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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94.OVG   

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https://dejure.org/1994,5735
OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94.OVG (https://dejure.org/1994,5735)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.1994 - 7 B 12083/94.OVG (https://dejure.org/1994,5735)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG (https://dejure.org/1994,5735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • uni-speyer.de PDF

    Entziehung der Fahrerlaubnis - aufschiebende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der Vollziehungsanordnung; Eilrechtsschutz

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1985 - 11 B 201/84

    Vollzugsinteresse; Begründung; Fehlen; Nachholung; Aussetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs bereits dann Erfolg hat, wenn die Behörde der Pflicht zur Begründung der Vollziehungsanordnung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 919; BayVGH, BayVBl 1989, 117; OVG Hamburg, AuAS 1993, 230; zuletzt: OVG Sachsen- Anhalt, DÖV 1994, 352 m.w.N.).

    Um diesen eingeschränkten Inhalt der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung bereits im Tenor deutlich zum Ausdruck zu bringen, hält der Senat es für sachgerecht, in diesen Fällen lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 919, 920 a.E.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1993 - 4 M 10/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs bereits dann Erfolg hat, wenn die Behörde der Pflicht zur Begründung der Vollziehungsanordnung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 919; BayVGH, BayVBl 1989, 117; OVG Hamburg, AuAS 1993, 230; zuletzt: OVG Sachsen- Anhalt, DÖV 1994, 352 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 01.11.1979 - I B 41/79

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen die Begründungspflicht nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94
    Die Behörde ist in diesem Fall nicht gehindert, erneut die sofortige Vollziehung des Verwaltungsakts anzuordnen und hierbei ihrer Begründungspflicht gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz und OVG Sachsen-Anhalt, ebenda m.w.N.; a.A.: OVG Bremen, DÖV 1980, 180 und 572: lediglich Abänderungsbegehren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 24.02.1988 - 14 CS 88.00004
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs bereits dann Erfolg hat, wenn die Behörde der Pflicht zur Begründung der Vollziehungsanordnung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1985, 919; BayVGH, BayVBl 1989, 117; OVG Hamburg, AuAS 1993, 230; zuletzt: OVG Sachsen- Anhalt, DÖV 1994, 352 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Dies wird bei Ordnungsverfügungen, mit denen Gefahren von der Allgemeinheit abgewendet werden sollen, häufig der Fall sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG -).

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).

  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.
  • VG Trier, 11.09.2014 - 6 L 1605/14

    Beseitigung von mit Sprühkreide im öffentlichen Straßenbereich aufgebrachter

    Genügt die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht dem Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs. 3 VwGO, ist sie aufzuheben (Anschluss an OVG RP, Beschluss vom 24. August 1994 7 B 12083/94 ).

    Wegen dieses Begründungsmangels ist die Vollziehungsanordnung aufzuheben (OVG RP, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94 -, juris).

  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Dies wird bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993, BVerfGE 89, 69, 85) häufig der Fall sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ).

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).

  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, dem das Fahrerlaubnisrecht funktional zuzuordnen ist, können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, dem das Fahrerlaubnisrecht funktional zuzuordnen ist, können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 24.04.2017 - 11 CS 17.601 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.1994 - 7 B 12083/94.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.
  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7B 10698/18.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.
  • VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen polizeiliche Anordnung der sicheren Verwahrung

    Wegen dieses Begründungsmangels ist die Vollziehungsanordnung aufzuheben (VG Trier, Beschluss vom 11.9.2014 - 6 L 1605/14.TR -, juris, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.8.1994 - 7 B 12083/94 -, juris, Rn. 5 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 2 B 10957/08

    Zur Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen im Fernsehen

    Diese Begründungspflicht soll der Behörde bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung deren Ausnahmecharakter vor Augen führen und sie zu einer besonders sorgfältigen Abwägung der jeweiligen Interessen anhalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG -).
  • VG Neustadt, 17.01.2005 - 4 L 2998/04

    Führerscheinentzug bei Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille

    Dies wird bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BVerfGE 89, 69, 85) häufig der Fall sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ).
  • VG Neustadt, 09.12.2019 - 1 L 1250/19

    Ordnungsgemäßheit der Fragestellung bei der Anordnung zur Beibringung eines

  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

  • VG Trier, 31.03.2009 - 5 L 165/09

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen einer strafrechtlichen

  • VG Koblenz, 04.11.2020 - 1 L 819/20

    Zelte am Nürburgring bedürfen der Genehmigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
  • VG Neustadt, 24.08.2005 - 3 L 1279/05
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