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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11142/93   

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https://dejure.org/1993,12327
OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11142/93 (https://dejure.org/1993,12327)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.1993 - 7 B 11142/93 (https://dejure.org/1993,12327)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - 7 B 11142/93 (https://dejure.org/1993,12327)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.1992 - 7 B 10321/92
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11142/93
    Der Senat geht für die Frage des Kontrollmaßstabes in solchen Fällen in ständiger Rechtsprechung von folgenden Grundsätzen aus (vgl. Beschluß vom 27.März 1992, 7 B 10321/92.OVG):.
  • VG Neustadt, 12.06.2003 - 3 L 1381/03
    Das Institut der ,bedingten Eignung" kann nicht Grundlage einer umfassenden und länger angelegten Kontrolle der allgemeinen Lebensführung des Betroffenen sein." An dieser Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht auch in der Folgezeit festgehalten (z.B. Beschluss vom 28. Mai 1993 ­ 7 B 11142/93.OVG ­, ESOVG-RP; Urteil vom 25. Januar 1994 ­7 A 11337/93.OVG ­, ESOVG-RP) und ihr folgt das erkennende Gericht.

    Für eine abweichende Bewertung ist nur dann erst wieder Raum, wenn sich nach der Wiedererteilung neue Umstände ergeben haben ­ wie z. B. neue Verkehrsauffälligkeiten, Anzeichen für veränderte Trinkgewohnheiten oder Ähnliches ­, die die Fahreignung wieder in Frage stellen können und die dann eine umfassende Beurteilung der Fahreignung auch unter Einbeziehung früherer Auffälligkeiten ermöglichen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Mai 1993 ­ 7 B 11142/93.OVG ­ und Urteil vom 25. Januar 1994 ­ 7 A 11337/93.OVG ­, ESOVG-RP).

  • VG Neustadt, 10.06.2003 - 3 L 1366/03
    An dieser Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht auch in der Folgezeit festgehalten (z.B. Beschluss vom 28. Mai 1993 - 7 B 11142/93.OVG -, ESOVG-RP; Urteil vom 25. Januar 1994 -7 A 11337/93.OVG -, ESOVG-RP) und ihr folgt das erkennende Gericht.

    Für eine abweichende Bewertung ist nur dann erst wieder Raum, wenn sich nach der Wiedererteilung neue Umstände ergeben haben - wie z.B. neue Verkehrsauffälligkeiten, Anzeichen für veränderte Trinkgewohnheiten oder ähnliches -, die die Fahreignung wieder in Frage stellen können und die dann eine umfassende Beurteilung der Fahreignung auch unter Einbeziehung früherer Auffälligkeiten ermöglichen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 7 B 11142/93.OVG - und Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 A 11337/93.OVG -, ESOVG-RP).

  • VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03

    VG Neustadt v. 05.06.2003: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen

    An dieser Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht auch in der Folgezeit festgehalten (z.B. Beschluss vom 28. Mai 1993 - 7 B 11142/93.OVG -, ESOVG-RP; Urteil vom 25. Januar 1994 -7 A 11337/93.OVG -, ESOVG-RP) und ihr folgt das erkennende Gericht.

    Für eine abweichende Bewertung ist nur dann erst wieder Raum, wenn sich nach der Wiedererteilung neue Umstände ergeben haben - wie z.B. neue Verkehrsauffälligkeiten, Anzeichen für veränderte Trinkgewohnheiten oder ähnliches -, die die Fahreignung wieder in Frage stellen können und die dann eine umfassende Beurteilung der Fahreignung auch unter Einbeziehung früherer Auffälligkeiten ermöglichen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 7 B 11142/93.OVG - und Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 A 11337/93.OVG -, ESOVG-RP).

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