung über den weiteren Streitgegenstand inhaltlich notwendig von derjenigen über den anderen abhängt, wenn also mit der Begründung der Revision hinsichtlich des einen Streitgegenstands gleichzeitig dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen Streitgegenstand materiellrechtlich unrichtig ist (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 51) .

    Der Wiedereinstellungsantrag stellt einen eigenen Streitgegenstand dar (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - Rn. 53) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Dieses wörtliche Angebot kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses protestiert und/oder eine Bestandsschutzklage einreicht (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 28, BAGE 143, 119) .

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22, BAGE 149, 144; 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 28, aaO; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 14, BAGE 141, 34) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22, BAGE 149, 144; 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 28, aaO; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 14, BAGE 141, 34) .

    Ein Angebot der Arbeitsleistung kann ausnahmsweise auch dann entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 22 mwN, aaO) .

  • LAG Hessen, 12.08.2013 - 7 Sa 770/12

    Befristungskontrolle - Sonderurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2013 - 7 Sa 770/12 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses über den 30. Juni 2011 hinaus gerichteten Feststellungsantrag zu 1.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2013 - 7 Sa 770/12 - auch insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht den Antrag des Klägers auf Weiterbeschäftigung, den Antrag auf Zahlung von Urlaubsabgeltung für das Jahr 2011 in Höhe von 3.556,32 Euro nebst Zinsen und den Antrag auf Zahlung von 5.273,15 Euro brutto abzüglich 3.145,91 Euro netto für Juli 2011 nebst Zinsen abgewiesen hat.

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 23; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357; 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 20) .

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Dies läuft dem Zweck des § 41 Satz 2 SGB VI nicht zuwider (vgl. BAG 1. Dezember 1993 - 7 AZR 428/93 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 75, 166 zur Vorgängerregelung § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI idF vom 18. Dezember 1989) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Einer Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer bedarf es nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ernsthaft und endgültig verweigert (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 39; aA LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15, 10 Sa 108/15 - Rn. 30 ff.; 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - Rn. 36, das angenommen hat, der Arbeitgeber habe den bei ihm Beschäftigten von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren; komme er dieser Verpflichtung nicht nach, habe er Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er habe die nicht rechtzeitige Urlaubsgewährung nicht zu vertreten) .
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
    Danach erlischt der Anspruch auf Zusatzurlaub - ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch -, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer ihn nicht bis zum Ablauf des Kalenderjahres oder - beim Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen - nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums geltend macht (BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 - BAGE 79, 207) .
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 Sa 86/15

    Urlaubsabgeltung - Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 619/02

    Urlaubsabgeltung

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (zur Auslegung von Klageanträgen vgl. etwa BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 17 mwN; 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 14; 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG vom 21.03.2018 - 7 AZR 408/16, juris, Rz. 40; BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 851/13, juris, Rz. 14).
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