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   BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07   

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https://dejure.org/2008,1681
BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07 (https://dejure.org/2008,1681)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07 (https://dejure.org/2008,1681)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 (https://dejure.org/2008,1681)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit

  • openjur.de

    Betriebsrat; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schulung eines Betriebsratsmitglieds kurz vor Ende seiner Amtszeit - Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Vergütung für die Zeit seiner Teilnahme an einer Betriebsratsschulung; Voraussetzungen der Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit; Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Vermittlung von sog. ...

  • Betriebs-Berater

    Keine erforderliche Schulung für Betriebsrat

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6

  • dbb.de PDF, S. 2 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung kurz vor dem Ende der Amtszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulungsveranstaltung betreffend Grundkenntnisse: Besuch durch Betriebsratsmitglied kurz vor Ende der Amtszeit ? Keine Erforderlichkeit nur, wenn absehbar, dass vermittelte Kenntnisse nicht mehr benötigt werden ? Insoweit Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ? Aufgabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 2 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung kurz vor dem Ende der Amtszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 639 (Ls.)
  • DB 2008, 2659
  • NZA-RR 2009, 195
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Zu den persönlichen Vorkenntnissen gehören auch die auf vorangegangenen Schulungen vermittelten Kenntnisse und das durch langjährige Tätigkeit im Betriebsrat erworbene Erfahrungswissen (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 87, zu II 2 c bb der Gründe).

    Die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für eine Schulungsveranstaltung ist daher von einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung des Betriebsratsmitglieds zu der Schulungsveranstaltung abhängig (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 87, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 49, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Betriebsratssitzung gefasst worden ist, zu der die Mitglieder des Betriebsrats gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 10 Sa 1053/06

    Schulungsveranstaltung für Betriebsräte; Erforderlichkeit der Teilnahme an einer

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. November 2006 - 10 Sa 1053/06 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Eine solche Sichtweise trägt der Bedeutung der für die Betriebsratsarbeit notwendigen Grundkenntnisse und dem Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei der Beschlussfassung über die Teilnahme an einer Schulung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG, den der Senat in späteren Entscheidungen anerkannt hat (zB 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133, zu B 2 der Gründe), nicht ausreichend Rechnung.
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Der durch § 37 Abs. 6 Satz 1 iVm. Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Anspruch auf Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 84, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Soweit der Senat in der Vergangenheit darüber hinaus eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit bei der Vermittlung von Grundkenntnissen für notwendig gehalten hat, wenn die Schulungsveranstaltung erst kurz vor Ablauf der Amtszeit erfolgen soll (BAG 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 98, zu B I 2 der Gründe), hält er hieran nicht mehr fest.
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
    Zu diesen Grundschulungen zählen Schulungsveranstaltungen, bei denen Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    a) Nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13 mwN, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .

    b) Der Senat hat zwei Ausnahmen anerkannt, für die auch bei Grundschulungen ein betriebsbezogener Schulungsbedarf dargelegt werden muss (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 15 f. mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7) .

    Zu den persönlichen Vorkenntnissen gehören auch die auf vorangegangenen Schulungen vermittelten Kenntnisse und das durch langjährige Tätigkeit im Betriebsrat erworbene Erfahrungswissen (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7) .

    bb) Eine Grundschulung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Schulung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet und der Betriebsrat zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung absehen kann, dass das erstmals gewählte Mitglied die in der Schulungsveranstaltung vermittelten Grundkenntnisse bis zum Ende der Amtszeit nicht mehr einsetzen kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7) .

    (1) Der Betriebsrat muss die Erforderlichkeit der Vermittlung von Grundkenntnissen nicht allein deswegen besonders darlegen, weil die Schulungsveranstaltung erst kurz vor dem Ende der Amtszeit erfolgen soll (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7 unter teilweiser Aufgabe von BAG 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88  - zu B I 2 der Gründe, BAGE 62, 74 [fortgeführt von BAG 9. September 1992 - 7 AZR 492/91 - zu 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 113]) .

    Der Betriebsrat kann seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen, wenn bei all seinen Mitgliedern zumindest ein Mindestmaß an Wissen über die Rechte und Pflichten einer Arbeitnehmervertretung vorhanden ist (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 16, aaO) .

    Der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ist erst überschritten, wenn für ihn absehbar ist, dass das zu schulende Betriebsratsmitglied in seiner verbleibenden Amtszeit das vermittelte Wissen nicht mehr braucht (vgl. näher BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Diese Vorschrift räumt dem Betriebsrat das Recht ein, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung für die Tätigkeit im Betriebsrat erforderlich ist (BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 17; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73) .

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 26; 11. August 1993 - 7 ABR 52/92 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 74, 72; 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - zu 1 b der Gründe; 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - zu 3 a der Gründe) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 12, 14, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    an der Veranstaltung nur für erforderlich halten durfte, wenn die Vermittlung der benötigten Kenntnisse mehr als 50 % der Veranstaltung beanspruchte (vgl. zur Erforderlichkeit der Schulung eines Betriebsratsmitglieds: BAG 7. Mai 2008 -   7 AZR 90/07 - Rn. 26; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 106, 223; 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - zu 3 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08

    Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit

    Es entspricht der Auslegung des § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG durch das Bundesarbeitsgericht (etwa Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659; BAG Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Juris; BAG Beschluss vom 19. Sept. 2001 - 7 ABR 32/00 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 142; BAG Urteil vom 18. Sept. 1991 - 7 AZR 125/90 - Juris; BAG Beschluss vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 98/87 - Juris), von welchen Grundsätzen abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung gibt, dass es im Regelfall keiner näheren Darlegung bedarf, dass der Erwerb solchen Grundwissens durch ein erstmals gewähltes Betriebsratsmitglied für die Betriebsratsarbeit aktuell erforderlich ist und im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass das Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts alsbald benötigt, um seine derzeitigen oder demnächst anfallenden Arbeiten sachgerecht wahrnehmen zu können.

    Der durch § 37 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Anspruch auf Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659).

    Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Betriebsratssitzung gefasst worden ist, zu der die Mitglieder des Betriebsrats gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659).

    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659).

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts muss auch für die Betriebsratsschulung Betriebsverfassungsrecht IV, an der das Betriebsratsmitglied A vom 21. bis 25. Mai 2007 in Juliusruh auf Rügen teilgenommen hat, ein betriebsbezogener Anlass nicht dargelegt werden, weil es sich auch insoweit noch um die Vermittlung von Grundkenntnissen des Betriebsverfassungsrechts handelt (vgl. BAG Beschluss vom 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - DB 2008, 2659; BAG Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Juris; BAG Beschluss vom 19. Sept. 2001 - 7 ABR 32/00 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 142; BAG Urteil vom 18. Sept. 1991 - 7 AZR 125/90 - Juris; BAG Beschluss vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 98/87 - Juris).

  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Schulungen, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der Arbeitssicherheit vermitteln, werden in ständiger Rechtsprechung ebenfalls als unverzichtbar angesehen, weshalb von einer näheren Darlegung der Erforderlichkeit abgesehen wird (zuletzt Beschluss v. 07.05.2008, 7 AZR 90/07, NZA-RR 09, 195 ff.; Beschluss v. 25.01.1995, a. a. O., S. 593).
  • LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - Beurteilungsspielraum -

    Dazu bedarf es der Darlegung eines aktuellen oder absehbaren betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der Schulungsbedarf ergibt; lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen handelt (BAG vom 19.03.2008, 7 ABR 2/07, Rn. 13; BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 12 ff.).

    Ist eine Aufteilung der Schulung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50% überwiegen (zuletzt BAG vom 07.05.2008, 7 AZR 90/07, Rn. 26).

  • LAG Hamburg, 04.12.2012 - 4 TaBV 14/11

    Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG - Spezialschulung - Freistellung

    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris und BAG Urteil vom 07. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - EzA § 37 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 7 AZR 90/07 - Rn. 12, 14, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 7; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 13, EzB BetrVG § 37 Nr. 17) .
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG 09.10.1973 - 1 ABR 6/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4; BAG 06.11.1973 - 1 ABR 26/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 6; BAG 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18; BAG 06.07.1989 - 7 ABR 26/88 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 145; BAG 17.11.2010 - 7 ABR 113/09 - NZA 2011, 816; Fitting, a.a.O., § 37 Rn. 140,; DKK/Wedde, BetrVG, 12. Aufl., § 37 Rn. 92 f.; GK-BetrVG/Weber, BetrVG, 9. Aufl. § 37 Rn. 156 f.; ErfK/Koch, a.a.O., § 37 BetrVG Rn. 14; Richardi/Thüsing, BetrVG, 13. Aufl. § 37 Rn. 86 m.j.w.N.).
  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
  • ArbG Bochum, 27.04.2017 - 4 Ca 1577/16

    Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds für die Zeit der Teilnahme an

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Grundschulung - Erforderlichkeit

  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11

    Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"

  • LAG Hamm, 16.01.2015 - 13 Sa 1046/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Gutschrift von Arbeitsstunden für die Teilnahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 TaBV 37/10

    Erforderlichkeit einer Spezialschulung für mehrere Mitglieder der

  • LAG Hessen, 16.06.2011 - 9 TaBV 126/10

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - 9 BV 284/21
  • LAG Nürnberg, 16.05.2013 - 1 TaBV 49/12

    Betriebsrat - Schulung - Erforderlichkeit - Prüfungsmaßstab

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