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   VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168   

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https://dejure.org/2003,25123
VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168 (https://dejure.org/2003,25123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2003 - 7 B 02.168 (https://dejure.org/2003,25123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2003 - 7 B 02.168 (https://dejure.org/2003,25123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage; Antrag auf Aufhebung des Beschlusses der Klinikdirektorenkonferenz; Organisationsentscheidung der zuständigen Universitätsorgane ; Unmittelbare Rechtswirkung nach außen ; Verwaltungsakt i.S.d. Art. 35 Verwaltungsverfahrensgesetz ...

  • Judicialis

    BayVwVfG Art. 35; ; BayHSchG Art. 52 Abs. 4; ; BayHSchG Art. 7 Abs. 1 Satz 6; ; BayHSchG Art. 36 Abs. 3; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.09.1996 - 7 B 95.2203
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168
    Sie betreffen lediglich den konkreten Aufgaben- und Funktionsbereich des Klägers, also sein funktionelles Amt im konkreten Sinne; auch mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 GG steht nicht die persönliche, sondern die dienstliche Rechtsstellung des Klägers in Rede und wird sein "Grundverhältnis" als Professor nicht berührt (vgl. VGH BW vom 21.4.1999 NVwZ-RR 1999, 636/637; BayVGH vom 19.9.1996 DÖV 1997, 79; OVG Schleswig-Holstein vom 25.11.1993 Az. 3 M 58/93 - Juris; Reich, HRG 7. Aufl. 2000, RdNr. 10 zu § 43).

    Dieses Teilhaberecht begründet nur einen Anspruch auf willkürfreie Verteilung und verhindert eine Benachteiligung des einzelnen Hochschullehrers (vgl. BayVGH vom 19.9.1996, a.a.O. S. 80/81 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 3 M 58/93

    Verwaltungsakt; Vorläufiger Rechtsschutz; Dienstraum

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168
    Sie betreffen lediglich den konkreten Aufgaben- und Funktionsbereich des Klägers, also sein funktionelles Amt im konkreten Sinne; auch mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 GG steht nicht die persönliche, sondern die dienstliche Rechtsstellung des Klägers in Rede und wird sein "Grundverhältnis" als Professor nicht berührt (vgl. VGH BW vom 21.4.1999 NVwZ-RR 1999, 636/637; BayVGH vom 19.9.1996 DÖV 1997, 79; OVG Schleswig-Holstein vom 25.11.1993 Az. 3 M 58/93 - Juris; Reich, HRG 7. Aufl. 2000, RdNr. 10 zu § 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98

    Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2003 - 7 B 02.168
    Sie betreffen lediglich den konkreten Aufgaben- und Funktionsbereich des Klägers, also sein funktionelles Amt im konkreten Sinne; auch mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 GG steht nicht die persönliche, sondern die dienstliche Rechtsstellung des Klägers in Rede und wird sein "Grundverhältnis" als Professor nicht berührt (vgl. VGH BW vom 21.4.1999 NVwZ-RR 1999, 636/637; BayVGH vom 19.9.1996 DÖV 1997, 79; OVG Schleswig-Holstein vom 25.11.1993 Az. 3 M 58/93 - Juris; Reich, HRG 7. Aufl. 2000, RdNr. 10 zu § 43).
  • VG München, 16.09.2016 - M 3 K 15.573

    Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenze nach der

    Zwar handelt die Hochschule nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dann als staatliche Behörde, wenn sie - in Vollzug des staatlichen Haushaltes - die den einzelnen Lehrpersonen oder Fakultäten zuzuweisenden Räume (BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 24) oder die an der Hochschule vorhandenen technischen Einrichtung und Geräte (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.1999 - 7 ZE 99.1921 und 7 ZE 99.2088) verwaltet.

    Es handelt sich in diesen Fällen um die Verteilung von in ihrer Verwendungsmöglichkeit in etwa vergleichbaren Räumen, die durch Organisationsakte ohne Verwaltungsaktsqualität erfolgt (vgl. BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 18).

    Aus der Wissenschafts- und Lehrfreiheit folgt daher kein "originärer Leistungsanspruch" des Hochschullehrers (BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 25; U.v. 19.9.1996 - 7 B 95.2203); aus dem Grundrecht folgt - nicht einmal - ein allein am Bedarf des einzelnen Hochschullehrers orientierter Anspruch auf eine bestimmte "Grundausstattung" (vgl. BVerwG, U.v. 22.4.1977 - VII C 49.74 - BVerwGE 52, 339 ff - LS 1 und Rn. 30).

    Es geht bei der Ausstattung eines Hochschullehrers mit Mitteln darum, dass er seinen Aufgaben in Lehre und Forschung hinreichend nachkommen kann und ihm nicht im Verhältnis zu vergleichbaren Kollegen eine Minderausstattung zugedacht wird (BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 25; B.v.27.8.1999 - 7 ZE 99.1921 und 2088).

  • VG Würzburg, 13.03.2020 - W 9 K 18.1165

    Einsichtsrechte der Jagdgenossen - Jagdkataster

    Der Kläger hat einen Anspruch auf Einsicht in das gesamte Jagdkataster der Beklagten nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2003 - 6 B 45/03 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.795

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht bei Jagdgenossen

    a) Zwar steht dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in das gesamte Jagdkataster der Beklagten nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2003 - 6 B 45/03 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 7.4.2003 - 7 B 02.168 - juris Rn. 20).
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