Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.1292 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen der schulaufsichtlichen Zulassung einer "Humanistischen Grundschule", die von einer öffentlich-rechtlich korporierten Weltanschauungsgemeinschaft als Ersatzschule nach Art. 92 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BayEUG betrieben werden soll."Humanistische ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer geplanten Ersatzschule; Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer schulaufsichtlichen Genehmigung wegen Fehlens eines besonderen pädagogischen Interesses; Anspruch auf ...
- Judicialis
BayEUG Art. 92 Abs. 1; ; BayEUG Art. 92 Abs. 2; ; BayEUG Art. 92 Abs. 3 Satz 1; ; BayEUG Art. 92 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 7 Abs. 5 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulrecht (ohne Ausbildungsförderung): "Humanistische Grundschule"; Ersatzschule; Weltanschauungsgemeinschaft; besonderes pädagogisches Interesse; pädagogisches Konzept; Abwägung; behördlicher Handlungsspielraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Genehmigung) - Humanistische Grundschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.02.2007 - AN 2 K 05.319
- VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.1292
- BVerwG, 28.10.2008 - 6 B 51.08
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 872 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.1292
Die Verwaltung verfügt bei der Anerkennung eines "besonderen pädagogischen Interesses" (Art. 92 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BayEUG) über einen - allerdings eng begrenzten - eigenen Einschätzungs- und Abwägungsspielraum (BVerfG vom 16.12.1992 BVerfGE 88, 40/56/61).a) Die in Art. 92 Abs. 3 Satz 1 BayEUG genannte materiell-rechtliche Genehmigungsvoraussetzung eines "besonderen pädagogischen Interesses" steht im Zusammenhang mit der wortgleichen Bestimmung des Art. 7 Abs. 5 Satz 1 GG, dessen normativen Gehalt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1992 (BVerfGE 88, 40/50 ff.) näher umschrieben hat.
Ungeachtet seiner weltanschaulichen Ausrichtung und der darauf bezogenen (anderweitigen) Aktivitäten darf der Kläger daher im Rahmen des vorliegenden Verfahrens weder auf eine Zulassung nach der 2. Alternative der Vorschrift ("als Weltanschauungsschule") verwiesen werden - für die ihm selbst wohl ohnehin die Antragsberechtigung fehlen würde (vgl. BVerfG vom 16.12.1992 BVerfGE 88, 40/51) - noch darf das von ihm vorgelegte weltanschaulich neutral formulierte Schulkonzept gegen seinen Willen umgedeutet werden in ein Konzept einer Weltanschauungsschule.
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87
Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …
Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.1292
Es kann nicht Aufgabe des Tatsachengerichts sein, das in einem frühen Stadium "steckengebliebene" Genehmigungsverfahren vollständig zu Ende zu führen, solange nicht feststeht, ob es nach einer erneuten behördlichen Entscheidung über das Vorliegen eines "besonderen pädagogischen Interesses" auf die gerichtlich voll überprüfbaren sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen ankommt (vgl. BVerwG vom 14.4.1989 NVwZ 1990, 257/258). - VGH Bayern, 09.04.1997 - 7 B 95.3111
Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.1292
Dem vorgelegten pädagogischen Konzept, das mit ihrem Einverständnis während des gerichtlichen Verfahrens noch um einige Erläuterungen insbesondere zur Umwelterziehung ergänzt worden ist und daher in seiner geänderten Fassung zur Prüfung steht (vgl. BayVGH vom 9.4.1997 Az. 7 B 95.3111 S. 17), wird die Behörde mit ihrer bisherigen Bewertung nicht gerecht.
- OVG Bremen, 24.04.2012 - 2 A 271/10
Kein Anspruch auf Genehmigung der Humanistischen Schule - Ersatzschule; …
- 2 WD 12/04 - BVerwGE 127, 302-374; BVerfG, Beschl. vom 19.09.2003 - 1 BvR 1557/03 - juris: zum humanistischen Verband Berlin-Brandenburg; VG Potsdam, Beschl. vom 23.08.2003 - a.a.O.; BFH, Urt. vom 23.09.1999 - a.a.O.; OVG Berlin, Urt. vom 08.11.1995 - 7 B 34.93 - juris; wohl auch: Bay.VGH, Urt. vom 03.04.2008 - 7 B 07.1292 - juris). - VG München, 23.06.2008 - M 3 K 08.1008
Schulgenehmigung; "besonderes pädagogisches Interesse"
Dieser umfasst jedoch nicht die Fachfragen, die beim Vergleich verschiedener pädagogischer Konzepte sowie bei der Beurteilung der Neuartigkeit und fachlichen Fundierung eines vorgelegten Konzepts auftreten können und sich gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen aufklären lassen (…BVerfGE a.a.O. S. 56 ff.) (BayVGH, Urteil vom 3. April 2008, Az. 7 B 07.1292). - VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08
Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in …
Die Zulassung einer privaten "Volksschule" (also Grund- und Hauptschulen, vgl. zu den öffentlichen Volksschulen: Art. 15 LV) steht dabei unter den einschränkenden Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 5 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40; BayVGH, Urteil vom 03.04.2008 - 7 B 07.1292 -, juris).
- VG München, 23.06.2008 - M 3 K 07.5929
Schulgenehmigung; besonderes pädagogisches Interesse
Dieser umfasst jedoch nicht die Fachfragen, die beim Vergleich verschiedener pädagogischer Konzepte sowie bei der Beurteilung der Neuartigkeit und fachlichen Fundierung eines vorgelegten Konzepts auftreten können und sich gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen aufklären lassen (…BVerfGE a.a.O. S. 56 ff.) (BayVGH, Urteil vom 3. April 2008, Az. 7 B 07.1292). - VG Düsseldorf, 24.08.2022 - 18 K 5940/20 Dafür BayVGH, Urteile vom 22. April 2009 - 7 B 08.3284 -, juris, Rn. 29, und vom 3. April 2008 - 7 B 07.1292 -, juris, Rn. 19; dagegen in einer anderen Konstellation im Ersatzschulrecht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2016 - OVG 3 B 4.16 -, juris, Rn. 25 f.
- VGH Bayern, 08.10.2008 - 7 AE 08.2471
Einstweilige Anordnung; Genehmigung einer Ersatzschule; private Grundschule; …
Da in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.1292) nicht einmal im Hauptsacheverfahren Spruchreife hinsichtlich des in Art. 92 Abs. 2 BayEUG genannten weiteren Prüfprogramms hergestellt werden muss, gilt dies erst recht für das vorliegende Eilverfahren, so dass auch insoweit zunächst die behördliche Entscheidung abgewartet werden muss.