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BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 931/78 |
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Kurzfassungen/Presse
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Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 09.02.1978 - 1 Ca 8/78
- LAG Baden-Württemberg, 29.08.1978 - 7 Sa 38/78
- BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 931/78
Wird zitiert von ... (3)
- LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08
Schwerbehinderung
Deshalb sind je nach den Umständen des Einzelfalles geringfügige Überschreitungen dieser Frist denkbar/unschädlich (vgl. BAG, U. v. 16.01.1985, 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG; zuletzt U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05 aaO - II. 3. c/Rz. 18 der Gründe, m. w. N. - siehe näher auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78; U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78;… U. v. 17.09.1981, 2 AZR 369/79 - letztere drei Entscheidungen sind unveröffentlicht und jeweils dokumentiert in juris - siehe näher auch APS-Vossen, 3. Aufl. 2007, § 85 SGB IX Rz. 17 m. w. N.).Im Unterschied zu Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber keinerlei Kenntnis von irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers hat, besteht in Fällen wie dem vorliegenden ein geringerer Vertrauensschutz des Arbeitgebers, der es rechtfertigt, geringfügige Durchbrechungen/Überschreitungen der Regelfrist um wenige - hier lediglich drei - Kalendertage als unschädlich für den Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX zu erachten (siehe auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78, aaO - II. aE der Gründe - U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78, aaO;… U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05, aaO).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89
Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist
Bei dieser Sachlage wäre unter Umständen schon davon auszugehen, daß eine besondere Information über die Antragstellung nach § 3 SchwbG 1979 entbehrlich war, wenn die Beklagte Kenntnis von solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin hatte, die ihrer Art nach den Schluß auf eine Schwerbehinderteneigenschaft nahelegten (so BAG Urteil vom 5. Dezember 1980 - 7 AZR 931/78 - unveröffentlicht). - BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers
Ausnahmsweise ist eine Kenntnis des Arbeitgebers innerhalb der Regelfrist entbehrlich, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers offenkundig ist oder der Arbeitgeber Kenntnis von solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers hat, die ihrer Art nach den Schluß auf eine Schwerbehinderteneigenschaft nahelegen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1980 - 7 AZR 931/78 -, nicht veröffentlicht).