Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13   

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https://dejure.org/2013,13374
BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13374)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13374)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,13374)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1a BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG
    Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn

  • Wolters Kluwer

    Nutzung der Seilbahn auf einem benachbarten Kinderspielplatz als schädliche Umwelteinwirkung (hier: Lärmbeeinträchtigung)

  • rewis.io

    Kinderspielplatz; Lärmauswirkungen einer Seilbahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 22 Abs. 1a; BauNVO § 15 Abs. 1
    Nutzung der Seilbahn auf einem benachbarten Kinderspielplatz als schädliche Umwelteinwirkung (hier: Lärmbeeinträchtigung)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung bei Nutzung einer Seilbahn auf einem Kinderspielplatz

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Lärm von Kindern - auch indirekter Kinderlärm ist privilegiert

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Endgültiges zu Kinderlärm: Auch von Spielgeräten ausgehende Geräusche sind privilegiert! (IMR 2014, 176)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Raubtierföderalismus am Beispiel der Kindergärten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13
    Insoweit fehlt es an der Formulierung und Darlegung einer verallgemeinerungsfähigen konkreten Rechtsfrage, die in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60 S. 44 und vom 8. Oktober 2012 - BVerwG 1 B 18.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13
    Dies zu beurteilen war regelmäßig Sache der Tatsachengerichte (Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 5.88 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 7 S. 4).
  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2013 - 7 B 1.13
    Insoweit fehlt es an der Formulierung und Darlegung einer verallgemeinerungsfähigen konkreten Rechtsfrage, die in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60 S. 44 und vom 8. Oktober 2012 - BVerwG 1 B 18.12 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Die Frage, ob ein Ausnahmefall anzunehmen ist, bedarf dabei einer wertenden Gesamtschau (BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1.13 - juris Rn. 8 f.) unter Zugrundelegung eines - zugunsten der Geräuscheinwirkungen durch Kinder - weiten Maßstabs (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2013 - 1 S 347/13 - juris Rn. 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    § 22 Abs. 1a BImSchG gilt zwar nicht für den im Zusammenhang mit einer Kindestagesstätte entstehenden Verkehrslärm (so ausdrücklich Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 3 BauNVO Rn. 68 e; VG München, Beschluss vom 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 -, Rn. 45 bei juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14.11.2018 - 10 K 4558/16 -, Rn. 59 ff.; konkludent durch Fehlen in der Aufzählung der Lärmquellen BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1/13 -, Rn. 6 bei juris; offengelassen Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.2017 - 3 B 107/17 -, Rn. 12 bei juris; VG München, Beschluss vom 11.03.2013 - M 8 K 12.794 -, Rn. 70 bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

    Als eine auch dem Drittschutz betroffener Nachbarn verpflichtete Regelung ermöglicht die Vorschrift für besondere Ausnahmesituationen eine einzelfallbezogene Prüfung, ob selbst bei Zugrundelegung eines weiten Maßstabs noch erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen angenommen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.06.2013 - 7 B 1.13 - juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - NVwZ 2012, 837; a.A. wohl OVG NRW, Beschl. v. 13.03.2013 - 7 A 1404/12 - juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Zu den danach grundsätzlich zu duldenden Geräuschen durch den Schulsport gehören neben den unmittelbar von den Schülern ausgehenden Lauten auch die von den benutzten Spielgeräten oder sonstigen Einrichtungen des Sportplatzes (Ballfangzaun) herrührenden Geräuschen (vgl. für den Kinderlärm die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs zu § 22 Abs. 1 a BImSchG, BT-Drucks. 17/4836, S. 6; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 7 B 1.13 -, juris, Rn. 6).

    Allerdings befreit diese grundsätzliche Duldungspflicht den Anlagenbetreiber nicht von seiner Pflicht aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, den Platz mit Gerätschaften zu bestücken, die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechen (vgl. die amtliche Begründung des Gesetzes, ebenda; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013, a.a.O., juris, Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 1 C 11131/16

    Lärm durch Kinderspielplatz zumutbar

    Diese beiden - beispielhaft und deshalb nicht abschließend zu verstehenden - Fallgruppen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O. und Urteil vom 24. Oktober 2012 - 8 A 10301/12.OVG - sowie BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013, - 7 B 1/13 - jeweils nach juris) sind hier nicht einschlägig.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Die Frage, ob vom Betrieb einer Kindertageseinrichtung herrührende Geräuscheinwirkungen über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und damit nicht als Regelfall der Nutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG zu verstehen sind, kann nur auf der Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung beantwortet werden (BVerwG, Beschl. v. 5.6.2013 - 7 B 1.13 -, juris Rn. 8 f., zu einem Kinderspielplatz).
  • VGH Bayern, 05.12.2023 - 9 CS 23.1241

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kinderspielplatz

    Zu den von Anliegern im Regelfall zu duldenden Geräuscheinwirkungen zählen nicht allein solche, die durch kindliche Laute sowie durch körperliche Aktivitäten der Kinder hervorgerufen werden; ebenso gehören hierzu das Sprechen und Rufen von Betreuerinnen und Betreuern sowie das Nutzen kindgerechter Spielgeräte wie einer zum Standard der Ausgestaltung eines Kinderspielplatzes gehörenden Seilbahn (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1.13 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 15 ZB 12.1984 - juris Rn. 21).

    Die Frage, ob vom Betrieb eines Kinderspielplatzes herrührende Geräuscheinwirkungen über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und damit nicht als Regelfall der Nutzung im Sinne von § 22 Abs. 1a BImSchG zu verstehen sind, kann nur auf der Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung beantwortet werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • VG Ansbach, 02.06.2022 - AN 9 S 22.00582

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Ein Ausnahmefall, der eine Sonderprüfung gebietet, liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Kinderspielplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu sensiblen Nutzungen wie Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelegen ist (BTDrucks 17/4836 Seite 7; BVerwG, B.v. 5. Juni 2013 - 7 B 1/13).

    § 22 Abs. 1a BImSchG erfasst hierbei sowohl den Kinderlärm selbst, wie auch das kindgerechte Nutzen von Spielzeugen und Spielgeräten (BVerwG, B.v. 5. Juni 2013 - 7 B 1.13; BayVGH, B.v. 27. November 2019 - 9 ZB 15.442).

  • VG Ansbach, 06.07.2023 - AN 9 S 23.1215

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz,

    Ein Ausnahmefall, der eine Sonderprüfung gebietet, liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Kinderspielplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu sensiblen Nutzungen wie Krankenhäusern oder Pflegeanstalten gelegen ist (BTDrucks 17/4836 S. 7; BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1/13).

    § 22 Abs. 1a BImSchG erfasst hierbei sowohl den Kinderlärm selbst, wie auch das kindgerechte Nutzen von Spielzeugen und Spielgeräten (BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1.13; BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 ZB 15.442).

  • VG München, 19.07.2023 - M 28 K 22.414

    Unterlassung von Nutzungen, Schulgelände, Öffentlich-rechtlicher

    Ebenso erfasst sind Rufen und Sprechen von Betreuerinnen und Betreuern als unmittelbar durch Kinder und deren Betreuung bedingte Geräusche (BR-Drs. 128/11 S. 6; BVerwG, U.v. 5.6.2013 - 7 B 1/13, juris Rn. 6; Scheidler, NVwZ 2011, 838/840; Heilshorn/Sparwasser in Landmann/Rohmer, UmwR, § 22 BImSchG, Rn. 24b).

    Das Rufen von Aufsichtspersonen hat - soweit es sich auf Kinder unter 14 Jahren bezieht - an der Privilegierung i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG teil (BR-Drs. 128/11 S. 6; BVerwG, U.v. 5.6.2013 - 7 B 1/13 - juris Rn. 6; Scheidler, NVwZ 2011, 838/840; Heilshorn/Sparwasser in Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand Januar 2023, § 22 BImSchG Rn. 68).

    Ein Ausnahmefall kann nur auf Grundlage einer abwägenden, die Umstände des konkreten Falles berücksichtigenden Beurteilung angenommen werden (BVerwG, B.v. 5.6.2013 - 7 B 1.13 - juris Rn. 9), wonach ein Ausnahmefall hier aber nicht vorliegt.

  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2018 - 10 K 4558/16

    Kindertagesstätte, Nachbarklage, reines Wohngebiet, Rücksichtnahmegebot,

  • VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17

    Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 1 ME 145/14

    Verstoß eines Betriebskindergartens mit Stellplätzen für Eltern und Mitarbeiter

  • VG Karlsruhe, 21.02.2024 - 2 K 1263/23
  • VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 1760/14

    Erfolglose Klage gegen Kindertagesstätte mit angeschlossenem Spielplatz und

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 15 ZB 12.1984

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Geräuscheinwirkungen aus dem

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 20.2177

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Schulerweiterung

  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554

    Nachbarklage gegen Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 1 CS 20.2637

    Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung einer Schule

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 9 K 3350/12

    Nachbarklage, Spielplatz, Sandflug, Einfügen, überbaubare Grundstücksfläche

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2014 - 9 K 4291/12

    Nachtragsbaugenehmigung; Baugenehmigung; Nachbar; Hemmung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - 2 A 2395/13

    Anforderung an die Darlegung ernstlicher Zweifel oder einer grundsätzlichen

  • VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 5 K 17.1464

    Drittanfechtungsklage erfolglos - Erweiterung eines Kindergartens

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01052

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

  • VG Köln, 11.10.2018 - 8 K 3429/17
  • VG Augsburg, 13.12.2017 - Au 4 K 17.1431

    Nachbarklage gegen Nutzungserweiterung eines Allwetterplatzes

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01053

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

  • VG München, 01.08.2022 - M 8 K 21.3387

    Zulässigkeit einer Kindertagesstätte

  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 15 AE 13.596

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Nutzung eines Allwetterplatzes

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13   

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https://dejure.org/2013,9329
OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,9329)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,9329)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2013 - 7 B 1.13 (https://dejure.org/2013,9329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 1 AufenthG, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 55 Abs 3 AufenthG, § 58 Abs 1 AufenthG, § 59 Abs 1 AufenthG
    Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Nachschieben von Gründen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 1 AufenthG, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 55 Abs 3 AufenthG, § 58 Abs 1 AufenthG, § 59 Abs 1 AufenthG, Art 3 Abs 1 GG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 2 S 3 VwVfG, § 48 Abs 3 S 2 VwVfG
    Mahalmi-Kurden; Einreise und Herkunft aus dem Libanon 1989; Bürgerkriegsflüchtlinge; hier geborene und aufgewachsene Kinder; Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen ab 1990; Weisung Nr. 20 vom 20. Dezember 1989; libanesische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels vor dem Hintergrund seiner Rechtswidrigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1, VwGO § 114 S. 2
    Rücknahme, Aufenthaltstitel, Ermessen, unzureichende Ermessensausübung, Widerruf, Aufenthaltserlaubnis, Heilung, langjähriger Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Nachbesserung, Mahalmi

  • rechtsportal.de

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels vor dem Hintergrund seiner Rechtswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    Die Verwaltungsbehörde darf ihre Ermessenserwägungen in diesen Fällen noch im gerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO nicht nur ergänzen, d.h. durch nachgeschobene Erwägungen nachbessern und heilen, sondern sie ist hierzu bei der Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung im Sinne einer fortlaufenden Aktualisierung verpflichtet, sie muss die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung ständig verfahrensbegleitend kontrollieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rz. 8 ff.).

    Dass die Behörde bei der Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung zu einer fortlaufenden Aktualisierung verpflichtet ist, also die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung ständig verfahrensbegleitend kontrollieren muss, und welche Anforderungen insoweit gelten, wurde bereits dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rz. 8 ff., 18).

    Das ist hier auch nicht deshalb anders zu beurteilen, weil es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach den obigen Ausführungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rz. 8 f.) nunmehr auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    Insofern liegt der vorliegende Fall anders als der, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - (vgl. auch zuvor OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 69.07 -, juris Rz. 43 und 48 f.) zugrunde lag.

    Maßgeblich wäre diese, weil "Altfall-Regelungen" wie die vorliegende nicht auf gesetzlicher Regelung unter Geltung des Ausländergesetzes 1965, sondern auf der im behördlichen Ermessen stehenden Berechtigung zum Erlass von Bleiberechtsregelungen aus humanitären Gründen durch die obersten Landesbehörden ohne Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres beruhten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, juris Rz. 11).

    Dies war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell zulässig (vgl. Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 -, juris Rz. 12).

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    Die während der Dauer des seinerzeit bereits siebzehn Jahre währenden Aufenthalts der Klägerin zu 1. im Bundesgebiet entwickelten persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen schutzwürdigen Belange werden weder im Ansatz dargelegt noch, wie erforderlich, mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme gewichtend abgewogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris Rz. 21 f.; vgl. zu Art. 8 EMRK auch BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392.10 -, juris Rz. 19 ff.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Nachprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem eine Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme oder Widerruf eines Aufenthaltstitels verfügt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris Rz. 11).

    Anschließend hätte es einer gewichtenden Abwägung der Integration in die hiesigen Verhältnisse mit dem sich aus der (angeblichen) Täuschung ergebenden Ausweisungsinteresse bedurft (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris Rz. 21 f.; vgl. zu Art. 8 EMRK auch BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392.10 -, juris Rz. 19 ff.).

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    a) Dabei mag bei der Frage der objektiven Rechtswidrigkeit letztlich offen bleiben, inwieweit den Klägern zu 3. und 5. bis 7. angesichts ihres Alters eine Täuschung seitens ihrer Eltern zuzurechnen war, da keiner der Kläger im Zeitpunkt der letzten Verlängerung ihrer Aufenthaltsbefugnisse im April bzw. Juni 1999 älter als acht Jahre war (vgl. zur Rücknahme von Einbürgerungen minderjähriger Kinder: BVerwG, Urteile vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, juris Rz. 28 ff., und vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 -, juris Rz. 22, 24).

    Im Rahmen der Rücknahme nach § 48 Abs. 1 VwVfG bedarf es jedoch einer "eigenständigen Ermessensentscheidung", bei der insbesondere die Frage der eigenen Beteiligung der Kinder an einer Täuschung, ggf. eigene Täuschungshandlungen, und "darüber hinaus ... etwaige eigene schutzwürdige Belange des Kindes" (Alter, Integration etc.) in die Ermessenserwägungen einzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, juris Rz. 32).

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07

    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    a) Dabei mag bei der Frage der objektiven Rechtswidrigkeit letztlich offen bleiben, inwieweit den Klägern zu 3. und 5. bis 7. angesichts ihres Alters eine Täuschung seitens ihrer Eltern zuzurechnen war, da keiner der Kläger im Zeitpunkt der letzten Verlängerung ihrer Aufenthaltsbefugnisse im April bzw. Juni 1999 älter als acht Jahre war (vgl. zur Rücknahme von Einbürgerungen minderjähriger Kinder: BVerwG, Urteile vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, juris Rz. 28 ff., und vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 -, juris Rz. 22, 24).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    Denn eine solche ist nach § 59 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 AufenthG nur zulässig, wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist, wobei maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit die letzte mündliche Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 -, juris Rz. 13).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 -, juris Rz. 11 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 2.13

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln gegenüber Mahalmi-Kurden

    Gleichwohl sind in der Folgezeit auch dort Aufenthaltsbefugnisse ohne jeglichen Vorbehalt verlängert und ist schließlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt worden (vgl. das Urteil des Senats im Parallelverfahren OVG 7 B 1.13).
  • VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14

    Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)

    aa) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Sach- und Rechtslage ist insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2011 - OVG 12 N 40.10 -, Beschluss vom 6. September 2012 - OVG 2 N 80.10 -, Urteil vom 12. März 2013 - OVG 7 B 1.13 - VG Aachen, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 613/14 -).
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