Rechtsprechung
BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
- openjur.de
Befristeter Arbeitsvertrag; vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorübergehendes Bestehen betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung als Befristungsgrund; Unterscheidung des vorübergehenden Bedarfs von der Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens; Allgemeine Unsicherheit über die ...
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen für eine Befristung aufgrund vorübergehenden Bedarfs an Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG - Anforderungen an die Prognose
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BAT § 2 SR 2y Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; BAT § 2 SR 2y Nr. 1
Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann sowohl in vorübergehendem Anstieg der Daueraufgabe als auch in nur zeitweise übernommener Zusatzaufgabe liegen ? Fehlerhaftigkeit der Prognose schlägt nicht auf Wirksamkeit der Befristung durch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 20.12.2005 - 2 Ca 425/05
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 12 Sa 27/06
- BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Papierfundstellen
- BB 2008, 2131
- DB 2008, 2598
- NZA-RR 2009, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
a) Bereits nach der zu § 620 BGB ergangenen Senatsrechtsprechung bedurfte es zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrags durch den Sachgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung nicht noch zusätzlich einer eigenen sachlichen Rechtfertigung der gewählten Befristungsdauer (grundlegend dazu BAG 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 -BAGE 59, 265 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 124 = EzA BGB § 620 Nr. 102, zu III der Gründe).Dabei sei entscheidend, ob verständige und verantwortungsbewusste Parteien unter den im Einzelfall gegebenen Umständen anstelle des befristeten einen unbefristeten und damit dem Kündigungsschutz unterliegenden Arbeitsvertrag geschlossen hätten, nicht aber, ob statt der vereinbarten Befristung eine andere Befristung sachgerecht gewesen wäre (BAG 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 -aaO).
Ein Zurückbleiben der Vertragslaufzeit hinter der voraussichtlichen Dauer des Befristungsgrunds kann diesen nur in Frage stellen, wenn eine sinnvolle, dem Sachgrund entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (BAG 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - BAGE 59, 265 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 124 = EzA BGB § 620 Nr. 102, zu III der Gründe).
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Dagegen soll ihm die Möglichkeit zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags offenstehen, wenn er bei Vertragsschluss von einer Erledigung der Aufgabe innerhalb von fünf Jahren ausgeht (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - BAGE 99, 223 = AP HRG § 57c Nr. 9 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 31, zu B I 2 der Gründe). - BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92
Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten …
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge, die nur insgesamt die Höchstdauer von fünf Jahren überschreiten, ist nach der Protokollnotiz Nr. 2 Satz 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT zulässig (st. Rspr., vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 149 = EzA BGB § 620 Nr. 121, zu II der Gründe).
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05
Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Nach dem insoweit auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren anwendbaren § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind die vom Gericht erster Instanz verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen für das Berufungsgericht bindend (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 18, AP ZPO § 580 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 5). - BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Zwar kann nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der befristeten Arbeitsverträge durch das TzBfG die Unwirksamkeit einer Befristung nicht mehr auf die Umgehung von kündigungsschutzrechtlichen Normen gestützt werden (…BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 708/06 - Rn. 24; 6. November 2003 - 2 AZR 690/02 - BAGE 108, 269 = AP TzBfG § 14 Nr. 7 = EzA TzBfG § 14 Nr. 7, zu B I 2 a der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 12 Sa 27/06
Sachgrundbefristung - Prognose beim Sachgrundes des vorübergehenden Mehrbedarfs
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. September 2006 - 12 Sa 27/06 - wird zurückgewiesen. - BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06
Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 28, AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37 mwN). - BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Vielmehr muss sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des vorübergehenden Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 3 a der Gründe mwN). - BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, die vorhandene Arbeitsmenge zu verteilen, seine Arbeitsorganisation zu ändern oder die zusätzlichen Arbeiten anderen Arbeitnehmern zuzuweisen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - RzK I 9a Nr. 132, zu 2 a der Gründe mwN). - BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 621/89
Fehlerhafte Prognose des Arbeitgebers zur Dauer einer Befristung - Sachliche …
Auszug aus BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06
Etwaige Mängel der Prognose hinsichtlich der Befristungsdauer führten danach nur zur Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung, wenn sie auf den Sachgrund der Befristung selbst durchschlagen (BAG 11. Dezember 1990 - 7 AZR 621/89 - RzK I 9f Nr. 33, zu II 3 b der Gründe). - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 708/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung
- BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98
Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer
- BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 1044/94
Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung …
- BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
Befristung - Haushalt
- BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01
Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Befristung und tarifliche Befristungsgrundform
- BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08
Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt
Der vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung kann auf einer zeitweise übernommenen Sonderaufgabe beruhen oder auf einer im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers vorübergehend angestiegenen Arbeitsmenge, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 13, AP TzBfG § 14 Nr. 45).Eine Befristung wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein dauerhafter Bedarf mehr besteht (st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 45).
Die vom Arbeitgeber zu erstellende Prognose muss sich lediglich darauf erstrecken, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers nur zeitweise und nicht dauerhaft eröffnet ist (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 16, AP TzBfG § 14 Nr. 45).
Bei der Befristungskontrolle geht es nicht um die Zulässigkeit der vereinbarten Vertragsdauer, sondern um das Vorliegen eines sachlichen Grundes dafür, dass statt eines unbefristeten nur ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 18, aaO).
Ein Zurückbleiben der Vertragslaufzeit hinter der voraussichtlichen Dauer des Bedarfs kann das Vorliegen des Sachgrunds für die Befristung nur in Frage stellen, wenn eine sinnvolle, dem Sachgrund entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 19, aaO; 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe, BAGE 59, 265).
Vielmehr muss sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des prognostizierten Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 20 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 45).
- BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle
Der Sachgrund setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 688/14 - Rn. 13;… 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) . - BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09
Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung
Soweit der Kläger erstmals in der Revisionsbegründung behauptet hat, die Beklagte habe wegen seiner weit über dem Durchschnitt liegenden Erfolge und der ihm deshalb zugewiesenen hohen Bestandsprovisionen vom Abschluss eines Aufhebungsvertrags abgesehen und ihn deshalb wegen seines Alters iSv. § 1 AGG benachteiligt, weil die Höhe der Bestandsprovisionen bei einem seit 27 Jahren für die Beklagte tätigen Mitarbeiter eine "Alterserscheinung" sei, ist dieses nicht unstreitige neue Vorbringen in der Revisionsinstanz gemäß § 559 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 45;… GMP/Müller-Glöge 7. Aufl. § 74 Rn. 114;… ErfK/Koch 10. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 2).
- BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
Befristung - Vertretung - Elternzeit
Ein Zurückbleiben der Vertragslaufzeit hinter der voraussichtlichen Dauer des Befristungsgrunds kann diesen nur in Frage stellen, wenn eine sinnvolle, dem Sachgrund entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (vgl. etwa BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 19) . - BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14
Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung
Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitsgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 13) .Der Arbeitgeber kann bei Befristungen, die auf den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG normierten Sachgrund gestützt sind, frei darüber entscheiden, ob er den Zeitraum des von ihm prognostizierten zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs ganz oder nur teilweise durch den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen abdeckt (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 14, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 19; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - zu I 3 c der Gründe) .
- BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune
(a) Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 12, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .
- ArbG Hamburg, 07.11.2011 - 22 Ca 168/11
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach Schließung einer Betriebskrankenkasse …
Voraussetzung für den Befristungsgrund des vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung ist, dass im Zeitpunkt der Befristung aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit der Wegfall des Bedarfs nach dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist (st. Rspr. BAG, z. B. 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 12).Dazu bedarf es einer Prognose, der ausreichende konkrete Anhaltspunkte zu Grunde liegen müssen (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 14).
Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose über den nur vorübergehend bestehenden Arbeitskräftebedarf hat der Arbeitgeber bei einem Bestreiten des Arbeitnehmers im gerichtlichen Verfahren darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 15).
Wird die Prognose durch die spätere Entwicklung bestätigt, besteht eine ausreichende Vermutung dafür, dass sie hinreichend fundiert erstellt worden ist (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 15).
Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, Tatsachen vorzutragen, nach denen zumindest im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Prognose nicht gerechtfertigt war oder die nachfolgende Entwicklung mit der Prognose des Arbeitgebers in keinem Zusammenhang steht (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 15).
Hat sich die Prognose hingegen nicht bestätigt und besteht bei Vertragsende eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber zusätzlich darlegen, dass sich diese erst auf Grund der nachfolgenden Entwicklung ergeben hat und dass die dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit bei Vertragsschluss nicht absehbar war (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 15).
Gelingt ihm dies, ist die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG gerechtfertigt (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 15).
Die bloße Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs reicht nicht aus (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 12).
Eine Kongruenz von Vertragsdauer und Befristungsgrund ist nicht erforderlich, aus der vereinbarten Befristungsdauer lassen sich jedoch Rückschlüsse daraus ziehen, ob ein sachlicher Befristungsgrund überhaupt vorliegt oder nur vorgeschoben ist (BAG 20.2.2008, 7 AZR 950/06, juris, Rz. 19).
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft
Die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (…st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 121, 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 45) .Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 17, aaO; 3. November 1999 - 7 AZR 846/98 - zu 3 a der Gründe, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 166) .
- BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20
Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung
Der Arbeitgeber kann bei Befristungen, die auf den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG normierten Sachgrund gestützt sind, frei darüber entscheiden, ob er den Zeitraum des von ihm prognostizierten zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs ganz oder nur teilweise durch den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen abdeckt (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 33; 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 14, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 19; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - zu I 3 c der Gründe) . - BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14
Befristung - Vorübergehender Bedarf
b) Eine Befristung wegen eines nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein dauerhafter Bedarf mehr besteht (st. Rspr., vgl. etwa BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12 mwN) .Die vom Arbeitgeber zu erstellende Prognose muss sich lediglich darauf erstrecken, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers nur zeitweise und nicht dauerhaft eröffnet ist (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 14, BAGE 133, 319; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 16) .
Ein Zurückbleiben der Vertragslaufzeit hinter der voraussichtlichen Dauer des Bedarfs kann das Vorliegen des Sachgrunds für die Befristung nur in Frage stellen, wenn eine sinnvolle, dem Sachgrund entsprechende Mitarbeit des Arbeitnehmers nicht mehr möglich erscheint (…BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 14, aaO; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 19) .
Vielmehr muss sich die Zahl der befristet eingestellten Arbeitnehmer im Rahmen des prognostizierten Mehrbedarfs halten und darf diesen nicht überschreiten (…BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 15, aaO; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 20 mwN) .
- BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12
Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch
- BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07
Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - …
- BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11
Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum …
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15
Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte
- BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08
Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
- LAG Hessen, 12.11.2012 - 21 Sa 100/12
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - unangemessene Benachteiligung; Befristete …
- LAG Hessen, 12.11.2012 - 21 Sa 101/12
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - unangemessene Benachteiligung; Befristete …
- LAG Hessen, 10.08.2012 - 8 Sa 1124/11
Sachgrundbefristung
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12
Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der …
- LAG Hessen, 10.08.2012 - 8 Sa 1123/11
Sachgrundbefristung
- BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07
Befristung - soziale Gründe
- ArbG Magdeburg, 24.09.2014 - 3 Ca 209/14
Entfristungsklage - Befristung - vorübergehender Mehrbedarf
- LAG Hessen, 19.02.2010 - 3 Sa 966/09
Haushaltsbefristung § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG - nachvollziehbare Zwecksetzung für …
- LAG Niedersachsen, 11.05.2009 - 9 Sa 1515/08
Sachgrundbefristung bei Saisonarbeit im Kurbetrieb eines Therapiezentrums …
- ArbG Rheine, 14.06.2010 - 1 Ca 2005/09
Befristung, vorübergehender Bedarf
- BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07
Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10
Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft
- LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1828/12
Auslegung Klageantrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 15 Sa 825/09
Unwirksamkeit einer Zweckbefristung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2015 - 10 Sa 2117/14
Befristung - vorübergehender Bedarf - Kausalität
- LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
Haushaltsmittelbefristung - nachvollziehbare Zwecksetzung für Aufgabe von nur …
- LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12
Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse …
- LAG Köln, 15.10.2015 - 7 Sa 532/15
Befristung; vorübergehender Beschäftigungsmehrbedarf; Befristungsdauer; Prognose; …
- LAG Niedersachsen, 18.06.2014 - 2 Sa 1242/13
Befristung zur beschäftigungsbegleitenden Betreuung schwer vermittelbarer …
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune
- LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines …
- BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17
Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter
- ArbG Dortmund, 05.02.2019 - 5 Ca 3175/18
Arbeitsvertragsbefristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs
- ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
Befristung wegen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 205/13
Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs - Lehrer an einer Ganztagsschule - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2014 - 3 Sa 407/13
Voraussetzungen für eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Sachgrund wegen …
- LAG Hessen, 23.01.2017 - 16 Sa 703/16
Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs …
- LAG Hamm, 16.10.2008 - 17 Sa 671/08
Zitiergebot gem. SR 2y Nr. 2 BAT - Unwirksamkeit der Befristung eines …
- ArbG Gelsenkirchen, 13.09.2016 - 5 Ca 491/16
Bei der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung darf das allgemeine …
- LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15
Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Projektbefristung
- LAG Hamm, 18.11.2010 - 17 Sa 1345/10
Unwirksame Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers in …
- LAG Hamm, 23.04.2009 - 17 Sa 2003/08
Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts …
- ArbG Köln, 21.11.2014 - 19 Ca 3036/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfristung seines Arbeitsverhältnisses und auf …
- ArbG Herne, 28.04.2010 - 5 Ca 3655/09
Unwirksamkeit einer Projektbefristung
- LAG Sachsen, 14.10.2015 - 5 Sa 623/14
Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines Sozialpädagogen an einem …
- LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf …
- LAG Sachsen, 18.03.2015 - 5 Sa 314/14
Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung eines Warenlagers
- LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
Begriff der Vertretung
- LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08
Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis
- LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15
Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Hamm, 08.06.2009 - 17 Sa 903/08
Voraussetzungen des Vorliegens eines sachlichen Grundes aus Gründen des Haushalts …
- ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der …
- LAG Sachsen, 14.10.2015 - 5 Sa 624/14
Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer Sozialpädagogin an einem …
- LAG Hamm, 23.02.2023 - 11 Sa 794/22
Befristeter Einsatz als Vertretungskraft; Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des …
- LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 13 Sa 636/09
Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Befristung nach Promotion
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 7 Sa 1954/16
Befristung - vorübergehender Bedarf - tariflicher Ausschluss sachgrundloser …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 11 Sa 200/11
Doppelbefristung in Form der kombinierten Zweckbefristung - Projektbefristung - …
- LAG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Sa 35/16
Befristungskontrollklage - Projektbefristung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15
Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend …
- LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 427/11
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Fallmanagers in kommunalem Jobcenter; …
- ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 425/10
Haushaltsbefristung
- ArbG Duisburg, 11.01.2010 - 3 Ca 2556/09
Entfristungsklage einer Telefon-Service-Beraterin gegen die Bundesagentur für …
- ArbG Kassel, 18.08.2016 - 9 Ca 142/16
Sachgrund des vorübergehenden Bedarfes gem. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG; Notwendigkeit …
- LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 524/11
Befristetes Arbeitsverhältnis einer Fallmanagerin in kommunalem Jobcenter; …
- ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 260/10
Haushaltsbefristung
- ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber
- LAG Niedersachsen, 19.01.2012 - 7 Sa 680/11
Arbeitsvermittler; Bedarf; Befristung; Optionskommune; vorübergehend; …
- ArbG Halle, 20.04.2012 - 3 Ca 3342/11
Befristetes Arbeitsverhältnis - vorübergehender betrieblicher Bedarf - …
- ArbG Duisburg, 04.02.2010 - 1 Ca 2831/09