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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93 (https://dejure.org/1993,2725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.1993 - 7 B 11842/93 (https://dejure.org/1993,2725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 7 B 11842/93 (https://dejure.org/1993,2725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsgenehmigung ; Zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes; Luftfahrtbehörden der Länder; Ziviler Luftverkehr; Betriebspflicht; Planfeststellungsverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Soweit die Genehmigungsentscheidung nach § 6 Abs. 2 LuftVG zu prüfen hat, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen unter anderem der Raumordnung und Landesplanung entspricht, konnte diese Prüfung ohne vorlaufendes Raumordnungsverfahren innerhalb des Genehmigungsverfahrens vorgenommen werden (vgl. auch BVerwGE 75, 214 zur älteren Rechtslage vor Einführung der Sollvorschrift des § 6a Raumordnungsgesetz in Verbindung mit der Raumordnungsverordnung; diese Rechtsprechung dürfte für die in der Raumordnungsverordnung nicht aufgeführten Projekte Gültigkeit behalten).

    Jedenfalls setzt die Planrechtfertigung ohnehin nicht voraus, daß das Vorhaben strikt geboten wäre (vgl. BVerwG, NJW 1975, 1373; BVerwGE 75, 214 = NVwZ 1987, 578; BVerwG, NVwZ 1990, 860).

    Die von der Genehmigungsbehörde gestellte Prognose für die Marktchancen des Projekts beruhen nicht auf unzureichenden Grundlagen (vgl. BVerwGE 75, 214, 234, wonach es im Rahmen des planerischen Gestaltungsspielraums liegt, wenn die Behörde die prognostizierte Entwicklung "optimistischer" einschätzt).

    Auch ein solcher Fall würde indessen wohl nicht das Bedürfnis nach Planfeststellung auslösen, weil ohnehin das Luftverkehrsgesetz nach der Rechtsprechung keine Ermächtigungsgrundlage für eine zwangsweise Absiedlung bietet (vgl. BVerwGE 75, 214, 260).

    Bedeutung für die Abwägung kommt darüber hinaus der sog. Enteignungsschwelle zu, d.h. diese Schwelle überschreitenden Lärmeinwirkungen, weil dann die Planung in ganz gravierender Weise in privates Eigentum und letztlich die Siedlungsstrukturen eingriffe; der planenden Behörde kommt nicht die Ermächtigung zur zwangsweisen Absiedelung zu (BVerwGE 75, 214, 260).

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Dies entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Bestandsschutzes (vgl. BVerwG NVwZ 1989, 667).

    Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verliert eine bauliche Anlage nämlich nicht bereits mit jeglicher Nutzungseinschränkung oder -einstellung ihren Anlagenbestandsschutz (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 667).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Dabei darf allerdings das Gericht bei der Kontrolle der Planungsentscheidung nicht in den planerischen Gestaltungsspielraum der Behörde (gleichsam mit eigenem Konzept) eingreifen; Ermittlungs- und Abwägungsdefizite führen zu einer Aufhebung der Planungsentscheidung (vgl. zum Ganzen BVerwG, München 2, Urteil vom 29. Januar 1991, NVwZ-RR 1991, 601 f.).

    Sie hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt (a.a.O., S. 619 = BVerwGE 87, 332, 378).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Jedenfalls setzt die Planrechtfertigung ohnehin nicht voraus, daß das Vorhaben strikt geboten wäre (vgl. BVerwG, NJW 1975, 1373; BVerwGE 75, 214 = NVwZ 1987, 578; BVerwG, NVwZ 1990, 860).

    Es kann auf Erwägungen zurückgegriffen werden, die die objektiven Verhältnisse treffen, selbst wenn sie in der Planungsentscheidung keinen Niederschlag gefunden haben (BVerwG, NVwZ 1990, 860).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Infolge der Bestandskraft einer solchen Entscheidung würde - ungeachtet der Frage, ob ein Anspruch auf entsprechende Verfahrensdurchführung selbständig durchsetzbar wäre - die Chance zur Teilhabe an dem geltend gemachten richtigen Verwaltungsverfahren genommen und im übrigen der von der Rechtsprechung herausgebildete Unterlassensanspruch (BVerwG, DVBl 1989, 1051) vereitelt.

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103; vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Die für die Anwendung des § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG im Fall der wesentlichen Betriebsänderung anzustellenden Erwägungen können auf die Frage der Wesentlichkeit der Anlageänderung nicht ohne weiteres übertragen werden (vgl. Hofmann/Grabherr, § 8 Rdnr. 32 am Ende; zur Betriebsänderung BVerwG, NVwZ 1989, 750).

    Einer erneuten luftverkehrsrechtlichen Regelung nach den später erlassenen Genehmigungs- und Planfeststellungsbestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bedurfte es nicht mehr (vgl. BVerwGE 81, 95, 103; vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 8 m.w.N. z.B. BVerwG, DVBl 1989, 1051).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Ist dies der Fall, hat der Betroffene nur einen im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruch auf Ergänzung der Entscheidung (BVerwG NVwZ-RR 1990, 454).

    Dabei kommt es auf die Sicht der Behörde an (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 454).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1993 - 7 B 11228/93

    Außenstarterlaubnis; Außenlandeerlaubnis; Flugplatzzwang; Ausnahmecharakter der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Der Senat geht davon aus (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1993, 7 B 11228/93.OVG), daß dies bei Großvorhaben nicht ohne Blick auf die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren erfolgen kann, wenn auch nach lediglich summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage.

    Dies entspricht der Funktion, die der Gesetzgeber dem mit Öffentlichkeitsbeteiligung ablaufenden Verfahren nach § 8 Abs. 1 LuftVG auch im Hinblick auf die effektive Durchsetzung von Rechten der Betroffenen zugedacht hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 28. Mai 1993, 7 B 11228/93.OVG m.w.N.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Schon aus diesem Grunde war in Betracht zu ziehen, daß eine Berechtigung für die Behörde bestand, die Frage der Entschädigung für die Beeinträchtigung von Außenwohnbereichen im Einzelfall einer Untersuchung und Bewertung in einer ergänzenden Entscheidung zuzuführen, ebenso die Frage der Höhe einer Entschädigung im einzelnen Fall, die in Anlehnung an die Ermittlung der Minderung des Verkehrswerts in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG Urteil vom 16. September 1993, 4 C 9.91).
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 126/78

    Zumutbarkeit von Fluglärm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.1993 - 7 B 11842/93
    Hinzu kommt, daß das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm mit seinem Mindeststandard nicht geeignet ist, umfassend die individuelle Belästigung durch Fluglärmeinwirkungen zu erfassen (vgl. BGH, NJW 1981, 1369; BVerwG, NJW 1979, 64; Zuck/Quas, NVwZ 1991, S. 17).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93

    Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug

  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 11.85

    Militärflugplatz - Genehmigungsverfahren - Anhörungsverfahren -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • BVerwG, 13.09.1993 - 4 B 68.93

    Unterlassungsklage einer Gemeinde gegen die Wiederaufnahme eines zivilen

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Soweit die Kläger in der mündlichen Verhandlung erstmals eine entsprechende Herabsetzung des Schutzzieles auch für den am Tage zu gewährenden passiven Schallschutz begehrt haben, bestand von vornherein keine Veranlassung, das von der Planfeststellungsbehörde festgelegte und auch von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989, DVBl 1990, 114 ; OVG RP, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - 7 B 11842/93.OVG - BA S. 44; VGH BW, Urteil vom 25. November 1988, VBlBW 1989, 261 ) wie vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991, a.a.O., S. 362) gebilligte, ohnehin sehr weitgehende Schutzziel neu festzulegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Im Hinblick auf das Kriterium der "Häufigkeit" ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich entschädigungswürdige Fälle erst dann ergeben können, wenn Störungen von Kommunikation und Rekreation im Außenbereich - sofern überhaupt eine entsprechende Ausrichtung des Anwesens gegeben ist - mehrfach pro Stunde zu verzeichnen sind (vgl. auch Hofmann/Grabherr, § 6 Rdnr. 54 m. Bezug auf die Rechtsprechung des Senats im Eilverfahren, 7 B 11842/93.OVG).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

    ... Soweit die Kläger in der mündlichen Verhandlung erstmals eine entsprechende Herabsetzung des Schutzzieles auch für den am Tage zu gewährenden passiven Schallschutz begehrt haben, bestand von vornherein keine Veranlassung, das von der Planfeststellungsbehörde festgelegte und auch von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989, DVBl 1990, 114 ; OVG RP, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - 7 B 11842/93.OVG - BA S. 44; VGH BW, Urteil vom 25. November 1988, VBlBW 1989, 261 ) wie vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991, a.a.O., S. 362) gebilligte, ohnehin sehr weitgehende Schutzziel neu festzulegen." Soweit das Bundesverwaltungsgericht damit auf seine frühere Rechtsprechung Bezug nimmt (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332) und dabei auf die 55 dB(A)-Grenze (als Schutzziel) eingeht, ergibt sich nichts anderes, zumal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 -, aaO.) insoweit verdeutlichend (vgl. Ende des folgenden Zitats) zum Nachtschutz ausführt hat: "Der Senat hat bereits im Rahmen des Tagschutzes dargelegt, daß die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach das Schutzgebiet aus dem Schutzziel abgeleitet werden müsse, nicht uneingeschränkt gebilligt werden kann.
  • OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01

    Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder

    Nach anderer Auffassung wurden Änderungen von Flugplatzanlagen anlässlich einer zivilen Nachnutzung von Militärflugplätzen von dieser Regelung nicht umfasst (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 7 B 11842/93 -, zit. nach Juris; wohl auch OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996-1 G 5/94 -, zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2001 - 20 D 37/00

    Aufstufung des bisherigen Verkehrslandeplatzes zum Verkehrsflughafen Dortmund

    Das von der Beklagten vorliegend festgelegte Schutzziel ist demgemäß auch von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wie vom Bundesverwaltungsgericht, das es als "ohnehin sehr weitgehend" einstuft, wiederholt gebilligt worden, vgl. BVerwG, zuletzt Urteil vom 27. Oktober 1998 - 11 A 1.97 -, NVwZ 1999, 644 (647); Urteil vom 29. Januar 1991, a.a.O. S. 362; BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989 - 20 B 81 D.I -, DVBl. 1990, 114 (115) und UA S. 93 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 7 B 11842/93.OVG -, BA S. 44; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1988 - 5 S 1061/88 -, VBlBW 1989, 261 (262), und wird von Luftfahrtbehörden häufig praktiziert, vgl. die Nachweise bei Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Loseblatt-Kommentar (Stand: November 1997), § 9 Rdnr. 68. Eine weitergehende Reduzierung des garantierten maximalen Störgeräusches (innen) war hier zur Herbeiführung eines angemessenen Ausgleichs nicht geboten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Nur ausnahmsweise könnte in diesem Zusammenhang im Eilverfahren indessen darauf abgestellt werden, dass die Rechtsverletzung im Falle der Geltendmachung von Lärmeinwirkungen durch einen Flugplatz erst mit der Aufnahme des Betriebs - vorliegend des geänderten Betriebs - droht; es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 7 B 11842/93.OVG - BA S. 9) nämlich zu bedenken, dass bei mit erheblichen Investitionen verbundenen Großvorhaben durch die Schaffung vollendeter Tatsachen ein erheblicher Entscheidungsdruck geschaffen wird, der für das Hauptsacheverfahren nicht angemessen sein kann, wenn bereits im Eilverfahren erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung in dem aufgezeigten Sinne bestehen.
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