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BVerwG, 16.06.1980 - 7 B 108.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verteidigung eines Regelverstoßes in der Prüfung mit der Unschuldsvermutung und dem Rechtsgrundsatz in dubio pro reo - Nichtzulassung einer Revision bei nicht verallgemeinerungsfähigen Umständen des Einzelfalls
Verfahrensgang
- VG München, 14.11.1978 - 237 V 77
- VG München, 14.11.1978 - 273 V 77
- VGH Bayern, 12.03.1980 - 3 B - 99.79
- BVerwG, 16.06.1980 - 7 B 108.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1976 - 7 B 157.76
Auszug aus BVerwG, 16.06.1980 - 7 B 108.80
Vielmehr dient die Regelung dieser Vorschriften dazu, Beeinträchtigungen der Chancengleichheit durch Unterschleif zu begegnen; dies hat der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 157.76 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78) entschieden und im einzelnen näher dargelegt; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe (Beschluß vom 25. Februar 1977 - 2 BvR 144/77).