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   BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 118.89   

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https://dejure.org/1989,5202
BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 118.89 (https://dejure.org/1989,5202)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1989 - 7 B 118.89 (https://dejure.org/1989,5202)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1989 - 7 B 118.89 (https://dejure.org/1989,5202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeindevertretung - Ratssitzung - Rauchverbot - Rauchverbot in Ratssitzungen - Anspruch eines Zuhörers auf Verbotsanordnung durch den Ratsvorsitzenden - gesundheitsschädliche bzw. gefährdende Wirkungen des Passivrauchens - Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 165
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Besteht die Gefährdung in der Belastung der Atemluft durch Tabakrauch, ist dann der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, die Arbeitsplätze durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, daß Gefährdungen der Gesundheit nicht entstehen (vgl. BVerwG Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 - NJW 1985, 876; vom 16. August 1989 - 7 B 118/89 - NVwZ 1990, 165).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 11 Sa 1910/06

    Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

    Obwohl ein Arbeitnehmer, der wegen seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig ist, im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen kann (BAG - 5 AZR 315/95 - vom 08.05.1996, AP Nr. 29 zu § 618 BGB), im Falle der Beeinträchtigung durch Tabakrauch die Gestaltung der Arbeitsräume durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Zumutbarkeit so zu erfolgen hat, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht eintreten kann (BAG - 9 AZR 84/97 - vom 17.02.1998, AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vgl. auch BVerwG 7 B 118/89 vom 12.08.1989, NVwZ 1990, S. 165), endet der Nichtraucherschutz doch dort, wo die Möglichkeit zu rauchen zum unternehmerischen Angebot gehört (Bergwitz, NZA-RR 2004, S. 173; Lorenz, ArbRB 2007, S. 273).
  • VG Schwerin, 15.09.2021 - 3 B 1551/21

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel hinsichtlich des Zugangs zu einer Kreistagssitzung

    Sie können sich vorliegend auf subjektiv-öffentliche Rechte aus organschaftlichen Verfahrensrechten - hier aus § 105 Abs. 2 Satz 1 und 2 KV M-V - als Mitglieder des kommunalen Vertretungsorgans berufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 118/89, NVwZ 1990, 165; VG Schwerin, Gerichtsbescheid vom 15. Februar 2021 - 1 A 770/20 SN, Rn. 34, juris).
  • BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95

    Luftverkehrsrecht: Anordnung eines generellen Rauchverbots auf Inlandsflügen

    Den Klägern ist es zuzumuten, diese Flüge - selbst wenn sie seltener angeboten werden - sowie andere Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen und ihre Planungen darauf einzurichten, wenn sie vor jeglichem Passivrauchen geschützt sein wollen; denn grundrechtliche Schutz- und Leistungsansprüche reichen nicht weiter, als es zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheit unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 (116); BVerwGE 61, 40 (42); 66, 307 (311); Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 118.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 57 = Buchholz 415.1 Allg.
  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 96.1193

    Rechtsanspruch eines Zuhörers auf Sitzungen des Bezirksausschusses in völlig

    Ihm kann deshalb nicht entgegen gehalten werden, er müsse sich - anders als das Mitglied des kommunalen Gremiums - dem Tabakrauch aussetzen (BVerwG NVwZ 1990, 165 ).

    Sie hat in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise das Risiko, wegen gelegentlichen und nur in sehr geringem Ausmaß stattfindenden Passivrauchens zu erkranken, als rechtlich nicht erheblich eingestuft (vgl. auch BVerwG NVwZ 1990, 165 und DVBl 1996, 563 zum Nichtraucherschutz in Gemeinderatssitzungen und in Linienflugzeugen).

  • VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20

    Klage gegen die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen auf kommunaler Ebene durch

    Zu den anerkannten, wehrfähigen Organteilrechten zählen insbesondere die ordnungsgemäße Mandatsausübung, insbesondere in Gestalt eines Rechts auf Schutz vor Störungen der Mandatsausübung (innerorganisatorischer Störungsbeseitigungsanspruch) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 118/89, NVwZ 1990, 165; OVG Koblenz, Beschluss vom 13. März 1989 - 7 B 11/89, NVwZ-RR 1990, 98; OVG Münster, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90, NVwZ 1990, 791) eines Rechts auf ordnungsgemäße Einladung zu den Sitzungen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Februar 1990 - 1 S 588/89, NVwZ-RR 1990, 369), eines Rechts auf Redezeit (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 04. November 1993 - 1 S 953/93, NVwZ-RR 1994, 229), eines Rechts auf Information über den Beschlussgegenstand sowie auf gleichberechtigte Mitwirkung an den Beratungen und Entscheidungen (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 20. September 2011 - 2 K 303/10 Me, BeckRS 2011, 55604; OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 B 406/09, BeckRS 2009, 38048; VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 16. Januar 2014 - 3 K 1834/12, BeckRS 2015, 42808).
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