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   BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04   

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https://dejure.org/2004,21728
BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04 (https://dejure.org/2004,21728)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2004 - 7 B 10.04 (https://dejure.org/2004,21728)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2004 - 7 B 10.04 (https://dejure.org/2004,21728)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

    Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 9.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881

    Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im

    " (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, " Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 12.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1914

    Plangenehmigung; Streitgegenstand einer Planänderung bei unanfechtbarer

    " (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, " Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1880

    Berufungszulassung (abgelehnt); Streitgegenstand einer Planänderung bei

    " (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, " Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 18.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
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