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   BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06   

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BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06 (https://dejure.org/2008,19120)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 7 AZR 916/06 (https://dejure.org/2008,19120)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 916/06 (https://dejure.org/2008,19120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln als sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses; Rückführung des Bedarfs an Arbeitsleistungen eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf eine fehlende Abdeckung der bisherigen Arbeitsmenge durch die ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7; ; HG NW 2004/2005 § 7 Abs. 3; ; LPVG NW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Dieses Erfordernis folgt weder aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG noch aus § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Der Befristungsdauer kommt nur insofern Bedeutung zu, als sie neben anderen Umständen darauf hinweisen kann, dass der Sachgrund für die Befristung nur vorgeschoben ist (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 22, aaO mwN).

    Das beklagte Land kann sich auf den Befristungsgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen, da die Parteien, die einzelvertraglich das Tarifwerk des BAT in Bezug genommen haben, die Befristungsgrundform des Zeitangestellten vereinbart haben, der der Sachgrund der zeitlich nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zuzuordnen ist (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 26 f., AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Vielmehr genügt er zunächst seiner Unterrichtungspflicht, wenn für den Personalrat der Sachgrund seiner Art nach hinreichend deutlich wird (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 -AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Dazu ist zumindest eine typisierende Benennung des Befristungsgrunds gegenüber dem Personalrat erforderlich (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Dieses Mitbestimmungsrecht dient dem Schutz des Arbeitnehmers und soll dessen Interesse an dauerhaften arbeitsvertraglichen Bindungen Rechnung tragen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - AP LPVG NW § 72 Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 150, zu 3 der Gründe).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 170/98

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.08.2006 - 4 Sa 362/06

    Befristung aufgrund Haushaltsmittel i. S. von § 7 III HGNW

    Auszug aus BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2006 - 4 Sa 362/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 18.09.2008 - 7 Sa 470/08

    Haushaltsrechtliche Befristung bei Erledigung von Standardaufgaben

    Diese aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Implikationen (hierzu insbesondere BAG vom 18.10.2006, 7 AZR 419/05) in ihre Überlegungen einbezieht, kann als zwischenzeitlich gefestigt bezeichnet werden (ferner BAG vom 19.03.2008, 7 AZR 1098/06; BAG vom 16.01.2008, 7 AZR 916/06; BAG vom 20.02.2008, 7 AZR 972/06).
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