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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1991 - 7 B 10342/91   

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https://dejure.org/1991,3862
OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1991 - 7 B 10342/91 (https://dejure.org/1991,3862)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.1991 - 7 B 10342/91 (https://dejure.org/1991,3862)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 1991 - 7 B 10342/91 (https://dejure.org/1991,3862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Offener Kamin; Geschlossener Feuerraum; Beschränkung des Betriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2586 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 280
  • DÖV 1991, 850
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 1 A 10876/09

    Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

    Insoweit stützt sich der Kläger auf die Rechtsprechung des 7. Senates des erkennenden Gerichtes (Beschluss vom 12. April 1991 - 7 B 10342/91.OVG - und Beschluss vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92.OVG -), die hier allerdings nicht einschlägig ist.
  • KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08

    Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine

    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.04.1991, 7 B 10342/91, sowie Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.11.1993, 7 A 12014/92) bedeutet "gelegentlich" einen Betrieb von höchstens 8 Tagen im Monat mit jeweils höchstens 5 Stunden.
  • VG Neustadt, 20.10.2008 - 4 K 788/08

    Sauna mit Holzofen muss mindestens 3 m Grenzabstand einhalten

    Dies hatte zur Folge, dass der offene Kamin gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV - nur gelegentlich benutzt werden durfte (näher dazu OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1991, 850).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92

    Betrieb eines offenen Kamins; Zeitliche Betriebsbeschränkung

    Auf Antrag der Kläger ordnete das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluß vom 05. Februar 1991 (7 L 4536/90.KO) die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an; des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 12. April 1991 (7 B 10342/91.OVG).

    Welche Voraussetzungen für einen solchen Bescheid sich aus § 24 BImSchG.V.m. § 4 der 1. BImSchV ergeben, hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß des Senats vom 12. April 1991 - 7 B 10342/91.OVG - zutreffend dargelegt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 11/94

    Abwehranspruch; Nachbar; Schädliche Umwelteinwirkung; Kamin; Besondere Umstände;

    Unabhängig davon, ob der Warmluft-Kachelkamin als offener Kamin i.S.d. § 4 Abs. 3 1. BImSchV zu beurteilen ist (siehe dazu: OVG Koblenz, Beschl. v. 12.04.1991 - 7 B 10342/91 -, DÖV 1991, 850), entspricht der Betrieb des Kamines auch den Anforderungen, die in zeitlicher Hinsicht gelten.

    Von einem gelegentlichen Betrieb eines Kamins ist auszugehen, wenn der Betrieb noch als besonderer, ausnahmsweise stattfindender Vorgang anzusehen ist (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 12.04.1991, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, UPR 1994, 273).

  • LG Dortmund, 03.04.2009 - 3 O 29/08

    Kriterien für die Beurteilung einer wesentlichen und damit nicht hinzunehmenden

    Der von den Beklagten betriebene Kaminofen ist ein offener Kamin i. S. der 1. BImSchV (Beschluss des OVG Koblenz vom 12.4.1991, 7 B 10342/91 = NVwZ 1992, 280 f, der nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 8 S 2993/93

    Verbot der Inbetriebnahme eines Kaminofens aufgrund örtlicher Bauvorschrift

    Ausgeschlossen ist jedenfalls ein länger andauernder und regelmäßiger Betrieb (vgl. zum Begriff des "gelegentlich" im Sinne von § 4 Abs. 3 1. BImSchV OVG Koblenz Beschl. v. 12.4.1991 - 7 B 10342/91 - NVwZ 1992, 280).
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