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   VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107   

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VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107 (https://dejure.org/2001,16509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2001 - 7 B 00.107 (https://dejure.org/2001,16509)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2001 - 7 B 00.107 (https://dejure.org/2001,16509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln gegenüber dem Betreiber einer Freien Waldorfschule; Rechtmäßigkeit der Bewilligung des Ausgleichsbetrags über einen Schulgeldersatz i.F.e. Unterlassens von Angaben über die Höhe von erhaltenem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 931
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

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  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

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  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

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  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Kann also wegen dieser Ausrichtung des § 45 SGB X ein "normaler" Fehler der Verwaltung allein in Anwendung von § 45 Abs. 2 S 1 SGB X die Annahme schutzwürdigen Vertrauens des Begünstigten in den Fortbestand eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nicht rechtfertigen, so muss das umso mehr gelten, wenn in den Fällen des § 45 Abs. 2 S 3 Nr. 3 SGB X zu der Verantwortlichkeit der Behörde für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts eine solche des Begünstigten hinzutritt (vgl entsprechend - zu § 48 Abs. 2 S 3 Nr. 2 und Nr. 3 BayVwVfG - BayVGH NVwZ 2001, 931, 932 f) ; § 45 Abs. 2 S 3 Nr. 3 SGB X ordnet in solchen Fällen den Ausschluss von Vertrauensschutz explizit an, weil der Begünstigte (gerade) im Hinblick auf sein vorwerfbares Verhalten die ohne Rechtsgrund erbrachte Leistung nicht soll behalten dürfen.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 13/15

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Genehmigung der Befreiung von den

    Es handelt sich hierbei um einen Fall des sog. intendierten Ermessens, so dass eine von dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall abweichende Entscheidung daher nur bei Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 15.3.2001, 7 B 00.107, juris Rn. 31; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 127 b)).
  • VG Lüneburg, 11.04.2018 - 5 A 330/15

    Widerruf von Zuwendungen wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht

    Ein Ermessenfehlgebrauch liegt dann nur vor, wenn der Behörde die außergewöhnlichen Umstände des Falles, die eine andere Entscheidung als möglich erscheinen lassen, bekannt oder erkennbar sind, sie diese Umstände aber nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, juris, Rn. 14; Urt. v. 23.05.1996 - 3 C 13.94 -, juris, Rn. 51; BayVGH, Urt. v. 15.03.2001 - 7 B 00.107 -, juris, Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 4 B 14.05

    Trennungsgeld, Rücknahme, Erwerb von Wohneigentum, unvollständige Angaben,

    Voraussetzung hierfür ist, dass ein darauf gerichtetes zweck- und zielgerichtetes Handeln vorliegt und die Angaben in diesem Sinne entscheidungserheblich gewesen sind, d.h. das Handeln oder Unterlassen für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes wenigstens mitursächlich war (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2001 - 7 B 00.107 - NVwZ 2001, 931, 932).

    Seine Hinweise auf eine Entreicherung sind für die Rücknahme der Bewilligungsbescheide nach § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfGBbg unbeachtlich (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 48 Rdnr. 92 a.E.); sind sind allenfalls auf der "zweiten Stufe" der Rücknahme, d.h. bei der Abwicklung der Rückzahlung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. März 2001, a.a.O.).

  • VG München, 17.05.2021 - M 17 K 18.3627

    Rücknahme von Beihilfebescheiden sowie Rückforderung von Beihilfezahlungen wegen

    Dabei muss sich die Kausalität auf die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts, nicht auf den Erlass als solchen beziehen, die Angaben oder das Unterlassen von Angaben müssen deshalb ursächlich dafür sein, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wobei es ausreicht, dass das Handeln oder Unterlassen für den Mangel mitursächlich war (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 21).

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 30 ff.).

  • VG Augsburg, 06.03.2012 - Au 3 K 11.959

    Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm; Rücknahme; Ermessen; Beratung durch das

    Die Angaben müssen deshalb ursächlich dafür sein, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wobei es ausreicht, dass das Handeln oder Unterlassen für den Mangel mitursächlich war; schuldhaftes Handeln ist nicht erforderlich (BayVGH vom 15.3.2001 NVwZ 2001, 931).

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG vom 19.12.1984, BVerwGE 70, 356 und vom 24.1.2001 Az. 8 C 8.00; BayVGH vom 15.3.2001 NVwZ 2001, 931).

  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15

    Einwirken eines Verwaltungsakts durch unrichtige Angaben

    So fordert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein auf den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsakts gerichtetes "zweck- und zielgerichtetes Handeln" (ders., Urteil vom 15.03.2001 - 7 B 00.107 -, NVwZ 2001, 931 m.w.N.; zustimmend: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 17. Aufl. 2016, § 48 Rn. 116).
  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15

    Rücknahme; Abrechnungsbetrug; manipulierte Belege

    So fordert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein auf den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsakts gerichtetes "zweck- und zielgerichtetes Handeln" (Bay. VGH, Urteil vom 15.03.2001 - 7 B 00.107 -, Rn. 21 (m. w. N.), juris).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 3 CS 15.664

    Verbandsdirektor (BesGr. B2); Beurlaubung; Vereinbarung einer "aufstockenden

    Das Verwaltungsgericht ist unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 - BVerwGE 105, 55 - juris; in diesem Sinne auch: BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - BayVBl 2001, 626 - juris Rn. 31 und Beck"scher Online-Kommentar VwVfG, Stand 1.4.2015, § 48 Rn. 40) für Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 BayVwVfG von einem Fall des sogenannten intendierten Ermessens ausgegangen, in dem nähere Ausführungen zur Ermessensbetätigung als entbehrlich erachtet werden.
  • VG München, 23.02.2017 - M 17 K 16.3883

    Rückforderung von beamtenrechtlicher Beihilfe

    Die Angaben oder das Unterlassen von Angaben müssen deshalb ursächlich dafür sein, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wobei es ausreicht, dass das Handeln oder Unterlassen für den Mangel mitursächlich war (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 21).
  • VG Trier, 20.03.2013 - 5 K 801/12

    Zur Geltendmachung eines Ausgleichs für Vermögensnachteile, die durch Rücknahme

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1440

    Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung

  • VG München, 21.03.2017 - M 3 K 14.5180

    Bescheid über die Rückforderung bereits erstatteter Nutzungsentgelte für eine

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.860

    Rücknahme der Festsetzung zu viel ausbezahlten Prüferentgelts; schutzwürdiges

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 7 B 13.861

    Rücknahme der Festsetzung zu viel ausbezahlten Prüferentgelts; schutzwürdiges

  • VG München, 25.08.2022 - M 17 K 19.2634

    Krankenversicherung, Leistungen, Krankheit, Krankenkasse, Bescheid,

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645

    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im

  • VG München, 28.06.2012 - M 15 K 11.5777

    Rückforderung von Zuwendungen nach dem GVFG

  • VG München, 22.03.2018 - M 12 K 17.2783

    Fehlerhafte Berechnung der für die Startgutschrift maßgeblichen Zeiten

  • VG München, 09.02.2017 - M 17 K 16.3150

    Teilweise Rücknahme eines Beihilfebescheides und Rückforderung von

  • VG München, 25.06.2015 - M 12 K 14.4230

    Rücknahme, Ruhegeldbescheid, Mitteilungspflicht, Änderung der Rentenleistungen,

  • VG München, 25.02.2010 - M 15 K 08.1229

    Rückforderung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);

  • VG München, 25.02.2010 - M 15 K 08.5066

    Rückforderung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);

  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.3097

    Keine Auslagenerstattung für Wohnungsbesichtigungsreise zur eigenen

  • VG München, 17.12.2015 - M 17 K 15.2786

    Abgewiesene Klage im Streit um Rückforderung gezahlter Beihilfezahlungen

  • VG München, 22.09.2011 - M 12 K 11.2173

    Rücknahme; Ruhegeld bei dauernder Berufsunfähigkeit; Aufgabe der gesamten

  • VG München, 25.02.2010 - M 15 K 08.5114

    Rückforderung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);

  • VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402

    Rücknahme eines Ruhegeldbescheides

  • VG Düsseldorf, 24.08.2012 - 26 L 775/12

    Anspruch auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen durch Beigabe von

  • VG Augsburg, 20.03.2012 - Au 3 K 11.1194

    Förderung einer Meisterausbildung; Doppelförderung; Widerruf

  • VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 3 K 10.1512

    Befreiung von Studienbeiträgen; Rücknahme; Prüfungssemester; Wartesemester;

  • VG München, 24.03.2009 - M 21 K 07.5326

    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung; intendiertes Ermessen (hier: verneint)

  • VG Saarlouis, 16.05.2007 - 5 K 4/06

    Zur Rücknahme einer fiktiv erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum

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