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   VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272   

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https://dejure.org/2011,7533
VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272 (https://dejure.org/2011,7533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2011 - 7 B 10.1272 (https://dejure.org/2011,7533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 7 B 10.1272 (https://dejure.org/2011,7533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung in einer Predigt Religiöse Äußerungsfreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Gebot der Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit bei Zitaten; Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Äußerung in einer Predigt und deren Verbreitung in ihrer ursprünglichen Fassung auf der Homepage mit der religiösen Äußerungsfreiheit; Anforderungen an die zu beachtende Sorgfaltspflicht bei Zitaten; Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten für die ...

  • schmidt-salomon.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Äußerung in einer Predigt und deren Verbreitung in ihrer ursprünglichen Fassung auf der Homepage mit der religiösen Äußerungsfreiheit; Anforderungen an die zu beachtende Sorgfaltspflicht bei Zitaten; Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 2 GG
    Auch die Kirche muss sich an die Tatsachen halten - Zur Verwendung falscher Zitate in einer Predigt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 05.03.2011)

    Predigt muss korrekt zitieren

  • liborius.de (Pressemeldung, 10.03.2011)

    Auch Prediger müssen korrekt zitieren

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.08.2011 - 7 B 41.11

    Religiöse Äußerungsfreiheit; Predigt; Tatsachenbehauptung; verfassungsimmanente

    VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272

    Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung

    VG Regensburg, 23.09.2009 - RO 3 K 08.1989

    Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab

    (Pressebericht)

    Michael Schmidt-Salomon

Sonstiges

  • schmidt-salomon.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben!"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Grundrechtsträger jedoch davor, dass ihm Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (BVerfG vom 3.6.1980 BVerfGE 54, 148/155 und 208/217).

    Ist das Zitat unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten umso tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (BVerfG vom 3.6.1980, a.a.O., S. 217 f.).

    Demjenigen, der eine Äußerung wiedergibt, werden keine wesentlichen oder gar unzumutbaren Erschwerungen oder Risiken auferlegt, wenn er verpflichtet wird, korrekt zu zitieren (BVerfG vom 3.6.1980, a.a.O., S. 220).

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Für die Reichweite des durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleisteten Äußerungsrechts der Kirche kann auf die zur Meinungsfreiheit entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (BVerfG vom 13.7.1993 NVwZ 1994, 159; BGH vom 20.2.2003 NJW 2003, 1308/1310).

    Im Übrigen korrespondiert mit dem erhöhten Einfluss der öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften in Staat und Gesellschaft ähnlich wie bei den Medien auch eine gesteigerte Verantwortung (BGH vom 24.7.2001 BGHZ 148, 307/311 und vom 20.2.2003, a.a.O., S. 1311; BayVGH vom 29.9.2005 VGH n.F. 59, 104/106 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 960/93

    Äußerungsrecht konkurrierender Religionsgemeinschaften

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Für die Reichweite des durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleisteten Äußerungsrechts der Kirche kann auf die zur Meinungsfreiheit entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (BVerfG vom 13.7.1993 NVwZ 1994, 159; BGH vom 20.2.2003 NJW 2003, 1308/1310).

    Insbesondere kann die Schutzwürdigkeit dessen, der selbst seinen Gegner scharf angreift, gemindert sein (BVerfG vom 13.7.1993 a.a.O.).

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Zwar kann bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung des erteilten Auftrags, eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 16 RVG) auch dann anzunehmen sein, wenn - wie hier - bei wortgleichen Äußerungen eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorliegt und deshalb mehrere Verantwortliche mit weitgehend identischem Inhalt abgemahnt werden (BGH vom 27.7.2010 NJW 2010, 3035/3036 und vom 19.10.2010 NJW 2011, 155/157).
  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Namentlich umfasst es den Schutz vor Äußerungen, die - ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein - geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfG vom 17.8.2010 NJW 2011, 511 m.w.N.).
  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Während das Unterlassungsbegehren der Abwehr zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens dient, hat der Berichtigungsanspruch die Beseitigung einer rechtswidrigen Störung zum Ziel (vgl. BGH vom 3.8.2010 NJW 2010, 3037/3039).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Mit Beschluss vom 26. Mai 2010 (Az. 7 ZB 09.2655), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat die Berufung zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Beklagte zu 2 auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten abgewiesen hat, und den Antrag auf Zulassung der Berufung im Übrigen wegen fehlender Passivlegitimation des Beklagten zu 1 und zu verneinender Wiederholungsgefahr abgelehnt.
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch eine Äußerung oder deren Veröffentlichung beeinträchtigt wird, umso höher sind die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfaltspflicht (vgl. BVerfG vom 25.6.2009 DVBl 2009, 1166/1168).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Zwar kann bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung des erteilten Auftrags, eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 16 RVG) auch dann anzunehmen sein, wenn - wie hier - bei wortgleichen Äußerungen eine gleichgerichtete Verletzungshandlung vorliegt und deshalb mehrere Verantwortliche mit weitgehend identischem Inhalt abgemahnt werden (BGH vom 27.7.2010 NJW 2010, 3035/3036 und vom 19.10.2010 NJW 2011, 155/157).
  • BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01

    Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
    Im Übrigen korrespondiert mit dem erhöhten Einfluss der öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften in Staat und Gesellschaft ähnlich wie bei den Medien auch eine gesteigerte Verantwortung (BGH vom 24.7.2001 BGHZ 148, 307/311 und vom 20.2.2003, a.a.O., S. 1311; BayVGH vom 29.9.2005 VGH n.F. 59, 104/106 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Da die rechtswidrige Inanspruchnahme des Grundstücks eine unerlaubte Handlung in Gestalt einer Eigentumsverletzung darstellte (§ 823 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG), kann der Kläger von der Beklagten Ersatz bzw. Freistellung bezüglich der dadurch veranlassten Rechtsverfolgungskosten verlangen (vgl. Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f. m.w.N.; BGH, U.v. 12.12.2006 - VI ZR 175/05 - NJW-RR 2007, 856; BayVGH, U.v. 24.2.2011 - 7 B 10.1272 - juris).
  • VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17

    Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert

    Insoweit gelten die Neutralitätsanforderungen und das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Sachlichkeit für rein staatliche Organe (vgl. dazu etwa OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 B 95/15 -, NJW 2016, 823, Rn. 16; zusammenfassend Milker, JA 2017, 647; siehe auch Barczak, NVwZ 2015, 1014), die insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung mehrfach betont und ausdifferenziert hat, nicht im gleichen Maße für öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 960/93 -, NVwZ 1994, 159 [160]; BayVGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - 7 B 10.1272 -, juris, Rn. 20), die nicht in der staatlichen Sphäre wurzeln (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 -, NJW 1976, 2123 [2125]; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Auflage 2016, Art. 19, Rn. 29).

    Öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaften wie der Beklagte sind hierbei zwar nicht zur Neutralität verpflichtet, wohl aber zur Wahrung eines angemessenen Grads an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - 7 B 10.1272 -, juris, Rn. 20).

    Je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch eine Äußerung oder deren Veröffentlichung beeinträchtigt wird, umso höher sind die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfaltspflicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.Februar 2011 - 7 B 10.1272 -, juris, Rn. 20; siehe zum Äußerungsrecht allgemein: BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, NJW-RR 2010, 470 [472]).

    Zum geschützten Kommunikationsprozess im Bereich religiösen Wirkens zählt grundsätzlich auch die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung, und zwar auch dann, wenn der Mitteilende sich diese nicht zu eigen macht und die fremde Äußerung lediglich verbreitet (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - 7 B 10.1272 -, juris, Rn. 18).

  • VG Regensburg, 03.06.2015 - RO 8 K 14.2163

    Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch

    Da die rechtswidrige Inanspruchnahme des Grundstücks eine unerlaubte Handlung in Gestalt einer Eigentumsverletzung darstellte (§ 823 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG), kann der Kläger von der Beklagten Ersatz bzw. Freistellung bezüglich der dadurch veranlassten Rechtsverfolgungskosten verlangen (vgl. BayVGH vom 29.11.2013 Az. 4 B 13.1166 unter Hinweis auf Palandt, BGB, 71. Aufl., § 249 Rn. 56 f. m.w.N.; BGH, U.v. 12.12.2006 - VI ZR 175/05 - NJW-RR 2007, 856; BayVGH, U.v. 24.2.2011 - 7 B 10.1272 - juris).
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