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   BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83   

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BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 (https://dejure.org/1984,2010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders Schwerwiegender Täuschungsversuch - Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - NJW 1980, 252 = BayVBl. 1979, 504;.
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 25. März 1964 - BVerwG 6 C 150.62 - BVerwGE 18, 168 (173).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG 7 C 147.63 - BVerwGE 20, 229 = NJW 1965, 1098 = VerwRspr.
  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 4. (nicht 8.) Mai 1956 - BVerwG 5 C 172.55 - BVerwGE 3, 267 (273);.
  • BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
    Urteil vom 3. April 1957 - BVerwG 5 C 415.56 - BVerwGE 5, 31 (34);.
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Eine solche Bearbeitung ist von vornherein ungeeignet, eine Aussage über die Kenntnisse und Fähigkeiten zu treffen, deren Nachweis die Prüfung dient (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 - NVwZ 1985, 191; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 237 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die vom Kläger behauptete Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) liegt nicht vor, weil das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz des vom Kläger behaupteten Inhalts nicht aufgestellt hat.

    Auch die von der Beklagten behaupteten Abweichungen des Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) und von dessen Urteil vom 26. Februar 2009 (5 C 4.08 ) liegen nicht vor.

    In dem Beschluss vom 20. Februar 1984 (7 B 109.83 ) findet sich zur Frage der Erschütterung des ersten Anscheins nur der Satz, das Berufungsgericht habe verneint, dass Tatsachen vorliegen, die eine andere Erklärung für die weitgehende Übereinstimmung von Prüfungsleistung und Lösungsmuster als möglich erscheinen lassen.

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Gemessen an diesen - legitimen - Zwecksetzungen erweist sich die Androhung des Bewertungsausschlusses bei genereller Betrachtung als verhältnismäßig (ebenso für den Fall von Täuschungsversuchen: Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 157.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78 S. 60 f., vom 12. Januar 1981 - BVerwG 7 B 300, 301.80 - UA S. 3 und vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 196 S. 186):.
  • VG Berlin, 06.02.2023 - 12 K 52.22

    Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur

    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen drei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 - vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20

    Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch

    Hierzu bedarf es keines Rückgriffs auf die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins, wonach bei Übereinstimmung einer Lösung mit nicht erlaubterweise zugänglichen Unterlagen grundsätzlich von einer Täuschung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -, Buchholz, 421.0, Nr. 196; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O.; VG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2018 - VG 3 L 325/18 - jüngst VG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - VG 12 K 65/21 -, juris, zu dem Schluss auf eine unerlaubte Zusammenarbeit im Rahmen einer Online-Klausur aufgrund gleichlautender und fehleridentischer Bearbeitungen).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 12.98

    Schadenersatzpflicht des Beamten, Anforderungen an Feststellung wiederholter

    Darüber hinaus kommt zwar nicht die vorsätzliche Entwendung dienstlicher Gelder als Gegenstand eines auf einen typischen Geschehensablauf abstellenden Anscheinsbeweises (§ 173 VwGO i.V.m. § 286 ZPO) in Betracht, wohl aber ein vom Beklagten angesprochener typischer Zusammenhang dahin gehend, daß ein - wie hier - über einen längeren Zeitraum hinweg im Durchschnittswert krasses Ansteigen rechnerischer Fehlbeträge bei Hinzutreten einer bestimmten Person im wesentlichen nicht durch jeweils zufällige, von dieser Person unabhängige Häufungen technischer Fehler zu erklären ist (vgl. zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises für lediglich einen Teil des rechtlich erheblichen Zusammenhanges etwa Beschluß des 7. Senats des BVerwG vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 - ; vgl. auch BGHZ 100, 31).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15

    Anscheinsbeweis; Aufsichtsarbeit; Auswendiglernen; Täuschung

    Gleichwohl bestanden von vornherein nicht unbedeutsame Unterschiede zu der Fallgestaltung, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1984 (- 7 B 109.83 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 N 65.13 -, juris Rdnr. 9) behandelt hat.
  • VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17

    Anscheinsbeweis; Auswendiglernen; Beweislastumkehr; Fachkundeprüfung;

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20.02.1984 (7 B 109/83) könne ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmittel teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedanken übereinstimmten.

    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 7 ZB 13.1402

    Übereinstimmung der Bearbeitung schriftlicher Prüfungsaufgaben mit der

    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ist zur Entkräftung des Anscheinsbeweises für einen Täuschungsversuch (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1984 - 7 B 109.83 - juris) nicht ausreichend.

    Dass ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden kann, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, B.v. 20.2.1984 - 7 B 109.83 - juris).

  • VGH Hessen, 16.02.1989 - 6 UE 1654/87

    Antwort-Wahl-Verfahren; Unterschleif, prima-facie-Bereich

    Die hohe Übereinstimmung zwischen den Antworten des Klägers und des Zeugen F. läßt auch keinen nach der Lebenserfahrung für eine Täuschungshandlung typischen Geschehensablauf erkennen, der Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Augenscheins ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1984 - 7 B 109.83 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 196 und Hess.VGH, Urteil vom 23. September 1986 - 2 UE 3042/84 -).

    Stimmen solche Arbeiten in erheblichem Umfange wörtlich und im übrigen sinngemäß überein, kann nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, daß ein Prüfling die Ausarbeitung des anderen gekannt hat, die Übereinstimmung also nicht auf Zufall beruht (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1984, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.07.1986 - 2 UE 1535/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 20. Februar 1984, Az.: 7 B 109.83, Leitsatz in NJW 1985 S. 191) könne ein Anscheinsbeweis für einen Täuschungsversuch dann erbracht werden, wenn eine Prüfungsarbeit und das Lösungsmuster "teilweise wörtlich und im übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmten".

    Vom Beweis einer Tatsache nach den Regeln des Beweises über den ersten Anschein ist auszugehen, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung in der Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens vernünftigerweise nur den Schluß auf das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zuläßt (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965, BVerwGE 20, 229; Beschluß vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -).

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13

    Erste Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; Klausur in Deutsch und

  • VG Kassel, 05.04.2011 - 3 K 1304/09

    Gericht bestätigt Täuschung in Abschlussklausuren

  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 B 176.86

    Täuschungsversuch bei Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung.

  • OVG Sachsen, 29.06.2000 - 2 BS 169/00

    Vorläufige Zulassung einer Schülerin zur mündlichen Abiturprüfung bei

  • VG Minden, 02.03.2011 - 11 K 3203/09
  • VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
  • VG Stade, 10.01.1992 - 6 A 195/91

    Täuschungshandlungen im schriftlichen Prüfungsteil einer

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