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   BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12   

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https://dejure.org/2013,42618
BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12 (https://dejure.org/2013,42618)
BAG, Entscheidung vom 06.11.2013 - 7 AZR 96/12 (https://dejure.org/2013,42618)
BAG, Entscheidung vom 06. November 2013 - 7 AZR 96/12 (https://dejure.org/2013,42618)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertretungsbefristung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abwesenheitsvertretung nur bei Aufgabenübernahme

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertretungsbefristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertretungsbefristung

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung erfordert Dokumentation des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall des Vertretenen und der Einstellung des Vertreters

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertretungsbefristung: Voraussetzungen der mittelbaren Vertretung und des notwendigen Kausalzusammenhangs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1548
  • NZA 2014, 430
  • BB 2014, 499
  • DB 2014, 1744
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Erforderlich ist eine Kausalitätskette (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 24) .

    Die Anforderungen an den Kausalzusammenhang und seine Darlegung durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17) .

    aa) Geht es um eine unmittelbare Vertretung, hat der Arbeitgeber darzulegen, dass der Vertreter nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die vorher dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer übertragen waren (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 17; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 21, BAGE 136, 17) .

    Schlüssig ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 18; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 22 mwN, BAGE 136, 17) .

    cc) Die erforderliche Kausalität kann sich aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zuordnet (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 15).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Der Sachgrund der Vertretung setzt des Weiteren einen Kausalzusammenhang zwischen dem zeitweiligen Ausfall des Vertretenen und der Einstellung des Vertreters voraus (BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 136, 17) .

    Die Anforderungen an den Kausalzusammenhang und seine Darlegung durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17) .

    aa) Geht es um eine unmittelbare Vertretung, hat der Arbeitgeber darzulegen, dass der Vertreter nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die vorher dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer übertragen waren (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 17; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 21, BAGE 136, 17) .

    Schlüssig ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 18; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 22 mwN, BAGE 136, 17) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Die Befristung ist nicht unter dem Gesichtspunkt institutionellen Missbrauchs (dazu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - und - 7 AZR 783/10 -) unwirksam.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Die Befristung ist nicht unter dem Gesichtspunkt institutionellen Missbrauchs (dazu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - und - 7 AZR 783/10 -) unwirksam.
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Der Befristungsdauer kommt nur insoweit Bedeutung zu, als sie - neben anderen Umständen - darauf hinweisen kann, dass die Befristung nicht auf dem vom Arbeitgeber in Anspruch genommenen Sachgrund beruht und in diesem Sinne nur vorgeschoben ist (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 26) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    cc) Die erforderliche Kausalität kann sich aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zuordnet (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09 - Rn. 15).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    b) Das Landesarbeitsgericht wird bei seiner Prüfung die vom Senat im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) begründeten und in seinen Entscheidungen vom 13. Februar 2013 (- 7 AZR 324/11 -) und vom 10. Juli 2013 (- 7 AZR 761/11 - und - 7 AZR 833/11 -) weiterentwickelten Grundsätze anzuwenden haben.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    b) Das Landesarbeitsgericht wird bei seiner Prüfung die vom Senat im Urteil vom 16. Januar 2013 (- 7 AZR 661/11 -) begründeten und in seinen Entscheidungen vom 13. Februar 2013 (- 7 AZR 324/11 -) und vom 10. Juli 2013 (- 7 AZR 761/11 - und - 7 AZR 833/11 -) weiterentwickelten Grundsätze anzuwenden haben.
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 4 Sa 943/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Vertretung für Probeversetzung als Sachgrund

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2011 - 4 Sa 943/11 - aufgehoben.
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 110, 38) .
  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 19; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 17; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 110, 38) .

    Bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds besteht kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Daher besteht bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung

    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 110, 38; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21) .

    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 17; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 110, 38) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 15; 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 19; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 17; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 21; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 16; 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 17; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zu III der Gründe, BAGE 110, 38) .
  • LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14

    Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch

    Welche Anforderungen dabei an den Kausalzusammenhang und seine Darlegung durch den Arbeitgeber zu stellen sind, hängt dabei von der Form der Vertretung ab ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

    (1) Im Falle der unmittelbaren Vertretung muss der Arbeitgeber darstellen, dass der befristet zur Vertretung eingestellte Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag mit Aufgaben betraut worden ist, die zuvor dem abwesenden Stammarbeitnehmer übertragen waren ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - [...]; BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - BAGE 136/17 ).

    (2) Wird die Tätigkeit des zeitweise ausfallenden Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern von einem anderen Arbeitnehmer oder mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt, liegt also mittelbare Vertretung vor, hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen Vertretenem und Vertreter darzulegen ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - a. a. O.; BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - a. a. O. ).

    (3) Die für das Vorliegen des Sachgrunds der Vertretung erforderliche Kausalität ist jedoch auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zugeordnet hat ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

    Die erforderliche Kausalität zwischen Befristung und Abwesenheit des Stammarbeitnehmers kann sich wie dargelegt auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage wäre, dem vorübergehend abwesenden Mitarbeiter im Falle seiner Anwesenheit die dem Vertreter zugewiesenen Aufgaben zu übertragen und der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Beschäftigten nach außen erkennbar gedanklich zuordnet ( BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - NZA 2014, 430 ).

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Er kann sich daher auch darauf beschränken, nur Teile des Vertretungsbedarfs abzudecken (BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 31) .

    Der Arbeitgeber muss die Vertretungskraft nicht für den gesamten Zeitraum der prognostizierten Abwesenheit der Stammkraft einstellen, sondern kann die Vertretung auch nur für einen kürzeren Zeitraum regeln (vgl. etwa BAG 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 31) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2017 - 8 Sa 418/16

    Befristung - Vertretung - Befristungsdauer

    So ist anerkannt, dass die Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags nicht den gesamten prognostizierten Vertretungsbedarf abzudecken braucht, sondern auch kürzer gewählt werden kann (ErfK/Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, Rn. 36b m.w.N.; BAG 06.11.2013 - 7 AZR 96/12 -, NZA 2014, 430 Rn. 31).

    Denn dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Dauer der Vertretung nicht mit der Dauer des Sachgrundes identisch sein muss, sich jedoch am Sachgrund der Befristung zu orientieren und mit ihr derart in Einklang zu stehen hat, dass sie nicht gegen das Vorliegen des Sachgrundes spricht ((vgl. z.B. BAG 06.11.2013 -7 AZR 96/12, NZA 2014, 430, 433; BAG 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 -, NZA 1999, 928, 930 zu III 2 a der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 11.05.2023 - 5 Sa 27/23

    Befristung; Erkrankung; Vertretung

    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs einstellt worden ist ( BAG 06.11.2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 20 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der

    Teil des Sachgrundes ist daher eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs nach Rückkehr des zu vertretenden Mitarbeiters (BAG 06.11.2013 - 7 AZR 96/12, NZA 2014, 430; 16.01.2013 - 7 AZR 661/11, BAGE 144, 193; 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A), BAGE 136, 168).

    Wird die Tätigkeit des zeitweise ausfallenden Mitarbeiters nicht von dem Vertreter, sondern einem anderen Arbeitnehmer oder mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt (mittelbare Vertretung), hat der Arbeitgeber zur Darstellung des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter darzulegen (BAG 06.11.2013 - 7 AZR 96/12, NZA 2014, 430; 10.10.2012 - 7 AZR 462/11, a.a.O.; 06.10.2010 - 7 AZR 397/09, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 23.02.2023 - 11 Sa 794/22

    Befristeter Einsatz als Vertretungskraft; Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des

  • LAG Köln, 09.10.2014 - 6 Sa 196/14

    Wirksamkeit der Befristung der Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 05.12.2014 - 9 Sa 486/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsvertrages eines

  • ArbG Trier, 18.09.2014 - 3 Ca 237/14

    Kettenbefristung - vorübergehender Vertretungsbedarf - institutioneller

  • ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16

    Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht

  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 2/16

    Mittelbare Vertretung - Dokumentation der Vertretungskette bei Befristung

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

  • LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17

    Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 6 Sa 172/14

    Befristungskontrolle

  • LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16

    Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch

  • LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung

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