Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04.OVG, 7 E 12117/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1130
OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04.OVG, 7 E 12117/04.OVG (https://dejure.org/2005,1130)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2005 - 7 B 12114/04.OVG, 7 E 12117/04.OVG (https://dejure.org/2005,1130)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG, 7 E 12117/04.OVG (https://dejure.org/2005,1130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 3 BImSchG, § 10 Abs 4 BImSchG, § 3c Abs 1 S 2 UVPG, § 12 UVPG, § 2 Abs 1 Nr 1 BImSchV 4
    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende Wirkung

  • nomos.de PDF, S. 26

    Drittschutz bei Verfahrensfehler (BImSchG, Windpark)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung; Einwirkungsbereich zur Definition des Windparks; Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungsvorschriften

  • uni-speyer.de PDF

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - aufschiebende Wirkung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und Nachbarschutz.

  • Judicialis

    BImSchG § 10 Abs. 3; ; BImSchG § 10 Abs. 4; ; UVPG § 3 c Abs. 1 S. 2; ; UVPG § 12; ; 4. BImSchVO § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UVP-RL Art. 10 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung eines einheitlichen Windparks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 720 (Ls.)
  • DÖV 2005, 436
  • ZfBR 2005, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Es ergibt sich insoweit eine vergleichbare Lage wie sie bei demjenigen besteht, der als von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen Betroffener eine Planungsentscheidung auch unter Hinweis auf verletzte Belange des Allgemeinwohls angreift /vgl. dazu BVerwGE 67, 74; 69, 271; 77, 91).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Bei Verfahren mit einem planerischen Abwägungsgebot ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dem Fehlen eines förmlich als Umweltverträglichkeitsprüfung zu bezeichnenden Verfahrens dann keine Bedeutung zukommt, wenn das Verfahren frei von Ermittlungs- und Abwägungsmängeln ist und der Sache nach in diesem Rahmen de facto den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügt wurde (vgl. BVerwGE 100, 238; 100, 370).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Die "konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung" (BVerwGE 69, 256, 269) wurde nur dann in Betracht gezogen, wenn sich aufgrund erkennbarer und nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichne, dass bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, 4 CN 11.03, UmDr. S. 14).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Juni 2004, 4 C 9.03, DVBl 2004, 1304, 1306) ist entscheidend für das Vorhandensein einer "Windfarm" der räumliche Zusammenhang der einzelnen Anlagen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    In diesem Rahmen ist es Sache der nationalen Gerichte festzustellen, ob nach nationalem Recht die Möglichkeit besteht, eine bereits erteilte Genehmigung zurückzunehmen oder auszusetzen, weil der "Einzelne" sich auf die Rechte aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 4 der Richtlinie 85/337 berufen kann (vgl. EuGH - Wells-Entscheidung - Urteil der 5. Kammer vom 7. Januar 2004, C 201/02, DVBl 2004, 370, dort Leitsätze 2 und 3; vgl. dazu auch Anmerkung Kerkmann, DVBl 2004, 1287, der insbesondere darauf hinweist, dass danach klargestellt wird, dass die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie nicht daran scheitert, dass im Dreiecksverhältnis damit eine Belastung für einen privaten Dritten verbunden ist).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Bei Verfahren mit einem planerischen Abwägungsgebot ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dem Fehlen eines förmlich als Umweltverträglichkeitsprüfung zu bezeichnenden Verfahrens dann keine Bedeutung zukommt, wenn das Verfahren frei von Ermittlungs- und Abwägungsmängeln ist und der Sache nach in diesem Rahmen de facto den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügt wurde (vgl. BVerwGE 100, 238; 100, 370).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
    Die "konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung" (BVerwGE 69, 256, 269) wurde nur dann in Betracht gezogen, wenn sich aufgrund erkennbarer und nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichne, dass bei Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, 4 CN 11.03, UmDr. S. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Auch im Hinblick auf die UVP-Änderungsrichtlinie 2003/35/EG spreche entgegen der im Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (ZfBR 2005, 487) vertretenen Auffassung mehr dafür, dass das Europarecht in Fällen der vorliegenden Art kein Abweichen von dem der deutschen Rechtsordnung zugrunde liegenden Individualrechtsschutz gebiete.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist diese Frage - mit Ausnahme des Eilbeschlusses des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (7 B 12114/04.OVG, NVwZ 2005, 1208), auf den sich der Kläger ausdrücklich stützt - durchweg verneint worden.

    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Insoweit folgt der Senat auch nicht dem Ansatz des 7. Senats des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.), auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung stützt.

    Selbst der Kläger räumt ein, dass bislang kein anderes Obergericht der von dem 7. Senat des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassung gefolgt ist, auf die er sich stützt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Deren Klage führt deshalb nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Genehmigung, wenn das fehlerhafte Verfahren zu einer Verletzung deren eigener materieller Rechte geführt hat (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04.OVG-).

    Auch im Hinblick auf die UVP-Änderungsrichtlinie 2003/35/EG spreche entgegen der im Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (ZfBR 2005, 487) vertretenen Auffassung mehr dafür, dass das Europarecht in Fällen der vorliegenden Art kein Abweichen von dem der deutschen Rechtsordnung zugrunde liegenden Individualrechtsschutz gebiete.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist diese Frage - mit Ausnahme des Eilbeschlusses des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (7 B 12114/04.OVG, NVwZ 2005, 1208), auf den sich der Kläger ausdrücklich stützt - durchweg verneint worden.

    Gegen diese Rechtsprechung wendet sich der Kläger unter Hinweis auf Teile der Kommentarliteratur zum Bundesimmissionsschutzgesetz und den Eilbeschluss des 7. Senats des Gerichts vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) sowie die hierin zitierten EU-Richtlinien und die dort ebenfalls zitierte sog. Wells-Entscheidung des EuGH vom 7. Januar 2004 (NVwZ 2004, 593 ff.).

    Insoweit folgt der Senat auch nicht dem Ansatz des 7. Senats des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.), auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung stützt.

    Selbst der Kläger räumt ein, dass bislang kein anderes Obergericht der von dem 7. Senat des erkennenden Gerichts in dem Beschluss vom 25. Januar 2005 (a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassung gefolgt ist, auf die er sich stützt.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Denn nach den Maßstäben der insoweit einheitlichen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - BVerwG 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 372 ff.; weiterhin: 9. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 -, S. 4 f. BA; 7. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 20.9.2004 - 7 ME 233/03 -, NSt-N 2004, 303 f.; 1. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 12.5.2004 - 1 ME 349/03 -, S. 3 BA; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.7.2002 - 10 B 788/02 -, NVwZ 2003, 361, 362 f., Beschl. v. 27.3.2003 - 10 B 2088/02 -, juris und Beschl. v. 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -, ZfBR 2005, 487 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.1.2005 - 8 A 11488/04 -, DöV 2005, 615 f.; ebenso in der Literatur: Böhm, in: Koch/Scheuing/Pache (Hrsg.), a.a.O., § 4, Rn. 109; Jarass, a.a.O., § 4, Rn. 64; a. A. etwa: Hansmann, a.a.O., § 20, Rn. 90), die in Frage zu stellen der Senat nicht Anlass hat, entfaltet der Genehmigungsvorbehalt des § 4 BImSchG keinen Drittschutz.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer neueren Entscheidung (Beschl. v.25.1.2005 - 7 B 12114/04-, DöV 2005, 436, 437 ff.) unter Verweis auf den durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (Abl. L 156, S. 17) in die Richtlinie 85/337/EWG eingefügten Art. 10 a und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 (Rs.-C-201/02, NVwZ 2004, 593 ff.) die eigenständige Bedeutung des Verfahrensgedankens im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung hervorgehoben hat und für das förmliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG von einem subjektiv berechtigenden Charakter der Verfahrensvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen ist, rechtfertigt dies für den hier zur Entscheidung stehenden Fall ein abweichendes Ergebnis nicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht