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   BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94   

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BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94 (https://dejure.org/1995,1620)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 7 AZR 874/94 (https://dejure.org/1995,1620)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 (https://dejure.org/1995,1620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsansprüche für Wahlvorstandstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 20 Abs. 3 S. 2, § 37 Abs. 3
    Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 20 Abs. 3 Satz 2, § 37 Abs. 3
    Betriebsratswahl: Anspruch auf Zeitausgleich bzw. Mehrarbeitsvergütung bei Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus betriebsbedingten Gründen (hier: Schichtarbeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 54
  • NZA 1996, 160
  • BB 1995, 2536
  • DB 1996, 283
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88

    Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
    Der Kläger hat auch nicht, wie es die Anwendung des § 37 Abs. 3 BetrVG voraussetzt (BAG Urteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972), durch seine Amtstätigkeit ein über seine normale Arbeitsleistung hinausgehendes Freizeitopfer erbracht.

    Nach § 37 Abs. 3 BetrVG aber ist ein Freizeitopfer nur dann ausgleichspflichtig, soweit aus betriebsbedingten Gründen die während der Freizeit geleistete Amtstätigkeit zu der normalen Arbeitsleistung hinzukommt (Senatsur teil vom 15. Februar 1989, aaO.).

  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84

    Schlechtwettertage - Baugewerbe - Vergütung des Betriebsrats - Arbeitsausfall

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
    Auch im übrigen besteht kein Anlaß, ein Wahlvorstandsmitglied während einer Kurzarbeitsperiode besserzustellen als ein Betriebsratsmitglied, für das in dieser Zeit auch nur das Lohnausfallprinzip gilt (vgl. z.B. BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
    Für Betriebsratsmitglieder aber verweist die Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG nur auf den Absatz 2 des § 37 BetrVG, nicht aber auch auf dessen Absatz 3. Dies bedeutet nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, m.w.N. ), daß für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur das Lohnausfallprinzip gilt, nicht aber Ausgleichsansprüche für über den Umfang der persönlichen Arbeitszeit hinausgehende Schulungszeiten entstehen können.
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 1/69

    Betriebsratsmitgliedspflicht

    Auszug aus BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schon im Jahre 1969 die Möglichkeit eines Freizeitausgleichsanspruchs für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit bejaht (vgl. BAGE 22, 31, 36 = AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Fällt die Betriebsratstätigkeit in die schichtfreie Zeit eines Betriebsratsmitglieds, wird sie aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (zur Tätigkeit eines Wahlvorstands: BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - BAGE 80, 54 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 17, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 36, BAGE 158, 31; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Zwar haben Wahlvorstandsmitglieder, die betriebsbedingt außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit erforderliche Wahlvorstandstätigkeit leisten, in entsprechender Anwendung von § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Freizeitausgleich (BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 der Gründe, BAGE 80, 54) .
  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Daher ist die persönliche Rechtsstellung der Mitglieder des Wahlvorstands derjenigen von Betriebsratsmitgliedern weitgehend angenähert (BAG, Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 874/94, Rn. 22, BAGE 80, 54 ff.).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Fällt die Betriebsratstätigkeit eines in Wechselschicht arbeitenden Betriebsratsmitglieds in dessen schichtfreie Zeit, wird sie daher aus betriebsbedingten Gründen außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit durchgeführt (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 224/15 - Rn. 36, BAGE 158, 31; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 87; zur Tätigkeit eines Wahlvorstands BAG 26. April 1995 - 7 AZR 874/94 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 80, 54) .
  • LAG Bremen, 27.11.2013 - 2 Sa 18/13

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütung außerhalb der individuellen

    Der Beklagte versteht offenbar die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 05.05.2012 (Az.: 7 AZR 778/08 - AP Nr. 49 zu § 37 BetrVG 1972) und vom 26.04.1995 (Az.: 7 AZR 874/94 -BAGE 80, 54 ff.) falsch.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Als Wahlvorstandsmitglied hat der Kläger für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 3 BetrVG (BAG, Urteil vom 26.4.1995 - 7 AZR 874/94 - AP Nr. 17 zu § 20 BetrVG 1972).
  • ArbG Freiburg, 28.11.1995 - 2 Ca 373/94

    Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit;

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