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   VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906   

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VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906 (https://dejure.org/2010,1633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2010 - 7 B 09.1906 (https://dejure.org/2010,1633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2010 - 7 B 09.1906 (https://dejure.org/2010,1633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bayern.de PDF

    VwGO § 43 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; BayEUG Art. 56 Abs. 4, Art. 86 Abs. 1, Abs. 2 ... Satz 1 Nr. 2, Abs. 8, Abs. 9, Abs. 14; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; BayVwVfG Art. 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Rechtsnatur schulrechtlicher Ordnungsmaßnahmen; fehlender Regelungscharakter eines verschärften Verweises; Feststellungsinteresse bei nicht mehr nachwirkendem Realakt; Pflichtverstoß eines Schülers durch außerschulisches Verhalten; Eröffnung eines ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGO
    Schüler erhält verschärften Verweis, nachdem er Mitschüler in einem Internetforum zum "Bashing” eines Lehrers animiert / "spickmich”-Entscheidung nicht anwendbar

  • openjur.de

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Lehrerbewertung" im Internet kann Verweis rechtfertigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Internet-Diskussionsforums über einen Lehrer durch einen Schüler; Statthafte Klage gegen einen verschärften Verweis durch einen Schulleiter nach Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Internet-Diskussionsforums über einen Lehrer durch einen Schüler; Statthafte Klage gegen einen verschärften Verweis durch einen Schulleiter nach Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ( BayEUG ); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Internetforum eines Schülers zur Bewertung eines bestimmten Lehrers rechtfertigt den Erlass einer förmlichen Ordnungsmaßnahme

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schule muss "Internet-Pranger" nicht dulden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Diskussionsforum zur Bewertung von Lehrern kann zu Schulverweis führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schulverweis wegen Beleidigung in Internet-Diskussionsforum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschärfter Verweis für Schüler wegen "Meinungsumfrage" über Lehrer im Internet gerechtfertigt - Anonyme Beleidigungen führen zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrer und Schülern

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Lehrerbewertung im Internet verstößt gegen Schulrecht

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Internetforum eines Schülers zur Bewertung eines bestimmten Lehrers rechtfertigt den Erlass einer förmlichen Ordnungsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 799
  • K&R 2010, 610
  • DÖV 2010, 659
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Eine "Regelung" ist nur anzunehmen, wenn die behördliche Maßnahme auf eine verbindliche Rechtsfolge gerichtet ist, d. h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/271 m.w.N., zuletzt BVerwG vom 5.11.2009 NVwZ 2010, 133/134).

    Dass die Ordnungsmaßnahme auf der "Feststellung" eines sanktionswürdigen Sachverhalts durch den Schulleiter beruht, deutet nicht auf einen Regelungsgehalt hin, da auch für Realakte rechtliche Vorgaben gelten und die Notwendigkeit einer vorherigen Prüfung der Rechtslage daher noch nichts über die Handlungsform aussagt (BVerwG vom 20.5.1987 a.a.O., S. 274).

    Da die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der Generalklausel des § 40 VwGO nicht von der Qualifizierung einer hoheitlichen Maßnahme als Verwaltungsakt abhängt (vgl. BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/274 f.), bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, den verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule anzusehen (ebenso i. E. Kiesl/Stahl, a.a.O.; VG München vom 7.1.2002 Az. M 3 K 01.3920 ., a. A. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 387; Tangermann, BayVBl 2008, 357/362; VG Trier vom 25.9.2008 Az. 5 K 557/08.TR ; offen gelassen in BayVGH vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731 ).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Die Qualifizierung des klägerischen Verhaltens als schulrechtlich sanktionswürdige Pflichtwidrigkeit steht nicht im Widerspruch zum sog. "spickmich"-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 (BGHZ 181, 328), das die Bewertung von Lehrern im Internet für grundsätzlich zulässig erklärt hat.

    Die genannte Entscheidung, die im Übrigen gerade wegen der Nichtbeachtung des rechtlichen Gesichtspunkts des Schulfriedens auf deutliche Kritik gestoßen ist (vgl. Görisch, DVBl 2010, 155/161 ff.; Ladeur, R & B 1/2010, 3/9; Vogel, R & B 1/2010, 9/11 ff.; Haensle/Reichhold, DVBl 2009, 1329/1332), betrifft eine andere Fallgestaltung.

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG fordert aber zumindest die Möglichkeit, über die gerichtliche Rechtswidrigkeitsfeststellung eine ausdrückliche Genugtuung (Rehabilitation) und damit einen gewissen Ausgleich für eine frühere Persönlichkeitsverletzung zu erlangen (vgl. BVerwG vom 21.11.1980 BVerwGE 61, 164/166; BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343).

    Sie haben insbesondere zu kontrollieren, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat, ob mit der Wahl der Ordnungsmaßnahme gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde und ob die Schule ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (vgl. BayVGH vom 19.2.2008, a.a.O., S. 344).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Ein schutzwürdiges ideelles Interesse an der Rechtswidrigkeitsfeststellung kommt aber nicht nur in Betracht, wenn abträgliche Nachwirkungen einer erledigten Verwaltungsmaßnahme fortbestehen, sondern im Einzelfall auch dann, wenn die besondere Art des (Grundrechts-) Eingriffs im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eine Anerkennung des Feststellungsinteresses verlangt (BVerwG vom 29.4.1997 BayVBl 1997, 761/762).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG fordert aber zumindest die Möglichkeit, über die gerichtliche Rechtswidrigkeitsfeststellung eine ausdrückliche Genugtuung (Rehabilitation) und damit einen gewissen Ausgleich für eine frühere Persönlichkeitsverletzung zu erlangen (vgl. BVerwG vom 21.11.1980 BVerwGE 61, 164/166; BayVGH vom 19.2.2008 BayVBl 2009, 343).
  • VG Hannover, 30.05.2007 - 6 A 3372/06

    Überweisung eines Schülers an eine andere Schule wegen Missbrauchs der Namen von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Selbst eine scharf formulierte Kritik ist, solange sie die Grenze zur Strafbarkeit oder zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht überschreitet, von der betroffenen Lehrkraft hinzunehmen und kann die Funktionsfähigkeit der Schule nicht beeinträchtigen (vgl. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 520; VG Hannover vom 30.5.2007 NVwZ-RR 2008, 35/36).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Die in dem Verweis enthaltene Beanstandung ist nach geltendem Recht auch keine zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fehlverhalten dem Schüler noch in späteren Zeugnissen oder Ordnungsverfahren vorgehalten werden kann (zu einer solchen gesetzlichen Verknüpfung BVerwG vom 25.4.2001 BVerwGE 114, 160/162).
  • VGH Bayern, 23.05.1990 - 7 CS 90.838
    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Einem verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG dürfte zwar - anders als einer mündlichen Rüge oder einem Klassenbucheintrag - unmittelbare Außenrechtswirkung zukommen, da die vom zuständigen Schulleiter außerhalb des laufenden Unterrichtsbetriebs vorgenommene disziplinarische Ahndung in Form einer "Schulstrafe" den Vorwurf eines erheblichen schuldhaften Fehlverhaltens impliziert, so dass damit jedenfalls in das von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht des Schülers eingegriffen wird (vgl. NdsOVG vom 19.12.1972 DVBl 1973, 280 f.; Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, 4. Aufl. 2006, RdNr. 382; offen gelassen in BayVGH vom 23.5.1990 NVwZ-RR 1990, 608/609).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Eine "Regelung" ist nur anzunehmen, wenn die behördliche Maßnahme auf eine verbindliche Rechtsfolge gerichtet ist, d. h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/271 m.w.N., zuletzt BVerwG vom 5.11.2009 NVwZ 2010, 133/134).
  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
    Dass der Kläger sich bei dem betroffenen Lehrer formell entschuldigt hatte, nachdem ihm dies in dem ursprünglich erlassenen Bescheid über den viertägigen Unterrichtsausschluss dringend empfohlen worden war, änderte nichts an seinem zunächst gezeigten Fehlverhalten, so dass die Schule hierauf auch weiterhin im Wege einer Ordnungsmaßnahme reagieren durfte (vgl. BayVGH vom 3.6.2002 BayVBl 2003, 469/470 m.w.N.).
  • VG Trier, 25.09.2008 - 5 K 557/08

    Rechtsschutz gegen Zeugnisnote ´Verhalten´, gegen einen schriftlichen Verweis

  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
  • VGH Bayern, 26.06.2000 - 7 B 99.2731
  • VG München, 07.01.2002 - M 3 K 01.3920
  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem

    Denn ein etwaiger Anhörungsmangel ist mittlerweile durch Nachholung der Anhörung vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG geheilt worden (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 3 CS 09.46 und vom 10.3.2010 Az. 7 B 09.1906).
  • VG München, 25.01.2012 - M 3 K 09.3334

    Klage gegen schriftlichen Verweis

    Es liegt jedoch trotzdem kein Verwaltungsakt vor, weil sich der Verweis, anders als die in Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 bis 10 BayEUG vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen, auf die erzieherische Bewertung beschränkt und somit keine Einzelfallregelung darstellt und keine unmittelbaren Rechtsfolgen auslöst (BayVGH vom 10.3.2010, Az. 7 B 09.1906 m.w.N. zum Rechtsschutz gegen einen verschärften Verweis).

    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO liegen vor; ein Schüler hat an der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation ein berechtigtes Interesse (BayVGH vom 10.3.2010 a.a.O.).

    Denn für den Betroffenen besteht im Fall eines Verweises von vornherein nur die Möglichkeit, nachträglichen Rechtsschutz zu erlangen; im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist daher eine im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung fortbestehende diskriminierende Wirkung der getroffenen Maßnahme nicht zwingende Voraussetzung des Feststellungsinteresses (BayVGH vom 10.3.2010 a.a.O.).

    Die Ordnungsmaßnahme "Verweis", die mangels Regelungsgehalts keinen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt, enthält auch keinerlei vollstreckbare Anordnung (vgl. BayVGH vom 10.3.2010 a.a.O.).

  • VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249

    Schulisches Fehlverhalten, Ordnungsmaßnahme verschärfter Verweis,

    aa) Bei der Ordnungsmaßnahme des verschärften Verweises (Art. 86 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000, GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019, GVBl. S. 737) handelt es sich mangels Regelungswirkung nicht um einen Verwaltungsakt (BayVGH, U.v. 10. März 2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 19).

    Da aber auch bei einer Qualifizierung des verschärften Verweises als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule sowohl eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (§ 43 Abs. 1 VwGO; vgl. BayVGH, U.v. 10. März 2010, a.a.O. Rn. 21) wie auch eine Leistungsklage zur Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs auf Entfernung von Unterlagen aus Akten der Schule (VG Ansbach, U.v. 15.7.2010 - AN 2 K 09.01245 - juris Rn. 26) möglich ist, wäre der erhobene Antrag bei entsprechender Auslegung (§§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) zulässig gewesen.

    Denn selbst wenn man das Fehlverhalten des Klägers (teilweise) als außerschulisch ansieht, hat es jedenfalls die Verwirklichung der Aufgaben der Schule gefährdet (Art. 88 Abs. 3 Nr. 5 BayEUG); auch bei einer verschärfenden Auslegung dahingehend, dass bei außerschulischen Verhalten die betreffenden Handlungen sich unmittelbar auf die Schule beziehen und deren Bildungsauftrag ernstlich gefährden müssen (BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 30), sind diese Voraussetzungen hier gegeben.

  • VG Bayreuth, 30.05.2022 - B 3 K 20.1418

    Androhung der Entlassung von der Schule, verschärfter Verweis, Gewaltanwendung,

    An der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Ordnungsmaßnahme hat der Kläger unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation nach wie vor ein berechtigtes Interesse (BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - BeckRS 2010, 49144 Rn. 17 ff.).

    Er setzt, anders als der schriftliche Verweis durch die jeweilige Lehrkraft (Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayEUG), in der Regel bereits einen schwerwiegenden Verstoß gegen schulische Pflichten voraus (BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - BeckRS 2010, 49144 Rn. 37).

    Hinsichtlich des gerichtlichen Prüfungsumfangs wird auf die Ausführungen unter b. verwiesen (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - BeckRS 2010, 49144 Rn. 38).

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.6488

    Verschärfter Verweis, Fehlerhafte Sachverhaltsermittlung der Behörde,

    Bei der Ordnungsmaßnahme des verschärften Verweises (Art. 86 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz v. 24. Juli 2020, GVBl. S. 386) handelt es sich mangels Regelungswirkung nicht um einen Verwaltungsakt (BayVGH, U.v. 10. März 2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 19).

    Da aber auch bei einer Qualifizierung des verschärften Verweises als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (§ 43 Abs. 1 VwGO; vgl. BayVGH, U.v. 10. März 2010, a.a.O. Rn. 21) möglich ist, ist der erhobene Antrag als Feststellungsklage statthaft.

    Eine weiterhin fortdauernde diskriminierende Wirkung der behördlichen Maßnahme ist unter diesen Umständen nicht zwingende Voraussetzung eines Feststellungsinteresses (BayVGH, U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - juris Rn. 23 zum verschärften Verweis).

  • VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390

    Separierung von Schülern in Pausen bei fehlendem Tragen einer

    Insofern fehlt es an einer Regelung, die auf unmittelbare Regelungswirkung nach außen gerichtet ist (in diesem Sinne einen verschärften Verweis einordnend BayVGH, U. v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - beckonline Rn. 18 ff.; ebenso zu schulorganisatorischen Maßnahmen BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 7 CS 13.1880 - beckonline Rn. 17 f.).

    Das Vorliegen einer Regelung ist nur anzunehmen, wenn die behördliche Maßnahme auf eine verbindliche Rechtsfolge gerichtet ist, mithin Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, ändert, aufhebt, mit bindender Wirkung feststellt oder verneint (BVerwG, NVwZ 2010, 133, 134; BayVGH, U. v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - beckonline Rn. 19).

  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    Unabhängig davon wäre ein etwaiger Anhörungsmangel jedenfalls durch die von der Antragstellerin umfangreich wahrgenommene Möglichkeit, zu den einzelnen im angegriffenen Bescheid dargestellten Mängeln Stellung zu nehmen, und die umfangreiche Erwiderung des Landratsamtes dazu vom 12. August 2011, die der Antragstellerin jedenfalls inzwischen vorliegt und mit der sich die Beschwerde auseinandersetzt, gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz als geheilt anzusehen (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 3 CS 09.46 und vom 10.3.2010 Az. 7 B 09.1906) und könnte deshalb eine Aufhebung des angegriffenen Bescheides nicht rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 7 CS 18.800

    Entlassung von der Schule

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob einzelne Maßnahmen wie Verweise oder verschärfte Verweise, die mangels Verwaltungsaktcharakters nicht der Bestandskraft fähig sind (BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - juris, Rn. 19), noch gerichtlich überprüft werden müssten.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 15 U 80/08

    Veröffentlichung von Daten eines Realschullehrers im Zusammenhang mit der

    Allerdings kann nicht festgestellt werden, dass die Lehrer generell und insbesondere die klagende Lehrerin in ihrer Autorität gegenüber den Schülern durch eine negative Bewertung auf dem Portal www.spickmich.de derart herabgesetzt würden, dass eine erhebliche Störung des sogenannten Schulfriedens gegeben wäre (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.03.10, 7 B 09.1906 Rn 36) Eine solche Störung ist nicht allein aus der Sicht der betroffenen Lehrer zu beurteilen .
  • VG Ansbach, 15.07.2010 - AN 2 K 09.01245

    Zur Rechtsnatur eines verschärften Verweises und dessen Aufnahme in den

    Zur Rechtsnatur eines verschärften Verweises und dessen Aufnahme in den Schülerbogen (im Anschluss an BayVGH vom 10.03.2010 Az. 7 B 09.1906);.

    Unter der Geltung des Grundgesetzes und der Generalklausel des § 40 VwGO besteht auch keine Veranlassung mehr, dem verschärften Verweis mit Blick auf die relative Schwere der Maßnahme Verwaltungsaktqualität zuzusprechen, um die Möglichkeit von dessen gerichtlicher Überprüfung zu eröffnen (vgl. zu alledem zuletzt auch BayVGH v. 10.03.2010 Az. 7 B 09.1906, m.w.N. zu den unterschiedlichen Auffassungen).

  • VG München, 12.12.2019 - M 3 S 19.6054

    Ausschluss vom Unterricht

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 7 ZB 12.2617

    "Hausverbot" gegen einen Schüler; Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach

  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 12.1164

    Zurückschicken von einer Klassenfahrt; Unterrichtsausschluss; Verhältnismäßigkeit

  • VGH Bayern, 11.12.2018 - 7 C 18.2419

    Zum Streitwert bei schuldrechtlichen Ordnungsmaßnahmen

  • VG Augsburg, 14.07.2015 - Au 3 K 15.349

    Androhung der Entlassung von der Schule; Schulbegleitung; Inklusion;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2019 - 3 L 65/19

    Keine Teilidentität zwischen der Androhung und Anordnung einer schulischen

  • VG München, 23.03.2023 - M 3 S 23.420

    Schulische Ordnungsmaßnahme, Ausschluss vom Unterricht

  • VG München, 18.07.2017 - M 3 K 15.3416

    Ordnungsmaßnahme - Androhung der Entlassung von der Schule

  • VG Würzburg, 09.04.2014 - W 2 K 12.880

    Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht kein

  • VG Augsburg, 14.02.2012 - Au 3 K 11.1304

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VG Augsburg, 04.06.2010 - Au 3 S 10.765

    Unterrichtsausschluss; Softair-Pistole; Verhältnismäßigkeit

  • VG Augsburg, 04.06.2010 - Au 3 S 10.763

    Unterrichtsausschluss; Softair-Pistole; Mittäter; Verhältnismäßigkeit

  • VG Augsburg, 01.08.2013 - Au 3 E 13.1047

    Akteneinsicht; Rechtsschutzbedürfnis; Unbestimmtheit

  • VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 3 S 11.883

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VG Bayreuth, 20.01.2011 - B 3 S 10.1103

    Schulische Ordnungsmaßnahme; Verweis, Ausschluss vom Skilager; Begründungsmangel;

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