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   BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79   

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BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79 (https://dejure.org/1982,217)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1982 - 7 AZR 907/79 (https://dejure.org/1982,217)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 (https://dejure.org/1982,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Beleidigung, unsachlicher Angriff auf Kollegen und Vorgesetzte, Erfordernis einer Abmahnung

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 387
  • NJW 1982, 2791
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Inso weit wird auf die zutreffenden und auch von der Revision nicht beanstandeten Ausführungen des Landesarbeitsgerichts verwiesen V. Die Rüge des Klägers, seine Hauptpersonalakte sei nach Verkündung des Berufungsurteils umfoliiert worden, das allein rechtfertige nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, 1621) die Aufhebung der angefochtenen BitScheidung, weil das Landesarbeitsgericht die Hauptpersonalakte zum Gegen stand seiner BitScheidung gemacht habe, ist nicht begründet.

    In jenen Fällen ist nämlich dem Revisionsgericht die ihm nach § 559 Abs. 2 ZPO obliegende rechtliche Nachprüfung nicht möglich (vgl. die von der Revisic zitierte Ent sehe idling NJW 1981, 1621 "und. BGH Urteil vom 26. Juni 1963 - IV ZR 273/62 - NJW 1963, 2070).

    Anders als in dem vom Kläger zitierten Fall (NJW 1981, 1621), der zur Grundlage jener Entscheidung geworden ist, ist im vorliegenden Fall der Senat durchaus in der Lage, die tatsächlichen Grundlagen, auf denen das angefochtene Urteil beruht, nachzuprüfen .

  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Eine Ausnahme gilt nach § 162 BGB analog nur dann, wenn der Arbeitgeber den Eintritt der 15-jährigen Beschäftigung und damit die Unkündbarkeit ohne sachlichen Grund verhindert, d.h. ohne Grund eine längere als übliche Kündigungsfrist wählt (für den vergleichbaren Fall der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: BAG 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG).

    Das Landesarbeitsgericht hat demnach zu Recht wegen der Frage der "Unkündbarkeit" oder der Kündbarkeit nach dem Kündigungsschutzgesetz auf den Zugang der Kündigungserklärung abgestellt (BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wartezeit; BAG AP Nr. 24 zu Art. 44 Truppenvertrag [zu III der Gründe]; im Hinblick auf das früher erforderliche Mindestalter des Arbeitnehmers BAG 4, 306 [308] = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe]; KR-Becke § 1 KSchG Rz 50; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 25; Stahl hacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 270).

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unter liegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG h, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Nimmt man zugunsten der Revision an, daß das Landesarbeitsgericht sich in diesem Zusammenhang mißverständlich ausgedrückt hat und erst nach einer Wertung der Zeugenaussage zu der Feststellung gelangt ist, das Einleitungsschreiben vom 6. September 1976 sei durch den Leiter des AFmBw unterschrieben worden, so ist die erhobene Verfahrensrüge unzulässig, denn die Revision hat die Fundstelle (das Protokoll, in dem sich die Zeugenaussage befindet) nicht bezeichnet (vgl. BAG 12, 328 [331] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit svertrag [zu I 1 a der Gründe], wegen der genauen Bezeichnung von Beweisanträgen).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Nur bei Störungen im Leistungsbereich des Arbeitsverhältnisses ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vorherige vergebliche Abmahnung erforderlich (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; BAG 19, 351 C354-] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 f ] AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe] und BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltens bedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unter liegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG h, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Es handelte sich um einen Mangel, der in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Personalrats fiele (vgl. BAG 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unter liegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAG h, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    Die Überprüfung der Kündigung beschränkt sich dann auf die dem Betriebsrat im Anhörangsverfahren mitgeteilten Kündigungsgründe (vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - [demnächst] AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
    In jenen Fällen ist nämlich dem Revisionsgericht die ihm nach § 559 Abs. 2 ZPO obliegende rechtliche Nachprüfung nicht möglich (vgl. die von der Revisic zitierte Ent sehe idling NJW 1981, 1621 "und. BGH Urteil vom 26. Juni 1963 - IV ZR 273/62 - NJW 1963, 2070).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Im vorliegenden Fall hat der Personalrat kein Gespräch mit dem Dienststellenleiter oder seinem ständigen Vertreter gewünscht ... Eine derartige Erörterung mit dem Dienststellenleiter ist nicht notwendig, wenn der Personalrat der Maßnahme ausdrücklich zustimmt ..." (BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche dann unterbleiben, wenn der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme dieser zustimmt oder die Maßnahme als gebilligt gilt, weil er innerhalb einer gesetzlichen Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben hat (BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387; 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 -BAGE 54, 215; 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15; 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39) oder weil er auf eine Erörterung verzichtet hat, obwohl er Einwendungen erhoben hat (BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 -).

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Ein solcher Verzicht auf die Erörterung war auch schon aufgrund der bis 30. September 1984 geltenden Fassung des § 60 Abs. 2 LPVG Hessen möglich (im Anschluß an BAGE 37, 387).

    Der Senat hat im Urteil vom 3. Februar 1982 (- 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387, 392 f. = AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG, zu I 3 b der Gründe) entschieden, daß eine derartige Erörterung mit dem Dienststellenleiter nicht notwendig ist, wenn der Personalrat bereits aufgrund der Verhandlungen mit beauftragten Bediensteten, die lediglich als Vorverhandlungen rechtlich relevant sein können, ausdrücklich zustimmt oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Stellung nimmt, und somit die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt gilt.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Eine solche Absprache würde die Erörterung entbehrlich machen (vgl. BAGE 37, 387 = AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG).
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