Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,297
BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94 (https://dejure.org/1995,297)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1995 - 7 B 112.94 (https://dejure.org/1995,297)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 (https://dejure.org/1995,297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist - Emissionsbegrenzende Anforderungen - Schädliche Umwelteinwirkungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 994
  • DVBl 1995, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
    Richtig ist zwar, daß zur gebotenen Vorsorge Maßnahmen gehören, die einem Gefahrenverdacht - etwa im Sinne noch ungeklärter Wirkungszusammenhänge - begegnen sollen (vgl. BVerwGE 69, 37 [41 ff.]); damit ist aber die Reichweite dessen, was Vorsorge erfaßt, keineswegs ausgeschöpft.
  • BVerwG, 24.05.1991 - 7 B 148.90

    Sachverständige - Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht die weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen mußte, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte, besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten ist oder weil das vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtsachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 24. Mai 1991 - BVerwG 7 B 148.90 -).
  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
    Liegen einem zulässigerweise angefochtenen Verwaltungsakt die Emissionswerte der TA Luft zugrunde, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, ob die Emissionswerte den gesetzlichen Anforderungen und Wertungen entsprechen und nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
    Denn die Frage, ob sich dem Tatsachengericht eine bestimmte Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein nach der materiellrechtlichen Auffassung, die dieses Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwGE 70, 216 [221 f.] m.w. N.).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
    Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn sich dem Gericht die weitere Beweiserhebung deshalb aufdrängen mußte, weil entweder eine noch nicht hinreichend geklärte, besonders schwierige oder umstrittene Fachfrage zu beantworten ist oder weil das vorliegende Gutachten offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe, auch dem Nichtsachkundigen erkennbare, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung beeinflussende Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters besteht (vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 24. Mai 1991 - BVerwG 7 B 148.90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2021 - 21 B 1162/20

    Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme (Stromzähler) vorläufig gestoppt

    vgl. zur auf § 57 Abs. 2 Satz 1 WHG gestützten Abwasserverordnung: BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 -, juris, Rn. 38 ff.; zu den auf § 48 BImSchG gestützten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Urteile vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris, Rn. 12 und vom 20. Dezember 1999 - 7 C 15.98 -, juris, Rn. 9 ff. sowie Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 -, juris, Rn. 4 f.
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Eine derartige Normkonkretisierung wird in ständiger Rechtsprechung insbesondere bejaht für die nach § 48 BImSchG von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 BImSchG) mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Verwaltungsvorschriften der TA-Luft und der TA-Lärm (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2, S. 1>, vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4, S. 1 und vom 21. März 1996 - BVerwG 7 B 164.95 - Buchholz 406.251 § 22 UVPG Nr. 4, S. 2) sowie für bestimmte atomrechtliche Verwaltungsvorschriften (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ).

    Nur dann verkörpert sie nämlich in hohem Maße wissenschaftlich-technischen Sachverstand (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1995 BVerwG 7 B 112.94 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

    Die konkrete Immissionssituation in der Nachbarschaft der Anlage braucht nicht ermittelt zu werden; eine Zuordnung von Emittenten und Immissionen ist nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 - BVerwGE 69, 37 ; Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 = juris Rn. 7).

    Einer Prüfung des Einzelfalls hat es eine Absage nur erteilt, wenn die Betreiberpflichten - anders als hier - konkretisiert worden waren, ein Betreiber aber die für alle geltenden Vorsorgeanforderungen unter Berufung auf die Umstände seines Einzelfalls nicht erfüllen wollte (BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1984 a.a.O. S. 42 ff. und vom 20. Dezember 1999 - 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ; Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 = juris Rn. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht