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   BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15   

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BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15 (https://dejure.org/2017,31467)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 7 AZR 864/15 (https://dejure.org/2017,31467)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 (https://dejure.org/2017,31467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schauspieler in einer Krimiserie - und seine befristeten Arbeitsverhältnisse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristeter Arbeitsvertrag - für Schauspieler in einer Krimiserie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbegründung - durch Darstellung abweichender Rechtsansichten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krimiserie "Der Alte": Kommissar Richter muss gehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schauspieler in einer Krimiserie mit befristetem Arbeitsverhältnis

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Befristungen mit Schauspielern einer Serie können durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Befristungen mit Schauspielern einer Serie können durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krimi am Bundesarbeitsgericht - Kommissare sehen alt aus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nur "befristet" Fernsehkommissar - Schauspieler in einer Krimiserie kämpft erfolglos um unbefristeten Arbeitsvertrag

  • spiegel.de (Pressebericht, 30.08.2017)

    Kettenverträgen: "Der Alte"-Schauspieler scheitern mit Klage gegen Rauswurf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ZDF-Serie Der Alte - zulässige Befristung von Arbeitsverträgen mit Serienschauspielern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung, Eigenart der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Eigenart der Arbeitsleistung kann Sachgrund für Befristung des Arbeitsverhältnisses sein

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    28 Jahre Kettenbefristung im Arbeitsrecht - Der Alte TV-Kommissare unterliegen im Streit um Befristung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    "Der Alte” - Befristung in Fernsehserien

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Befristete Verträge mit Fernsehschauspielern wirksam

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Eigenartige Arbeitsleistung von Schauspielern?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sachgrundbefristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung bei Serienschauspielern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Befristung von Arbeitsverträgen aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befristete Arbeitsverträge für Schauspieler in einer Krimiserie zulässig - Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt Befristungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 14 TzBfG
    Befristete Beschäftigung eines Krimikommissars wegen Abwechslungsbedürfnis des Publikums zulässig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Schauspielern

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Befristung

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    TV-Produktionen dürfen weiterhin Schauspielerverträge befristen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 810
  • MDR 2018, 412
  • NZA 2018, 229
  • afp 2018, 131
  • NZA-RR 2018, 128
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 88) .

    Den Anforderungen des Unionsrechts, wonach die Gerichte dazu verpflichtet sind, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44, 65 f.; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 101 f.; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) , wird außerdem durch das Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen.

  • EuGH, 26.02.2015 - C-238/14

    Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN) .

    Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 88) .

  • EuGH, 03.07.2014 - C-362/13

    Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59; 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51) .

    Den Anforderungen des Unionsrechts, wonach die Gerichte dazu verpflichtet sind, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44, 65 f.; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 101 f.; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) , wird außerdem durch das Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen.

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung von Bühnenarbeitsverhältnissen ist die Befristung von Arbeitsverträgen des künstlerisch tätigen Bühnenpersonals sachlich gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber auf diese Weise die künstlerischen Vorstellungen des Intendanten mit dem von ihm dafür als geeignet angesehenen künstlerischen Bühnenpersonal verwirklichen und dem Abwechslungsbedürfnis des Publikums Rechnung tragen kann (BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 47 mwN) .

    Mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, kann die Befristung nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (vgl. BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 48) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Diese Pflicht entfällt nicht schon deswegen, weil es sich bei Art. 5 Abs. 3 GG um ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht handelt (vgl. BVerfG 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 - Rn. 58, BVerfGE 143, 161; 24. November 2010 - 1 BvF 2/05  - Rn. 147 , BVerfGE 128, 1 ; BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 47, BAGE 149, 144) .

    Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 47, BAGE 149, 144; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11  - Rn. 114, 115 mwN, BAGE 143, 354 ) .

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Unter anderem haben Tendenzunternehmen der Presse und der Kunst aufgrund der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG ebenfalls die Möglichkeit, befristete Verträge mit sog. Tendenzträgern bzw. künstlerischem Personal zu begründen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 18, BAGE 155, 101; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 119, 138) .

    Ob jemand ein Programm in dem genannten Sinne veranstaltet und folglich den Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG genießt, beurteilt sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (BVerfG 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298, 310; BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 14, BAGE 119, 138) .

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Sie gelten entsprechend für Fernsehanstalten und erstrecken sich auch auf Produktionsgesellschaften (vgl. zur Rechtfertigung einer auflösenden Bedingung BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 107, 28) , soweit diese in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess die zuvor von den Fernsehanstalten im Rahmen der Kunstfreiheit getroffenen Entscheidungen bei der Produktion von Fernsehserien umsetzen.

    Bei einer Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem Niveau oder ihrem künstlerischen Wert um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und damit um ein Kunstwerk iSd. Art. 5 Abs. 3 GG (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 612/02 - zu I 3 b der Gründe, aaO unter Bezugnahme auf BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 30, 173) .

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    (aa) Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist zwar durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährleistet; weder die "Schrankentrias" des Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2 GG noch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gelten unmittelbar oder analog (BVerfG 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 67, 213) .

    Die durch Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistete Kunstfreiheit findet daher ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (BVerfG 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - zu C III 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15
    c) Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Beklagte nicht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (vgl. hierzu etwa BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 15; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308) gehindert, sich auf den Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG zu berufen.
  • EuGH, 21.09.2016 - C-614/15

    Popescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • EuGH, 13.03.2014 - C-190/13

    Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 639/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • EuGH, 14.09.2016 - C-16/15

    Der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 533/14

    Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG

  • LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15

    Befristeter Arbeitsvertrag, Künstler

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12) .

    Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung ist jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf diese Fallgruppen beschränkt, sondern kann auch in anderen Fällen zur Anwendung kommen (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 22; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 103, BAGE 158, 266; 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 18, BAGE 155, 101) .

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG erfordert daher eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, bei der auch das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 30, 33) .

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (vgl. etwa BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 41 mwN) .
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch die Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 17; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12, BAGE 160, 133) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Die Abwägung der beiderseitigen Interessen ist Bestandteil der Sachgrundprüfung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (dazu ausführlich BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 30 ff.) .

    Dagegen kann die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der nach dem Inhalt der geschuldeten Tätigkeit keinen oder nur einen unmaßgeblichen Einfluss auf die Umsetzung der künstlerischen Konzeption hat, nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 33; 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 48) .

    Damit sind die Umstände, die eine bestimmte Tätigkeit kennzeichnen und daher in diesem speziellen Zusammenhang den Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen können, konkret und genau bezeichnet (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 37) .

    Den Anforderungen des Unionsrechts, wonach die Gerichte dazu verpflichtet sind, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen (vgl. EuGH 21. September 2016 - C-614/15 - [Popescu] Rn. 44, 65 f.; 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 31; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 77, 101 f.; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 62; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40) , wird außerdem durch das Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 37) .

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 13, BAGE 162, 354; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 -Rn. 41 mwN, BAGE 160, 133) .
  • BAG, 30.06.2021 - 7 AZR 245/20

    Befristung - wissenschaftliche Hilfstätigkeit

    c) Die Befristung ist nicht aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung der Klägerin nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 15, BAGE 161, 283; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 22, BAGE 160, 133; 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 103, BAGE 158, 266; 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 18, BAGE 155, 101).
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Dem Berufungsgericht kommt dabei ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, der die revisionsrechtliche Überprüfung einschränkt (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 40, BAGE 166, 285; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 131, 215; 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 41, BAGE 160, 133; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111) .
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Es reicht auch nicht aus, wenn der Revisionsführer die tatsächlichen und/oder rechtlichen Würdigungen des Berufungsgerichts lediglich mit formelhaften Wendungen rügt (vgl. zur st. Rspr. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12, BAGE 160, 133) .
  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (st. Rspr., vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12, BAGE 160, 133) .
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG München, 29.07.2022 - 1 Sa 681/21

    Gemeindepastor, Befristung, Eigenart der Arbeitsleistung, Tendenzträger

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 7 Sa 711/18

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - persönlicher Referent einer

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 3/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 144/17

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 4/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 7 Sa 711/18
  • LAG Köln, 10.12.2020 - 3 Sa 420/20
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 6/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 5/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Köln, 15.08.2018 - 11 Sa 991/17

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Fußballspielers der

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