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   BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79   

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https://dejure.org/1980,2062
BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79 (https://dejure.org/1980,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1980 - 7 B 116.79 (https://dejure.org/1980,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1980 - 7 B 116.79 (https://dejure.org/1980,2062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsrenten - Insolvenzsicherung - Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1980, 466
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77

    Anstaltslast - Konkursausfallversicherung - Umlagepflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79
    Für § 186 c Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG - in der Fassung des Gesetzes über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 (BGBl. I S. 1481), dem § 17 Abs. 2 BetrAVG im wesentlichen nachgebildet ist, hat das Bundessozialgericht in seinem - die Umlagepflicht einer Ersatzkasse betreffenden - Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 -(BB 1978, 1469 = Sozialrecht 4100 § 186 c AFG Nr. 3 = Breithaupt 1979, 573) mit entsprechenden Erwägungen ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG verneint und gegenüber dem Einwand der Ersatzkasse, sie müsse den in § 186 c Abs. 2 Satz 2 AFG genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen der Konkurs rechtlich unzulässig sei, gleichgestellt werden, weil bei ihr der Konkurs praktisch ausgeschlossen sei, zur sachlichen Rechtfertigung ausgeführt, jede andere Abgrenzung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Konkurses bei den vielen möglichen und tatsächlichen Absicherungen vor Insolvenzfällen würde zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen und müßte immer wieder die Frage aufwerfen, wieso gerade an dieser und jener Stelle die Grenze gezogen worden sei und nicht andere Unternehmen, die nahe an der Grenze lägen, auch noch von der Umlagepflicht befreit würden.

    Zutreffend weist das Berufungsgericht noch darauf hin, daß die Beitragspflicht der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung - ebenso wie die Konkursausfallgeldumlage - von dem Solidaritätsprinzip getragen wird und es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, den Kreis der Beitragspflichtigen so abzugrenzen, wie er es zur Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft für erforderlich hält (ebenso BSG, Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 - a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 44, 70 [90]).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 144 [155]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79
    Der Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst diejenigen Sachverhalte auswählen, an die er eine bestimmte Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (BVerfGE 21, 12 [26]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79
    Sein Spielraum endet dort, wo ein einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 [337]).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 116.79
    Zutreffend weist das Berufungsgericht noch darauf hin, daß die Beitragspflicht der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung - ebenso wie die Konkursausfallgeldumlage - von dem Solidaritätsprinzip getragen wird und es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers liegt, den Kreis der Beitragspflichtigen so abzugrenzen, wie er es zur Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft für erforderlich hält (ebenso BSG, Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 - a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 44, 70 [90]).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Der Gesetzgeber hat bewußt im Interesse einer möglichst umfassenden, effektiven Insolvenzsicherung alle juristischen Personen des Privatrechts zu Beiträgen zur Insolvenzsicherung heranziehen wollen, (vgl. Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 3 C 43.88 - BVerwGE 85, 343 ; vgl. auch Beschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 116.79 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 255).
  • OVG Bremen, 20.05.1980 - 1 BA 58/79

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Beitragszahlung für die Insolvenzsicherung

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  • VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10

    Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen

    Es liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, den Kreis der Beitragspflichtigen so abzugrenzen, wie er es zur Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft für erforderlich hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.4.1980, 7 B 116/79, juris).
  • BVerwG, 14.06.1984 - 8 B 143.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Befreiung von der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung, daß der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber gebietet, wesentlich gleiche Sachverhalte grundsätzlich mit der gleichen Rechtsfolge auszustatten, daß dem Gesetzgeber dabei jedoch eine weitgehende Gestaltungsfreiheit verbleibt, er also grundsätzlich diejenigen Sachverhalte auswählen kann, die er durch die Anordnung einer bestimmten Rechtsfolge im Rechtssinne als gleich ansehen will und daß diese Gestaltungsfreiheit erst dort endet, wo ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt vgl. z.B. Urteil vom 7. Dezember 1976 - BVerwG I C 20.72 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 11 S. 1 [3] und Beschluß vom 16. April 1980 - BVerwG 7 B 116.79 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 255 S. 43 [45 f.] Diese für die Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG entscheidenden Gesichtspunkte hat das Berufungsgericht nicht verkannt.
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