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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07/OVG   

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https://dejure.org/2007,17340
OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07/OVG (https://dejure.org/2007,17340)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2007 - 7 B 10703/07/OVG (https://dejure.org/2007,17340)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2007 - 7 B 10703/07/OVG (https://dejure.org/2007,17340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Kindergartenverhältnisses nach Vollendung des dritten Lebensjahres wegen eines satzungsmäßigen Zuständigkeitswechels; Beendigung einer rechtmäßigen Aufnahme in einen Kindergarten auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses

  • Judicialis

    KiTaG § 7; ; KiTaG § 10; ; KiTaG § 10 Abs. 2; ; GemO § 14; ; GemO § 14 Abs. 2; ; VwVfG § 49; ; VwVfG § 49 Abs. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Dafür ist nicht schon ausreichend, dass der Widerruf lediglich allgemein im öffentlichen Interesse läge (vgl. BVerwG, NVwZ 1992, 565).

    Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sein sollten, mag es zwar so liegen, dass eine gewisse Intention des Gesetzes in die Richtung des Widerrufs führt (vgl. dazu: BVerwG, NVwZ 1992, 565).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1975 - III A 1279/75
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Im vorliegenden Fall ist das Benutzungsverhältnis aufgrund der Satzung der Antragsgegnerin über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten öffentlich-rechtlich geregelt, so dass die Zulassungs- bzw. Aufnahmeentscheidung (§ 1 Abs. 2 der Satzung) durch Verwaltungsakt erfolgt, der hier mangels schriftlichen Bescheids in der konkludenten Handlung der tatsächlichen Aufnahme liegt (zur Vermutung für die öffentlich-rechtliche Regelung des Benutzungsverhältnisses einer öffentlichen Einrichtung vgl. OVG NRW, NJW 1976, 820).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Der im Gesetz begründete Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Alter von drei Jahren beschränkt sich - was die freien Träger angeht - auf eine Gewährleistungsverantwortung des Trägers der Jugendhilfe, der aufgrund seiner Planungs- und Finanzierungsverantwortung Einwirkungsmöglichkeiten auf die Träger der Einrichtungen besitzt (vgl. zu diesem Gewährungsleistungs- und Verschaffungsanspruch Nds OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 4 ME 596/02 - juris - OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 16 B 1677/99 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 14 S 2894/88

    Widerruf der Reisegewerbekarte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Notwendig ist insoweit eine durch den Bestand des Verwaltungsakts gegebene konkrete Gefährdung, zu deren Beseitigung der Widerruf geeignet und erforderlich ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 102; VGH BW, NVwZ-RR 1989, 540).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1999 - 16 B 1677/99

    Möglichkeit der Herleitung von eigenen Rechten von Kindern aus einem zwischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Der im Gesetz begründete Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Alter von drei Jahren beschränkt sich - was die freien Träger angeht - auf eine Gewährleistungsverantwortung des Trägers der Jugendhilfe, der aufgrund seiner Planungs- und Finanzierungsverantwortung Einwirkungsmöglichkeiten auf die Träger der Einrichtungen besitzt (vgl. zu diesem Gewährungsleistungs- und Verschaffungsanspruch Nds OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 4 ME 596/02 - juris - OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 16 B 1677/99 - juris -).
  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07
    Notwendig ist insoweit eine durch den Bestand des Verwaltungsakts gegebene konkrete Gefährdung, zu deren Beseitigung der Widerruf geeignet und erforderlich ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 102; VGH BW, NVwZ-RR 1989, 540).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2011 - 7 B 10680/11

    Änderung, Anpassungsverlangen, Aufnahme, Aufnahmeanspruch, Belegplatz,

    Im Hinblick auf den Antrag gegen die Antragsgegnerin zu 1., den Einrichtungsträger, kommt zwar als Anspruchsgrundlage der Anspruch der Einwohner auf Benutzung der öffentlichen Einrichtungen in Betracht (§ 14 Abs. 2 GemO; vgl. zum öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis bei Kindertagesstätten im Falle gemeindlicher Einrichtungen, wenn eine entsprechende Satzungsregelung den Zugang bestimmt, Beschluss des Senats vom 13. August 2007, 7 B 10703/07.OVG).
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