Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1983 - 7 B 11.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2719
BVerwG, 08.02.1983 - 7 B 11.83 (https://dejure.org/1983,2719)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 7 B 11.83 (https://dejure.org/1983,2719)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 7 B 11.83 (https://dejure.org/1983,2719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Hochschullehrers auf Gewährung eines Forschungssemesters - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 548 (Ls.)
  • DÖV 1983, 858
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1956 - II C 129.54

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 7 B 11.83
    Zum Nachweis eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz durch ein Landesgesetz eignen sich nur "Vergleichspaare" aus dem Land (BVerwGE 3, 145 [148]; BVerfGE 51, 43 [59]).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 7 B 11.83
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht verkenne die prinzipielle Gleichrangigkeit zwischen Professoren an Pädagogischen Hochschulen und Professoren an Universitäten (BVerfGE 51, 369 [379]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1983 - 7 B 11.83
    Zum Nachweis eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz durch ein Landesgesetz eignen sich nur "Vergleichspaare" aus dem Land (BVerwGE 3, 145 [148]; BVerfGE 51, 43 [59]).
  • BVerwG, 01.06.1988 - 7 B 186.87

    Gewährung eines Forschungsfreisemesters an einen Beamten, der

    Von dem Beschluß des beschließenden Senats vom 8. Februar 1983 - BVerwG 7 B 11.83 - (DÖV 1983, 858 = KMK-HSchR 1983, 403 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 100) weicht das Berufungsurteil nicht ab.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1983 - 7 B 11/83   

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https://dejure.org/1983,11825
OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1983 - 7 B 11/83 (https://dejure.org/1983,11825)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.1983 - 7 B 11/83 (https://dejure.org/1983,11825)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 7 B 11/83 (https://dejure.org/1983,11825)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2005 - 2 B 11292/05

    ZDF muss NPD keine Sendezeit für dritte Wahlwerbung zuteilen

    Vielmehr erfordert das Gebot der Gleichbehandlung nach Maßgabe der Bedeutung der Parteien abgestufte Sendezeiten (BVerfGE 48, 271 [276 ff.]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1983 - 7 B 11/83 -).

    In diesem Zusammenhang erlangen vor allem die Parteien eine besondere, Differenzierungen gestattende Bedeutung, die entweder in der Regierungsverantwortung oder in der Opposition die bisherige Entwicklung auf der betreffenden (Bundes- bzw. Landes)Ebene entscheidend geprägt haben und voraussichtlich auch künftig auf die dortige staatliche Willensbildung mehr oder minder großem Einfluss haben werden (vgl. BVerGE 14, 121 [135 f.]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1983 - 7 B 11/83.OVG -).

  • OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04

    Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung

    Dabei ist als Maßstab für die Abstufung in erster Linie auf die Vertretung in dem Parlament abzustellen, dem die Wahlen gelten (vgl. - dies gleichsam als selbstverständlich voraussetzend - BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1962 - 2 BvR 158/62 -, BVerfGE 14, 121, 138; Beschluss vom 24. Februar 1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251, 253; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1983 - 7 B 11/83 -, S. 3 f. des Entscheidungsabdrucks, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; Hartstein/Ring/Kreile/ Dörr/Stettner, Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag, Stand Januar 2001, Band 2, § 42 RStV, Rdn. 14).
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